Drucksache 16/3815 25. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Schulbuchausleihe in Stadt und Kreis Neuwied Die Kleine Anfrage 2437 vom 23. Juni 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für Schülerinnen und Schüler (SuS) aller Klassenstufen der Grundschulen und allen weiter führenden Schulen möglich. Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig. Bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze gilt die kostenlose Ausleihe, über einer bestimmten Einkommensgrenze gibt es die Ausleihe gegen Gebühr. Rückmeldungen der beteiligten Familien sind sehr positiv. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben seit der Einführung der Schulbuchausleihe in Stadt und Kreis Neuwied teilgenom- men (bitte nach Schuljahr, Schulform und Klassenstufen einzeln beantworten)? 2. Wo verbleiben die dreimal ausgeliehenen Schulbücher in Stadt und Kreis Neuwied (bitte je Schule beantworten)? 3. Wie hoch ist der Anteil an Schulbüchern (ca.), die nach dem dreimaligen Ausleihverfahren nicht mehr genutzt werden können? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. Juli 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Teilnahmeentwicklung im Rahmen der Schulbuchausleihe an den Schulen in der Trägerschaft der Stadt Neuwied und des Landkreises Neuwied ist den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Zu den Fragen 2 und 3: Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz basiert auf sog. Ausleihzyklen, die der Refinanzierung der Anschaffungskosten für die Lernmittel dienen und nach welchen sich die von den Eltern zu zahlenden Leihgebühren richten. Die Ausleihzyklen sind u. a. Ausfluss der vertraglichen Vereinbarung, die das Land mit den Inhabern der Urheberrechte, den Schulbuchverlagen, im Jahr 2010 geschlossen hat. Vor diesem Hintergrund ergibt sich für Einjahresbände eine Nutzungsdauer von drei Schuljahren, für Zwei- und Dreijahresbände eine Nutzungsdauer von sechs Schuljahren. Wenn einzelne Lernmittel ihren individuellen Ausleihzyklus vollendet haben, sind sie refinanziert. Betroffene Exemplare dürfen dann nicht mehr im Rahmen der Schulbuchausleihe ausgegeben werden. Eine Nutzung dieser Exemplare im Rahmen der Schulbuchausleihe ist somit generell nicht mehr zulässig und technisch ausgeschlossen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. August 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Ausführliche Internetausgabe, die Original-Drucksache ist ohne den Abdruck der Übersicht erschienen. Drucksache 16/3815 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Wie am Ende des individuellen Ausleihzyklus eines Buchexemplars mit selbigem umzugehen ist, entscheidet der Schulträger als Eigentümer der Schulbücher eigenständig. Möglich ist beispielsweise, dass die refinanzierten Bücher kostenlos an Schülerinnen und Schüler übereignet, auf einem Schulbuchbasar verkauft oder als schulische Nachschlagewerke genutzt werden. Das Land erhebt keine Daten über den Verbleib der Lernmittel nach ihrem Ausscheiden aus dem Ausleihsystem. Doris Ahnen Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3815 3 Drucksache 16/3815 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3815 5 Drucksache 16/3815 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3815 7 Drucksache 16/3815 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3815 9 Drucksache 16/3815 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3815 11 Drucksache 16/3815 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3815 13 Drucksache 16/3815 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3815 15 Drucksache 16/3815 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3815 17 Drucksache 16/3815 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 18 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3815 19 Drucksache 16/3815 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 20 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3815 21 Drucksache 16/3815 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 22 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3815 23 Drucksache 16/3815 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 24