Drucksache 16/3771 18. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Gerd Schreiner und Dr. Adolf Weiland (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Haushaltsabschluss 2013 Die Kleine Anfrage 2407 vom 26. Juni 2014 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch sind nach heutigem Stand zum Abschluss des Haushaltsjahres 2013 des Landeshaushaltes Rheinland-Pfalz die berei- nigten Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben sowie die Nettoneuverschuldung inkl. Zahlungen an den Pensionsfonds im Kernhaushalt , bei den Landesbetrieben, der Universitätsklinik Mainz, für Hochschulbauten und die private Vorfinanzierung von Investitionen ? 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung zum heutigen Stand des Abschlusses des Haushaltsjahres 2013 die Nettoneuverschuldung je Einwohner der Flächenländer in Deutschland im Vergleich zum Kernhaushalt in Rheinland-Pfalz inkl. Zahlungen an den Pensionsfonds? 3. Wie erklärt sich die Landesregierung die unterschiedlich hohe Nettoneuverschuldung je Einwohner der Länder sowie die Tatsache , dass etliche Länder bereits Haushalte ausgleichen oder Altschulden tilgen? 4. Wie rechtfertigt die Landesregierung die Tatsache, dass das Land Rheinland-Pfalz die Höhe der Nettoneuverschuldung im Kernhaushalt nur dann im Rahmen der Höhe der Investitionen halten kann, wenn die Zahlungen an Pensionsfonds als Investitionen veranschlagt werden? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Juli 2014 wie folgt beantwortet : Zu 1.: Die geforderten Haushaltskennziffern (bereinigte Einnahmen und Ausgaben, Nettokreditaufnahme) im endgültigen Ist-Ergebnis 2013 können der Tabelle 1 entnommen werden. Die Betrachtung der reinen Nettokreditaufnahme führt jedoch zu einem verzerrten Bild, weil darin auch die interne Nettokreditaufnahme beim Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz (§ 2 LFinFG) und der Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG (§ 3 a LFinFG) erfasst ist. Daher wird zusätzlich zu den gewünschten Haushaltskennziffern die Kreditaufnahme bei Dritten dargestellt. Nach der Bereinigung der internen Nettokreditaufnahme beim Finanzierungsfonds und der Versorgungsrücklage zeigt sich, dass das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2013 seine Verschuldung gegenüber Dritten um rd. 50 Mio. Euro reduzieren konnte. In Tabelle 2 werden die Nettokreditaufnahmen des Landesbetriebs Mobilität, des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung und der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz dargestellt. Bei der Universitätsmedizin wurde die Nettokreditaufnahme in Abgrenzung der Schuldenbremse gewählt. Diese umfasst neben der Neuverschuldung im Zusammenhang mit Hochschulbauten u.a. auch jene aus der Anschaffung von Großgeräten. Die in dieser Tabelle dargestellten Werte sind nur vorläufige Werte. Die Entwicklung der privaten Vorfinanzierung von Investitionen kann der Tabelle 3 entnommen werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. August 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3771 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 2.: Ergänzend zu der in der Fragestellung erbetenen Darstellung der Nettoneuverschuldung je Einwohner werden in Anlage 2 auch die Finanzierungssalden je Einwohner der Flächenländer ausgewiesen. Für Ländervergleiche liegen bisher nur die vorläufigen endgültigen Werte für das Jahr 2013 vor. Zu 3.: Die unterschiedlich hohen Nettoneuverschuldungsniveaus der Länder haben mehrere Ursachen. Ein Großteil der Länder, die bereits Nettotilgungen leisten, gehört zur Gruppe der ostdeutschen Flächenländer, die im Vergleich zu den westdeutschen Ländern von erheblich günstigeren finanziellen Rahmenbedingungen profitieren. Ihr Einnahmeniveau liegt um rd. 1 000 Euro je Einwohner höher als das der alten Flächenländer. Hintergrund sind die immer noch sehr hohen Sonder-Bundesergänzungszuweisungen (2013: 7,25 Mrd. Euro), die allein den neuen Ländern zufließen. Sie sind degressiv gestaltet und sollen nur bis 2019 gezahlt werden. Hinzu kommen überproportionale Zweckzuweisungen des Bundes und der EU, die sogenannten Korb II-Mittel. Diese wurden den neuen Ländern in Höhe von insgesamt 51 Mrd. Euro im Solidarpakt II für den Zeitraum von 2005 bis 2019 zugesagt. Da die neuen Länder ihre im Finanzausgleich erhaltenen Mittel zum Teil an ihre finanzschwachen Kommunen weiterleiten müssen, ist es aussagekräftiger, die konsolidierten Einnahmen der Länder und ihrer Kommunen zu vergleichen. Hier zeigt sich, dass den finanzschwachen neuen Flächenländern 2013 im Ergebnis 750 Euro je Einwohner mehr zur Verfügung standen als den finanzschwachen Flächenländern im Westen. Dies ist erheblich mehr als der Unterschied der Haushaltsergebnisse der beiden Ländergruppen. Zudem verfügen die neuen Länder über merkliche Kostenvorteile im Bereich der Beamtenversorgung. Als sinnvolle Vergleichsgruppe für das Land Rheinland-Pfalz können daher lediglich die westdeutschen Flächenländer herangezogen werden . Aufgrund unterschiedlicher Haushaltsstrukturen, Kommunalisierungsgrade und unterschiedlicher Ausgliederungsgrade der Länder bedarf jedoch auch der Ländervergleich in dieser Vergleichsgruppe weiterer Erläuterungen. Zunächst ist zu beachten, dass einige Länder Konsolidierungshilfen erhalten, die von allen Ländern zur Hälfte finanziert werden. In der Vergleichsgruppe der alten Flächenländer erhalten das Saarland 260 Mio. Euro und Schleswig-Holstein 80 Mio. Euro jährlich bis 2019 (neben Sachsen-Anhalt, Bremen und Berlin). Zudem ist die völlig unterschiedliche Vorsorge für zukünftige Pensionsverpflichtungen in den Ländern zu berücksichtigen. Im Vergleich der westdeutschen Flächenländer weist Rheinland-Pfalz die höchsten Zuführungen (inkl. Zinszahlungen) an den Finanzierungsfonds und die Versorgungsrücklage aus. Auch gemessen an Kennzahlen wie der Anzahl der aktiven Beamtinnen und Beamten oder der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bzw. der Höhe der bereinigten Einnahmen oder der aktuellen Versorgungsausgaben trifft Rheinland-Pfalz insgesamt die höchste Vorsorge für die Beamtenversorgung im Vergleich der westdeutschen Flächenländer. Wie in der Antwort auf Frage 1 bereits dargestellt, weist Rheinland-Pfalz ohne die interne Kreditaufnahme bei Finanzierungsfonds und Versorgungsrücklage eine Nettotilgung der Verschuldung bei Dritten aus. Eine weitere Besonderheit im Ländervergleich sind die kommunalen Entschuldungsfonds einiger Länder. Im Rahmen seines Kommunalen Entschuldungsfonds hat das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2013 rd. 98 Mio. Euro an seine Kommunen überwiesen. Bis zum Ende der Laufzeit des Kommunalen Entschuldungsfonds werden die Kommunen rd. 3,8 Mrd. Euro zur Tilgung ihrer kommunalen Liquiditätskredite erhalten. Der Vergleich der Ist-Finanzierungssalden 2013 zeigt, dass in der Vergleichsgruppe der westdeutschen Flächenländer nur das finanz - starke Bayern sowie Schleswig-Holstein, das Konsolidierungshilfen erhält, einen Überschuss aufweisen. Die finanzstarken Länder Baden-Württemberg und Hessen konnten in 2013 keinen Überschuss erzielen. Zu 4.: Die Veranschlagung der Zuführungen an den Pensionsfonds erfolgt gemäß § 3 c Satz 1 LFinFG. Auf die Begründung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zum Zweiten Landesgesetz zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/253), die Antwort des Ministeriums der Finanzen vom 11. November 2013 zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 1958 (Drucksache 16/2968) sowie auf die Antwort des Ministeriums der Finanzen vom 6. September 2011 zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 197 (Drucksache 16/300) wird verwiesen. Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat im Dezember 2010 mit der Neufassung des Artikels 117 der Landesverfassung einstimmig eine neue Schuldenregel beschlossen. Diese neue Schuldenregel fand erstmals Anwendung auf den Haushalt für das Haushaltsjahr 2012. Lediglich bis Ende 2019 darf von den neuen Vorgaben nach Maßgabe des bisher geltenden Rechts abgewichen werden. Insoweit ist das Verhältnis zwischen Nettoneuverschuldung und Investitionen nur noch übergangsweise für die Landesverfassung von Bedeutung. Weitergehend wird auf die bereits o. a. Antwort des Ministeriums der Finanzen vom 6. September 2011 zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 197 (Drucksache 16/300) verwiesen. Dr. Carsten Kühl Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3771 Anlage 1 Tabelle 1 3 in Mio Euro 2013 bereinigte Einnahmen 13 818 bereinigte Ausgaben 14 364 Nettokreditaufnahme *) 502 Nettokreditaufnahme bei Dritten **) – 50 *) Am Kreditmarkt und im öffentlichen Bereich (darin sind auch die Zahlungen an den Pensionsfonds berücksichtigt). **) Vorläufiges Ist-Ergebnis. Tabelle 2 in Mio Euro 2013 *) Nettokreditaufnahme LBB 50 Nettokreditaufnahme LBM 139 Nettokreditaufnahme Universitätsklinik 8 *) Vorläufige Werte. Tabelle 3 in Mio Euro 2013 *) Private Vorfinanzierung von Investitionen *) – 50 *) Minus = Nettotilgung. Drucksache 16/3771 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 A nl ag e 2