Drucksache 16/3772 18. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner und Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur EU-Beihilfeverfahren zum Nürburgring Die Kleine Anfrage 2410 vom 27. Juni 2014 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie ist der Sachstand des EU-Beihilfeverfahrens zum Nürburgring? 2. Wie hat sich die Landesregierung auf die möglichen Folgen der Entscheidung der EU-Kommission vorbereitet? 3. Welche Versäumnisse der Landesregierung hat die EU-Kommission im Laufe des Prüf verfahrens bislang beanstandet? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Juli 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Beihilfeprüfverfahren untersucht die EU-Kommission auf Beschwerden Dritter seit nunmehr über zwei Jahren insgesamt 19 Maßnahmen aus den Jahren 2002 bis 2012 auf ihre beihilferechtliche Relevanz. Außerdem prüft die EU-Kommission, ob das im Rahmen der Insolvenz der Nürburgring-Besitzgesellschaften von den Ringsanierern durchgeführte Bietverfahren transparent, offen und diskriminierungsfrei durchgeführt wurde. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 3: Auf der Grundlage der vom Land Rheinland-Pfalz erarbeiteten Stellungnahmen hat die Bundesregierung die Auskunftsersuchen der EU-Kommission umfassend beantwortet und angeforderte Dokumente vorgelegt. Vorgetragen wurde im Einzelnen, warum die gegenständlichen Maßnahmen beihilferechtskonform durchgeführt worden sind. Es fand ein intensiver Austausch zwischen dem Land und der EU-Kommission statt. Ebenso hat die Bundesregierung auf die Auskunftsersuchen der EU-Kommission bezüglich des Bietverfahrens auf der Grundlage der von den Ringsanierern hierzu erarbeiteten Stellungnahmen reagiert. Die EU-Kommission hat in der letzten Zeit durch verschiedene, zum Teil äußerst kurzfristige, Anfragen zu Details zu erkennen gegeben, dass sie inzwischen mit Nachdruck am Abschluss der Verfahren arbeitet. Die erbetenen Auskünfte wurden jeweils unverzüglich und in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium erteilt. Da die Kommission noch in den letzten Tagen Eingaben zum Verkaufsprozess erhalten hat, die sie prüfen muss, bevor sie eine Entscheidung trifft, kann der Beschluss trotz aller Anstrengungen aus Zeitgründen nicht, wie ursprünglich vorgesehen, noch vor der Sommerpause getroffen werden. Allerdings beabsichtigt die Kommission, die Entscheidungsvorlage in der Sommerpause zu finalisieren , sodass mit einer sehr zeitnahen Entscheidung im Anschluss an die Sommerpause gerechnet werden dürfte. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3772 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In keiner Phase der Beratungen hat die Kommission der Landesregierung Versäumnisse vorgeworfen. Die Landesregierung und das Bundeswirtschaftsministerium haben gemeinschaftlich einen engen, konstruktiven Dialog mit der Kommission geführt. Zudem hat sich die Landesregierung erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Landesgesetz zur Erhaltung der Zweckbestimmung des Nürburgrings mit Billigung der Kommission Grundlage für die Fortsetzung der bisherigen Nutzungen des Nürburgrings unabhängig von den künftigen Eigentumsverhältnissen ist. Zu Frage 2: Es liegt bislang noch keine Entscheidung der EU-Kommission zum Nürburgring vor. Die Landesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen über einen möglichen Inhalt. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens und damit auch für den Fall einer etwaigen Rückforderung hat die Landesregierung keine Veranlassung, anzunehmen, dass hierfür Haushaltsmittel aufzuwenden sind. Denn eine etwaige Rückforderungsentscheidung würde dazu führen, dass in erster Linie die Nürburgring GmbH beihilferechtswidrige Vorteile an das Land zurückgewähren müsste. Hieraus ergäben sich keine Belastungen für den Landeshaushalt. Der Veräußerungsprozess wurde von den Ringsanierern eigenverantwortlich durchgeführt. Diese haben mehrfach betont, dass das Verfahren in enger Abstimmung mit der EU-Kommission erfolgt ist. Auch hier hat die Landesregierung keine Anhaltspunkte für Zweifel an der Ordnungsgemäßheit des Prozesses. Roger Lewentz Staatsminister