Drucksache 16/3779 18. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Adolf Weiland (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Bewirtschaftung des Einzelplans 07 des Landeshaushaltes 2014/2015 Die Kleine Anfrage 2403 vom 26. Juni 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen hat das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen eingeleitet oder geplant, um die im Einzelplan 07 des Landeshaushaltes 2014/2015 veranschlagte globale Minderausgabe von über 7,18 Millionen Euro für jedes Haushaltsjahr oder zur Gegenfinanzierung eines erhöhten Aufwandes für Flüchtlinge und Asylbewerber zu erbringen? 2. Gehört oder gehörte eine Kürzung der Mittel für die Sprachförderung im Rahmen der Integrationsarbeit oder der frühkindlichen Förderung zu den beabsichtigten oder erwogenen Maßnahmen? 3. Vollzieht oder beabsichtigt das Ministerium eine besonders detaillierte Prüfung von Projekten, die aus Mitteln des Einzelplans 07 gefördert werden, um entsprechende Ausgaben im Haushalt einzusparen oder ggf. Rückzahlungen einzufordern? 4. Praktiziert oder beabsichtigt das Ministerium, ggf. in Abstimmung mit dem Finanzministerium, eine Ausgabensperre für die nicht zwangsläufigen und gesetzlich gebundenen Mittel des Einzelplanes 07? 5. Hat die Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen diese oder Teile dieser Bewirtschaftungsmaßnahmen in der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Diskussion gestellt? 6. Welche Folgerungen hat die Ministerin oder das Ministerium aus der Auffassung der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gezogen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Juli 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 3 und 4: Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen bespricht und analysiert kontinuierlich Einsparpotenziale im Hinblick auf die globale Minderausgabe. Wie alle Ressorts unterliegt das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen einer Bewirtschaftungsbeschränkung von 3 % innerhalb der Hauptgruppen 5 bis 8, diese dient gerade der Risikovorsorge für unerwartete Ausgaben im Laufe eines Haushaltsjahres. Eine komplette Gegenfinanzierung der überplanmäßigen Ausgabe ist aufgrund der Höhe der notwendigen Summe und der Struktur des Einzelplanes nicht möglich. Das Ministerium wird im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür sorgen, dass im Einzelplan 07 zumindest ein Teilbetrag am Ende des Haushaltjahres zur Gegenfinanzierung der überplanmäßigen Ausgabe im Bereich der Flüchtlinge und Asylbegehrenden zur Verfügung steht. Dies hat der Minister der Finanzen in einem Schreiben vom 30. Juni 2014 bereits dem Landtag mitgeteilt. Alle Ausgaben werden im Haushaltsvollzug seit Beginn der Bewirtschaftung vor einer Bewilligung bzw. Beauftragung durch die zuständigen Abteilungen einer detaillierten Prüfung unterzogen. Zum 18. Juni 2014 wurde die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel innerhalb des Ministeriums verändert und eine zusätzliche, zentrale Überprüfung der Notwendigkeit und der Unabweisbarkeit eingeführt . Eine Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen war hierzu nicht notwendig, selbstverständlich wurde dieses aber informiert. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3779 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Einsparungen im Bereich der gesetzlichen und damit zwangsläufigen Ausgaben können nicht erbracht werden. Im Rahmen der Analyse von Einsparpotenzialen wurden die freiwilligen Ausgaben des Ministeriums einer genauen Prüfung unterzogen, hierzu gehörten auch die Mittel für die Sprachförderung. Zu Frage 5: Nein. Zu Frage 6: Entfällt im Hinblick auf die Antwort zu Frage 5. Irene Alt Staatsministerin