Drucksache 16/3776 18. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ruth Ratter, Gunther Heinisch, Anne Spiegel, Daniel Köbler und Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur SchUM-Städte Die Kleine Anfrage 2413 vom 27. Juni 2014 hat folgenden Wortlaut: Die SchUM-Städte Speyer, Worms und Mainz verfügen mit ihren jüdischen Denkmälern über einen reichen Schatz an historischen Zeugnissen der jüdischen Religion in unserer Mitte. Zugleich sind sie ein eindrucksvolles Beispiel für die untrennbare Verbindung der Geschichte und Kultur unseres Landes und ganz Europas mit der jüdischen Kultur. Im Koalitionsvertrag wurde daher vereinbart , dass das Land sich mit Nachdruck für die Aufnahme der SchUM-Städte in die UNESCO-Liste der Weltkulturerbestätten einsetzt . Als einen von neun Anträ gen hat die Kultusministerkonferenz den gemeinsamen Antrag der SchUM-Städte nun auf Platz fünf der nationalen Vorschlagsliste gesetzt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die gute Platzierung der SchUM-Städte auf der nationalen Vorschlagsliste? 2. Welche Auswirkungen auf den Erhalt und die Würdigung des jüdischen Erbes der SchUM-Städte wird von der Aufnahme in die UNESCO-Liste der Weltkulturerbestätten erwartet? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. Juli 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung ist sehr erfreut darüber, dass mit der Aufnahme der SchUM-Städte in die „Vorschlagsliste der Bundesrepublik Deutschland für die Nominierungen zur Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt“ (Tentativliste) das bereits seit 2006 verfolgte und im Koalitionsvertrag 2011 bekräftigte Ziel, die SchUM-Städte auf der UNESCO-Welterbeliste verzeichnen zu lassen, jetzt konkret erreichbar geworden ist. Die Kultusministerkonferenz hat sich bei ihrer Entscheidung über die neue deutsche Vorschlagsliste auf die Empfehlungen des von ihr eingesetzten internationalen Fachbeirats gestützt. Sieben der insgesamt 31 eingegangenen Anträge besitzen nach dem Votum des Fachbeirates den von der UNESCO geforderten „außergewöhnlichen universellen Wert“ (outstanding universal value – OUV) und damit ein weltweites Alleinstellungsmerkmal von herausragender Qualität. Die sieben Vorschläge gehören zudem einer bisher auf der Welterbeliste unterrepräsentierten Kategorie an, was ihre Erfolgsaussichten auf eine positive Empfehlung des Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS) und eine Einschreibung durch das Welterbekomitee zusätzlich erhöht. Die Einstufung des SchUM-Antrages auf Platz 5 der Tentativliste ist zunächst die Bestätigung durch den Fachbeirat, dass die einzigartigen, bis in das 11. Jahrhundert zurückreichenden baulichen und kulturellen Zeugnisse der SchUM-Gemeinden in ihrer Bedeutung und Reichhaltigkeit den außergewöhnlichen universellen Wert besitzen, den die UNESCO für die Anerkennung als Welt erbestätte fordert. Die Platzierung ist einerseits eine Würdigung der bereits geleisteten intensiven Arbeit aller an diesem Projekt beteiligten Partner, sie bietet andererseits aber auch ausreichend Zeit, um die noch notwendigen Forschungen, vergleichenden Studien und nicht zu unterschätzenden administrativen Aufgaben durchzuführen und in einen überzeugenden Antrag einzuarbeiten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3776 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Der Erhalt des jüdischen Erbes ist schon jetzt durch das Denkmalschutzgesetz gewährleistet und die Verantwortlichen in den Städten selbst sind in hohem Maße für das Thema sensibilisiert. Von dem Prozess der gemeinsamen Antragserarbeitung erwartet die Landesregierung eine intensive Zusammenarbeit der Städte, der jüdischen Gemeinden in Mainz und Speyer, des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden in Rheinland-Pfalz, der Universitäten und des Landes, natürlich unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger. Die für den Antrag notwendigen Forschungen werden dazu beitragen, noch sehr viel mehr über das materielle wie ideelle jüdische Erbe in den SchUM-Städten zu erfahren, es darauf aufbauend bekannter zu machen und das Bewusstsein für das wegweisende jüdische Erbe zu verstärken. Eine Einschreibung in die UNESCO-Welterbeliste würde die internationale Beachtung von SchUM erheblich erhöhen. Eine Einschreibung eröffnet zudem touristische Perspektiven für die Städte, aber auch die Chance für die Teilnahme an vielfältigen Netzwerken . Doris Ahnen Staatsministerin