Drucksache 16/3783 21. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anna Neuhof und Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten FSC-Zertifizierung Die Kleine Anfrage 2428 vom 30. Juni 2014 hat folgenden Wortlaut: Die FSC-Zertifizierung des Staatswaldes in Rheinland-Pfalz wurde im Koalitionsvertrag festgelegt. Bis zum Jahr 2014 sollen alle 45 Forstämter des Landes in die FSC-Gruppe aufgenommen sein. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie sieht der momentane Stand der Umsetzung aus? 2. Welche Erfahrung hat die Landesregierung bisher mit der Zertifizierung gemacht? 3. Gibt es noch Probleme mit der Umsetzung und wenn ja, aus welchen Gründen? 4. Welche Erkenntnisse liegen nach den Kontroll-Audits vor? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 16. Juli 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zum 1. Juli 2014 sind 29 Forstämter mit einer Staatswaldfläche von rund 119 000 ha in das Gruppenzertifikat von Landesforsten Rheinland-Pfalz aufgenommen. Aktuell befinden sich weitere zwölf Forstämter mit einer Staatswaldfläche von rund 75 000 ha im internen Aufnahmeaudit. Sie werden nach erfolgreichem Aufnahmeaudit voraussichtlich im Dezember 2014 von der Gruppenleitung dem Zertifizierer GFA als neue Gruppenmitglieder gemeldet und sind nach dem Eintrag in die Website http://info.fsc.org ab diesem Zeitpunkt in das Gruppenzertifikat aufgenommen. Bei den dann noch verbleibenden nicht zertifizierten Forstämtern handelt es sich um die vier Forstämter in der Nationalparkregion , deren Neuabgrenzung mit gleichzeitiger formaler Ausweisung der Nationalparkfläche zum 1. Januar 2015 ansteht. Es ist vorgesehen , die neu gebildeten drei Forstämter im Laufe des Jahres 2015 in die Zertifizierungsgruppe Landesforsten Rheinland-Pfalz aufzunehmen und damit die FSC-Zertifizierung der durch Landesforsten bewirtschafteten Staatswaldfläche abzuschließen. Die FSC-Zertifizierung des Nationalparks setzt eine Aufnahme des Nationalparkamtes als zuständige „Forest Management Unit“ voraus und kann damit ebenfalls erst 2015 entschieden werden. Zu Frage 2: Die bisherigen Erfahrungen mit der FSC-Zertifizierung lassen sich wie folgt zusammenfassen: – Die gewählte Form der „Gruppenzertifizierung“ mit den Forstämtern als Gruppenmitgliedern stellt eine ideale Zertifizierungsform für große Staatswaldbetriebe dar, da sie die Forstämter erheblich von administrativen Prozessen entlastet, die insbesondere bei einer erstmaligen FSC-Zertifizierung entstehen. – Die mit der Zertifizierung verbundenen, sich regelmäßig wiederholenden Audits mit einem standardisierten Berichtswesen und einem ebenso standardisierten Kontrollsystem für festgestellte Abweichungen, stellen ein sehr wirksames Qualitätssicherungsund Controllinginstrument dar. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3783 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode – Die teilweise Begleitung der externen Überwachungsaudits durch Vertreter von Naturschutzverbänden und anderen „Stakeholdern “ trägt sehr zum gegenseitigen Verständnis bei. – Zertifiziertes Holz trifft auch auf eine entsprechende Nachfrage am Markt. Zu Frage 3: Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Probleme mit der Umsetzung. Zu Frage 4: Die Ergebnisse der externen Überwachungsaudits 2012/2013 sind unter auf der Website http://info.fsc.org *) veröffentlicht. Externe wie auch die in gleichem Umfang stattfindenden internen Überwachungsaudits, zeigen folgende Problembereiche im Bereich der praktischen Waldbewirtschaftung auf, die aktuell durch Schulungen, verstärkte Kontrollen, Informationen/Betriebs - anweisungen sowie den Einsatz von speziell fortgebildetem Personal bearbeitet werden: – Qualitätssicherung beim Unternehmereinsatz, speziell beim Einsatz von Forstunternehmern mit Arbeitskräften aus Osteuropa im Bereich der Holzernte, – Umsetzung von Betriebsanweisungen, hier insbesondere der Richtlinien zur Fein erschließung mit Rückegassen, – Flächige Befahrung zugewiesener Waldbestände durch private Selbstwerber, Verstöße gegen die Einhaltung des aus Gründen der Nährstoffnachhaltigkeit festgelegten Mindestdurchmessers für Brennholz von 7 cm. Ulrike Höfken Staatsministerin *) http://info.fsc.org/details.php?id=a024000000AFS6mAAH&type=certificate&return=certificate.php