Drucksache 16/3782 18. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Thorsten Wehner, Marcel Hürter, Wolfgang Schwarz und Monika Fink (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Förderungen von Landwirtschaft, Weinbau und des ländlichen Raums durch EU- und Bundesmittel Die Kleine Anfrage 2415 vom 27. Juni 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt 2014 stehen vor ihrem Abschluss. Hiervon sind auch Fördermittel des Landes betroffen, so Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Ende Mai 2014 wurde zudem ein Kompromiss bei der nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform erzielt. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Mittel für Landwirtschaft und Weinbau sowie zur Förderung des ländlichen Raums werden im Land aufgrund von Mit- teln und kofinanzierten Mitteln des aktuellen Bundeshaushalts zur Verfügung stehen? 2. Wie haben sich nach Einschätzung der Landesregierung aus Ländersicht die kofinanzierten Mittel der GAK zugunsten der Land- wirtschaft und des ländlichen Raums entwickelt? 3. Spricht sich die Landesregierung für eine zukünftige Stärkung der GAK-Mittel durch den Bund zugunsten der Landwirtschaft und des ländlichen Raums aus? 4. In welchem Umfang werden durch die nationale Umsetzung der EU-Agrarreform künftig Mittel und Zahlungen für die vorge- nannten Zwecke zur Verfügung stehen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 18. Juli 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Mittel haben sich wesentlich verringert, und es ist im Bundeshaushalt trotz der drängenden Aufgaben im Bereich des Hochwasserschutzes , der Nitratbelastung und der demographischen Herausforderungen im ländlichen Raum enttäuschenderweise keine Erhöhung vorgesehen. Vorbehaltlich der Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2014 werden Rheinland-Pfalz 2014, im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Mittel in Höhe von 50,377Mio. € zur Verfügung stehen. Der Landesanteil beläuft sich dabei auf ca. 20,151 Mio. € und der Bundesanteil auf ca. 30,226 Mio. €. Zu Frage 2: Im Jahr 2011 wurden durch die damalige Bundesregierung einseitig die Bundeshaushaltsmittel der GAK von 700 Mio. € auf 600 Mio. € gekürzt. Seit diesem Zeitpunkt werden jeweils 600 Mio. € durch den Bund bereitgestellt. Diese Summe ist auch in den nächs - ten vier Jahren in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes eingestellt. Diese dauerhafte Absenkung der Bundesmittel für die GAK hat erhebliche Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz. Damit stehen für Rheinland-Pfalz jährlich über 5 Mio. € Bundesmittel weniger zur Verfügung als in den Jahren vor 2011. Insgesamt bedeutet dies – auf die gesamte Legislaturperiode des Bundestages gerechnet – einen Einschnitt bei den in Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehenden GAK-Mitteln von rd. 35 Mio. €. Es gibt einen erheblichen Finanzierungsbedarf im Bereich des Hochwasserschutzes, der Breitbandversorgung und der demografischen Entwicklung im ländlichen Raum, der mit den zur Verfügung stehenden Mitteln kaum bewältigt werden kann. Damit können auch die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Bundesebene selbst gesetzten Ziele nicht erfüllt werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3782 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Ja. Im Zusammenhang mit den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene im Herbst 2013 wurde eine Anhebung des GAK-Bundes - plafonds im Zusammenhang mit den GAP-Verhandlungen um bis zu 200 Mio. € in Aussicht gestellt. Die Länder haben ihrerseits anlässlich der Sonderagrarministerkonferenz zur nationalen Umsetzung der GAP-Reform am 4. November 2013 diese Erwartung ebenfalls zum Ausdruck gebracht. Sie wurden hierin durch die Ausführungen des Bundes bestärkt. Angesichts der Einsparungen von jährlich rd. 2 Mrd. € des Bundes – vor allem im EU-Agrar haushalt – durch künftig verringerte Beiträge Deutschlands zum EUHaushalt wäre dies im Bundeshaushalt zweifellos finanzierbar. In der Endfassung der Koalitionsvereinbarung fand sich jedoch keine Vereinbarung zu einer finanziellen Aufstockung der GAK. Dennoch wurde zugleich aber vereinbart, die GAK inhaltlich zu einer Gemeinschaftsaufgabe (GA) Ländlicher Raum weiterzuentwickeln . Dabei soll die enge agrarstrukturelle Bindung der GAK gelockert werden. Dies ist aus Sicht der Landesregierung nicht zu leisten, und es ist fraglich, wie eine solche sinnvolle Weiterentwicklung der GAK angesichts der bestehenden Unterfinanzierung und der fehlenden Bereitschaft zur notwendigen Mittelaufstockung realisiert werden kann. Der Bundesrat hat bereits ein Sonderprogramm nationaler Hochwasserschutz beschlossen. Dieses wurde durch Beschlüsse auf den Agrarministerkonferenzen und Umweltministerkonferenzen gefordert und beschlossen. Der Hochwasserschutz ist eine vorrangige nationale Aufgabe. Aus Sicht der Landesregierung und auch der übrigen Bundesländer ist es dringend geboten, zusätzliche Mittel zur Verstärkung der Anstrengungen im Hochwasserschutz bereitzustellen. In diesem Zusammenhang wird gegenwärtig eine Diskussion über das Konzept für einen Sonderrahmenplan „Präventiver Hochwasserschutz“ geführt. Der Bundesrat hatte bereits in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ (Aufbauhilfegesetz) am 26. Juni 2013 die Bundesregierung gebeten, angesichts des Umfangs der zu bewältigenden Aufgaben einen Rahmenplan Hochwasser zur Unterstützung und zweckgebundenen Einsetzung von Mitteln aus der GAK aufzustellen und die GAK-Mittel entsprechend aufzustocken . Ein solcher Sonderrahmenplan wurde unter anderem auf der Sonder-Umweltministerkonferenz (UMK) am 3. September 2013 in Berlin zur Finanzierung des dort beschlossenen nationalen Hochwasserschutzprogramms vorgeschlagen. Damit soll mehr Geld für den präventiven Hochwasserschutz bereitgestellt werden. Damit die GAK den stärkeren Beitrag zum Hochwasserschutz leisten kann, müssen entsprechende Finanzmittel bereitgestellt werden . Auf der Sonder-UMK wie auf der AMK am 30. August 2013 in Würzburg wurde deshalb von den Ländern auf die GAK als geeignetes Finanzierungsinstrument für das nationale Hochwasserschutzprogramm im ländlichen Raum verwiesen. Zugleich haben die Länder betont, dass eine solche Ausweitung nicht zulasten der bisherigen Inhalte gehen darf und der Bund aufgefordert ist, entsprechend zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen. Die GAK ist für die vom Bund und den Ländern beschlossenen Aufgaben deutlich unterfinanziert. Eine Diskussion über neue Verteilschlüssel ist – ähnlich wie beim Küstenschutz – nötig. Zu Frage 4: Für den Bereich Agrar und ländlicher Raum konnten in den nationalen Verhandlungen für Rheinland-Pfalz gute Ergebnisse erzielt werden. In der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 stehen in Rheinland-Pfalz zur Förderung von Landwirtschaft und Weinbau sowie des ländlichen Raumes insgesamt fast 300 Mio. € EU-Mittel zur Verfügung. Gegenüber der abgelaufenen Förderperiode ist dies ein Zuwachs um 24,3 Mio. €. Dieses jetzt bereitstehende Mittelvolumen konnte nur erreicht werden, weil durch die in Deutschland beschlossene Mittelumschichtung von der ersten in die zweite Säule in Höhe von 4,5 % zusätzliche 40 Mio. € bereitstehen. Weitere rund 11 Mio. € werden durch die Änderung des nationalen Verteilungsschlüssels und die Festlegung einer ELER-Mindestausstattung von 52 €/ha für die zweite Säule in Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehen. Ohne diese in schwierigen Verhandlungen mit dem Bund und den anderen Ländern erreichten Umschichtungen hätte RheinlandPfalz eine deutliche Kürzung der EU-Mittel im Vergleich zur jetzt abgelaufenen Förderperiode in Höhe von 10 % hinnehmen müssen . Dies hätte zu massiven Kürzungen in wichtigen Förderbereichen wie der einzelbetrieblichen Investitionsförderung, der Boden - ordnung oder der Agrarumweltmaßnahmen führen können. Ulrike Höfken Staatsministerin