Drucksache 16/3808 24. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Autobahnausbau A 60 vom Kreuz Mainz-Süd nach Finthen Die Kleine Anfrage 2433 vom 1. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Der Ausbau der A 60 wird, sofern die Planungen umgesetzt werden, die Marienborner Bevölkerung erheblich belasten. Es wurde insbesondere seitens der Bürgerschaft – unter anderem auch von der Initiative Lebenswertes Marienborn – angeregt, den Lärmschutz nachzubessern. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sieht das aktuelle beziehungsweise das aktualisierte Lärmschutzkonzept für die durch den geplanten Ausbau der A 60 be- sonders belasteten Marienborner aus? 2. Welche konkreten Schallschutzmaßnahmen hat die Landesregierung vorgeschlagen und wie stellt sich das Ergebnis der entspre- chenden Prüfung durch den Bund dar? 3. Hat das Land dem Bund ein belastbares, auf Fakten beruhendes Konzept zur Einhausung vorgelegt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welches Ergebnis hat die Prüfung durch den Bund? 4. Mit welchem Beratungsergebnis wurde dem Bund eine Verlegung des Kreuzes grundsätzlich vorgeschlagen? 5. Hat die Landesregierung dem Bund Pläne vorgelegt, in denen das Autobahnkreuz Mainz-Süd bedarfsgerecht und verkehrssicher ausgebaut wird, vor allem, um die häufigen Unfälle und Störungen mit Lkws zu beenden? Wenn nein, wie begründet die Landesregierung die sich bietende Chance nicht zu nutzen? 6. Ist die Landesregierung bereit, entsprechend dem „Runden Tisch zur A 643“ auch einen Runden Tisch zum geplanten Ausbau der A 60 ins Leben zu rufen? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Juli 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das geplante Lärmschutzkonzept sieht auf der Marienborner Seite der A 60 eine circa 775 Meter lange Lärmschutzwand mit fünf Metern Höhe, sowie eine 775 Meter lange, gekrümmte Lärmschutzwand mit neun Metern Höhe vor, entlang des Wohngebietes „Am Sonnigen Hang“ bis zu der vorhandenen Lärmschutzwand an der A 63. Im Bereich des Autobahnkreuzes ist eine 350 Meter gekrümmte, neun Meter hohe Lärmschutzwand auf dem Brückenbauwerk vorgesehen. Diese aktiven Lärmschutzmaßnahmen werden deutliche Pegelminderungen bewirken und somit die bereits heute belastete Bebauung in Marienborn deutlich entlasten. Zu Frage 2: Neben den zu Frage 1 aufgeführten aktiven Lärmschutzmaßnahmen werden ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich . Das aktualisierte Lärmschutzkonzept wird in Kürze dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), vor Einleitung der Planfeststellung, zur erneuten Genehmigung vorgelegt. Das Ergebnis der erneuten Prüfung durch den Bund bleibt abzuwarten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3808 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Begleitend zur Bearbeitung des Planfeststellungsentwurfes wurden mehrere Varianten zum sechsstreifigen Ausbau untersucht. Hierbei wurde unter anderem auch eine Variante mit Einhausung betrachtet. Auch bei dieser Variante werden ergänzende umfangreiche passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Abgesehen von den fast dreimal so hohen Kosten gegenüber der Vorzugsvariante, der doppelt so langen Bauzeit und des sehr hohen Aufwands für die betriebliche Unterhaltung hat diese Variante zusätzlich Verkehrssicherheitsdefizite (Spurenverflechtung im Tunnel). Die Einhausungsvariante wurde im Rahmen der Abstimmung der Planung mit dem Bund eingehend besprochen und geprüft. Da die Lärmschutzgrenzwerte bei dem Bau von gekrümmten Lärmschutzwänden nur an den obersten Stockwerken der drei Hochhäuser überschritten werden und diese wirtschaftlich vertretbar mit passiven Lärmschutzmaßnahmen geschützt werden können, sowie im Übrigen auch bei der Einhausungsvariante zusätzliche passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden, kommt die Einhausung als Vorzugsvariante nicht in Betracht. Zu Frage 4: Eine Verlegung des Autobahnkreuzes (AK) Mainz-Süd wurde geprüft und führt demnach zu einer weitreichenden Veränderung der Verkehrsführung, die nur unter einem erheblichen zeitlichen, baulichen und finanziellem Aufwand hergestellt werden kann. Eine tatsächliche Alternative zu dem geplanten Ausbau des AK Mainz-Süd stellt die Verlegung des AK insofern nicht dar. Zu Frage 5: Dem Bund als Baulastträger der A 60 wurde die Ausbauplanung für das AK Mainz-Süd von der Auftragsverwaltung vorgelegt. Der Bund hat die vorgelegte Planung genehmigt. Zu Frage 6: Im Fall des Ausbaus der A 643 ist es aufgrund der besonderen naturschutzfachlichen Situation im Hinblick auf das Naturschutzgebiet Mainzer Sand sinnvoll, dass die Naturschutzverbände im Rahmen des „Runden Tisches“ den Planungsprozess intensiv begleiten . Beim Ausbau der A 60 zwischen dem AK Mainz-Süd und der Anschlussstelle Mainz-Finthen stellt sich die Situation insbesondere aus naturschutz- und lärm-schutzfachlicher Sicht deutlich weniger komplex dar. Eine Notwendigkeit zur Einrichtung eines „Runden Tisches“ wird daher nicht gesehen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär