Drucksache 16/3780 18. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Thomas Weiner und Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Folgen der Übernahme von Westwall-Anlagen durch das Land Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2411 vom 27. Juni 2014 hat folgenden Wortlaut: In der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses sind schwerwiegende Fragen im Zusammen hang mit der Übernahme von WestwallAnlagen durch das Land entstanden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Bauwerke der rund 20 000 Westwall-Bauten gehen zum 1. Oktober 2014 mit welchem Handlungsbedarf in Eigentum und Verantwortung des Landes über? 2. Wie erfolgt bei den teils überirdischen, teils unterirdischen, teils gesprengten oder übererdeten Westwall-Anlagen die Abgren- zung, was an das Land übertragen wird und was nicht? 3. Mit welcher Wirtschaftlichkeitsberechnung hat das Land den Vertrag mit dem Bund abgeschlossen, um aufgrund erwarteter Er- träge die übernommenen Aufgaben zu finanzieren? 4. Wer wird die restlichen Kosten übernehmen, wenn der Landesrechnungshof mit seiner Darlegung recht hat, dass Erträge und Vermögen der Stiftung nicht ausreichen, um die vorgesehenen Aufgaben der Stiftung zu erfüllen? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Juli 2014 wie folgt beantwortet : Zu Frage 1: Von den in Rheinland-Pfalz befindlichen Anlagen überträgt der Bund dem Land gemäß Vereinbarung vom 4. Januar 2013 diejenigen Anlagen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung Eigentum des Bundes sind und sich auf Landesliegenschaften, kommunalen oder auf privaten Grundstücken befinden. Mit dem Übergang des Eigentums an den Westwallanlagen übernimmt das Land alle Verpflichtungen des Bundes, die im Zusammenhang mit diesen Anlagen stehen, insbesondere die Sicherungspflichten. Sollte in einzelnen Anlagen noch ehemals reichseigene Munition gefunden werden, werden die Kosten für die Räumung im Rahmen der üblichen Staatspraxis durch den Bund erstattet. Zu Frage 2: Stollen und unterirdische Anlagen, insbesondere Grubenbauten, die bergmännisch aufgefahren wurden, sind nicht Gegenstand der zwischen Bund und Land getroffenen Vereinbarung und verbleiben weiterhin im Eigentum des Bundes. Zu Frage 3: In einem von Bund und Land gemeinsam in Auftrag gegebenen Gutachten ist die Fa. Deloitte Consulting GmbH zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Ablösesumme von 25 Millionen Euro aus beiderseitiger Sicht, also des Bundes und des Landes, als zielführend zu bewerten ist. In diesem Zusammenhang wird auf das Schreiben des Ministeriums der Finanzen an den Präsidenten des Landtags vom 14. Dezember 2012 hingewiesen, in dem weitere Einzelheiten zu der zwischen Bund und Land getroffenen Vereinbarung erläutert werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3780 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Es wird erwartet, dass durch wirtschaftliche und nachhaltige Lösungen der Verkehrssicherung für die Zukunft geringe Unterhal - tungs kosten erzielt werden können. Sollte der sehr unwahrscheinliche Fall eintreten, dass die Stiftung ihre Verpflichtungen zur Sicherung der Anlagen aus den Erträgen des Stiftungsvermögens nicht erfüllen könnte, wäre eine Beteiligung des Landes denkbar. In Vertretung: Prof. Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär