Drucksache 16/377 27. 09. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. September 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Gabriele Wieland (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Unterrichtsversorgung an der Berufsbildenden Schule Montabaur Die Kleine Anfrage 244 vom 1. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Arbeitgeber beklagen die mangelhafte Unterrichtsversorgung ihrer Auszubildenden in der Berufsbildenden Schule Montabaur. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es richtig, dass Klassengrößen bis 35 Schülerinnen und Schüler akzeptiert werden? 2. Ist es richtig, dass regelmäßig ganze Unterrichtstage (geplant) gestrichen werden, da keine Lehrkräfte zur Verfügung stehen? 3. Ist es richtig, dass, obwohl Vertretungslehrer prinzipiell verfügbar wären, diese nicht eingesetzt werden können, weil das ent- sprechende Budget ausgeschöpft ist? 4. Wie ist die aktuelle Quote des Unterrichtsausfalls an der BBS Montabaur? 5. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Unterrichtsausfall zu reduzieren? 6. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den derzeitigen Schülern trotz des Unterrichtsausfalls gleiche Chancen für die Ab- schlussprüfungen zu gewährleisten? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. September 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Klassengrößen von bis zu 35 Schülerinnen und Schülern werden nicht akzeptiert. Nach Nr. 5.5 der Verwaltungsvorschrift für Klassen - und Kursbildung an berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 gilt eine Höchstschülerzahl von 30. In Ausnahmefällen dürfen die Höchstzahlen überschritten werden, soweit dies pädagogisch und im Hinblick auf die Sicherheitsanforderungen vertretbar erscheint . Klassen und Kurse, die die Höchstzahl um mehr als zwei überschreiten, sind nur mit Zustimmung der Gesamtkonferenz und des Schulausschusses zulässig (Nr. 6 der Verwaltungsvorschrift). Die Klassenbildung an Berufsschulen wird von der Schule aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre geplant. Dennoch kann es im Bereich einer Berufsschule vorkommen, dass kurzfristig mehr Klassen als vorgesehen gebildet werden müssen, wenn z. B. die ausbildende Wirtschaft mehr Ausbildungsverträge als in den vergangenen Jahren abgeschlossen hat. Bis zur organisatorischen Umsetzung der Klassenteilung kann in solchen Fällen kurzfristig die Höchstzahl für eine Klasse überschritten werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nach den Angaben der Berufsbildenden Schule Montabaur wurde in zwei Klassen kurzfristig die Höchstzahl überschritten, da von der Schule aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren zunächst nur jeweils eine Klasse für den Beruf vorgesehen war. Die beiden Berufsschulklassen wurden geteilt. Bis zur organisatorischen Umsetzung der Klassenteilung erfolgte die Beschulung zunächst in der „großen“ Klasse, um den Schülerinnen und Schülern eine Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Drucksache 16/377 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Berufsschulklassen erhalten je nach Ausbildungsberuf zehn oder zwölf Unterrichtsstunden pro Woche. Dieser Unterricht wird so organisiert, dass wöchentlich ein Unterrichtstag mit acht Stunden erteilt wird. Die verbleibenden Unterrichtsstunden werden zu einem oder zwei weiteren Unterrichtstagen zusammengefasst. Aufgrund der Versorgung mit Lehrkräften werden an der Berufsbildenden Schule Montabaur in 26 von 87 Klassen der Berufsschule von diesen zusätzlichen Unterrichtstagen je einer gekürzt. Die Schülerinnen und Schüler stehen an diesem Tag ihrem Ausbildungsbetrieb zur Verfügung. Pro Klasse fällt also nur eine bestimmte Anzahl von Unterrichtsstunden aus. Diese gekürzten Unterrichtsstunden gehen in die Soll-Ist-Berechnung der Schule ein. Sollte es aus organisatorischen Gründen (Krankheit, Schulfahrten) dazu kommen, dass Lehrkräfte für die Erteilung des Unterrichts in einer Klasse nicht zur Verfügung stehen, dann ist es das Bestreben, Vertretungsunterricht zu organisieren. Nur im äußersten Notfall wird dann der Unterricht für einen ganzen Tag abgesagt. Zu Frage 3: Eine zentrale Aufgabe der Schulaufsicht ist, für eine gleichmäßige Unterrichtsversorgung an den Schulen zu sorgen; dies schließt die Vergabe von Vertretungskräften mit ein. Zu Frage 4: Daten für die endgültige Ermittlung der Unterrichtsversorgung werden derzeit noch erhoben, da das Einstellungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. An den rheinland-pfälzischen Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen finden derzeit die zweiten Staatsprüfungen statt. Von diesen Absolventinnen und Absolventen werden zum 1. November 2011 noch Personen in den rheinland-pfälzischen Schuldienst übernommen, daher kann abschließend über die tatsächliche Unterrichtsversorgung erst nach diesem Termin verlässlich Auskunft erteilt werden. Eine detaillierte Information zur Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2011/2012 der berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz wird, wie in den vergangenen Jahren üblich, im Laufe des Dezembers dem Präsidenten des Landtags zur Information der Abgeordneten zugeleitet werden. Zu den Fragen 5 und 6: Durch die Einstellung von Referendarinnen und Referendaren und Zuweisung derselben auch an die Berufsbildende Schule Montabaur wird sich die Unterrichtsversorgung verbessern. Unabhängig davon engagiert sich die Schule sehr, sodass Schülerinnen und Schüler gut auf ihre Abschlussprüfungen vorbereitet werden. In Vertretung: Vera Reiß Staatssekretärin