Drucksache 16/3807 24. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Koordination der Energiewende zwischen den Ländern Die Kleine Anfrage 2432 vom 1. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche landesweiten Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien sind der Landesregierung aus den anderen Bundesländern bekannt? 2. Welche Bemühungen haben die Landesregierung Rheinland-Pfalz und die anderen Länder bisher unternommen, um die Ener- giewende untereinander zu koordinieren? 3. Welche konkreten Ergebnisse konnten dabei bisher erzielt werden? 4. Welche Vereinbarungen über das weitere gemeinsame Verfahren bei der Energiewende wurden nach Kenntnis der Landesregie- rung bisher zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder getroffen? 5. In welcher Weise will die Landesregierung die eigenen Mengenziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien mit den Mengenzielen in Übereinstimmung bringen, wie sie in der Novelle des EEG bundesweit festgelegt sind? 6. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für erforderlich, um bei steigendem Anteil der elektrischen Energie aus Wind- kraft- und Solaranlagen die Stabilität und Sicherheit der Stromversorgung in Rheinland-Pfalz auch in den kommenden zehn Jahren zu garantieren? 7. In welchem Umfang können diese Maßnahmen zur Sicherung der stabilen Stromversorgung in unserem Land ausschließlich in Rheinland-Pfalz oder müssen sie auch in anderen Bundesländern verwirklicht werden? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Juli 2014 wie folgt beantwortet: Die Länder spielen bei der Umsetzung der Energiewende eine wichtige Rolle. Auch in Rheinland-Pfalz ist sie ein zentrales Projekt der Landesregierung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist hierbei eine wichtige Grundlage für den Umbau des Stromversorgungssystems weg von fossilen und atomaren Brennstoffen und hin zu erneuerbaren Energien. Auf der Grundlage des EEG ist der bisherige Zubau der Erneuerbare-Energien-Anlagen mit großer Dynamik erfolgt. Um die mittel- und langfristigen Ziele der Energiewende zu erreichen, gilt es diese Dynamik aufrecht zu erhalten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In Deutschland haben sich die Länder Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien gesetzt, um zum Gelingen der Energiewende in Deutschland und zur Erreichung der nationalen Ziele beizutragen. Die Formulierung der Landesziele basiert u. a. auf den regional vorhandenen Potenzialen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Ziele in den einzelnen Ländern können sich je nach Land auf den Primärenergieverbrauch, auf den Endenergieverbrauch oder auf sektorspezifische Ziele für Strom und Wärme beziehen. Ein Teil der Länder gibt darüber hinaus differenzierte Ziele für die einzelnen erneuerbaren Energien vor. Neben dem Umfang der Ziele können sich auch der Zeithorizont, Berechnungsmethoden und Einheiten unterscheiden, wodurch ein inhaltlicher Vergleich und eine Abstimmung unter den Ländern allerdings erschwert wird. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. August 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3807 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die folgende Tabelle, die auf Angaben der Agentur für Erneuerbare Energien basiert, stellt eine Möglichkeit der Zusammenfassung der Ziele der einzelnen Länder dar: Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien. Zu Fragen 2 und 3: Die nationalen Ziele der Energiewende werden durch den Bund definiert. Jedes Land versucht im Rahmen seiner geografischen, geologischen und historischen Bedingungen die Energiewende dynamisch zu gestalten, wodurch sich die unterschiedlichen Zielmarken erklären lassen (siehe Antwort Frage 1). Zu Frage 4: Bei der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 24. bis 26. Oktober 2012 bekräftigten die Länder, dass Netzausbau, Ausbau der erneuerbaren Energien sowie Ausbau der Speicher aufeinander abzustimmen sind. 2 Ausbauziele Primärenergieverbrauch Endenergieverbrauch Strom Wärme Baden-Württemberg 2020: 22 % EE 2020: 24,9 % EE 2020: 38,5 % EE 2020: 20,9 % EE 2030: 36,1 % EE 2040: 54,6 % EE 2050: 87,8 % EE Bayern 2021: 50 Mrd. kWhaus Biomasse 2021: 20 % EE 2021: 50 % EE k. A. Berlin k. A. k. A. k. A. 2020: 11 % EE Brandenburg 2020: 20 % EE2030: 32 % EE k. A. 2020: 90 % EE 2030: > 100 % EE k. A. Bremen k. A. k. A. 2020: bis zu 488 Mio. kWh aus Windenergie k. A. Hamburg k. A. k. A. 100 MW ausWindenergie k. A. Hessen k. A. 2060: 100 % EE k. A. k. A. Mecklenburg-Vorpommern k. A. k. A. 2020: 12 278 Mio. kWhaus EE 2020: 2 499 Mio. kWh aus EE Niedersachsen k. A. 2020: 25 % EE 2020: 90 % EE k. A. Nordrhein-Westfalen k. A. k. A. 2025: 30 % EE 2020: 15 % Windenergie k. A. Rheinland-Pfalz k. A. k. A. 2030: 100 % EE k. A. Saarland k. A. k. A. 2020: 20 % EE k. A. Sachsen k. A. k. A. 2020: 28 % EE k. A. Sachsen-Anhalt 2020: 20 % EE k. A. k. A. k. A. Schleswig-Holstein k. A. 2020: 90 % EE 2020: 300 bis 400 % EE 2020: min. 14 % EE Thüringen k. A. 2020: 30 % EE 2020: 45 % EE k. A. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3807 Zu Frage 5: Das EEG 2014 definiert Ausbaupfade für die einzelnen Erneuerbaren-Energien-Technologien und führt neue Instrumente der Mengensteuerung ein, um die Ausbauziele zu erreichen. Im EEG 2014 ist nicht vorgesehen, diese Mengenziele auf die Länder herunterzubrechen . Die Landesregierung hält daher an ihren eigenen Zielen fest und setzt sich weiter dafür ein, dass die Dynamik beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz aufrechterhalten wird. Zu Frage 6: Notwendige Maßnahmen betreffen in erster Linie die energiewirtschaftlichen Rechtsvorschriften, für die der Bundesgesetzgeber verantwortlich ist. Die Landesregierung setzt sich insbesondere dafür ein, dass Flexibilitätshemmnisse und Fehlanreize behoben werden. Benötigt wird ein neues Marktdesign, das zu einer kostenoptimierten, verlässlichen und grundsätzlich markt- und wettbewerbsbasierten Refinanzierung führt. Ebenso unterstützt die Landesregierung die Weiterentwicklung der Anreizregulierung und des Systems der Netzentgelte. Die Fortsetzung des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Land ist ebenso zentrales Anliegen der Landesregierung wie das Voranbringen der Energieeffizienz- und Energieeinsparmaßnamen. Zur Erreichung der Ziele sind die Energieagenturen in Rheinland-Pfalz wichtige Partner. Zu Frage 7: Die im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellte und im Januar 2014 der Öffentlichkeit präsentierte Verteilnetzstudie zeigt, welcher Investitionsbedarf auf den unterschiedlichen Netzebenen im Lande besteht und wie dieser kosteneffizient gedeckt werden kann. Die darin ermittelten Ausbauerfordernisse betreffen in erster Linie das Land Rheinland-Pfalz selbst. Lediglich wenige identifizierte Ausbaumaßnahmen auf der 110 KV-Ebene sind grenzüberschreitend in die benachbarten Länder Hessen, NordrheinWestfalen und in das Saarland. Im Höchstspannungsnetz wurde ein Ausbaubedarf über die Grenzen zu Baden-Württemberg und Luxemburg ermittelt, der durch zunehmende Leistungstransite mitverursacht wird. Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und vordringlicher Bedarf für die Schaffung neuer Kapazitäten von Koblenz in Richtung Luxemburg und Frankreich war bereits im April 2013 durch das erste Bundesbedarfsplangesetz festgestellt worden. Eveline Lemke Staatsministerin 3