Drucksache 16/3816 28. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer, Wolfgang Reichel und Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur „Fünf-Knoten-Regelung“ bei der Wahl der Betriebsrichtungen Die Kleine Anfrage 2440 vom 7. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Berichten zufolge hat die sogenannte „Fünf-Knoten-Regelung“ Einfluss auf die Lärmentwicklung für Mainz und die umliegenden Regionen Rheinhessens. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die „Fünf-Knotenregelung“? 2. Welche Folgen in Bezug auf die Lärmbelastung für Mainz und die umliegenden Regionen Rheinhessens hat nach Ansicht der Landesregierung die „Fünf-Knoten-Regelung“? 3. Sieht die Landesregierung in dieser Angelegenheit Handlungsbedarf? 4. Hat sich die Landesregierung diesbezüglich mit der Deutschen Flugsicherung in Verbindung gesetzt? 5. Wenn ja, welche Erkenntnisse und Ergebnisse haben sich daraus ergeben? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. Juli 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Fünf-Knoten-Regelung ist die nach den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) in der Regel zulässige Rückenwindkomponente bei Starts und Landungen von Flugzeugen. Bereits die vollständige Ausnutzung der Fünf-Knoten-Regelung könnte eine Verringerung der Anflüge in der Ostwindbetriebs richtung und damit für Mainz und Rheinhessen Erleichterungen im Hinblick auf die derzeitigen Fluglärmbelastungen bewirken, was die Landesregierung begrüßen würde. Zu den Fragen 3 bis 5: Die Erhöhung der Rückenwindkomponente von fünf auf beispielsweise sieben Knoten entspricht auch einer Handlungsempfehlung des Expertengremiums des Forums Flughafen und Region. Die Landesregierung hat dieses Thema beispielsweise in der Kommission zur Abwehr des Fluglärms Flughafen Frankfurt/Main angesprochen, an deren Sitzungen sie als nicht stimmberechtigtes Mitglied teilnimmt und in denen die DFS vertreten ist. Ausführungen zu der Anhebung der Rückenwindkomponente enthält ferner bereits die im Auftrag der Landesregierung erstellte „Bewertung der Anflugverfahren in Ostrichtung (Piste 07) und Durchführung einer Schnellzeitsimulation zur Erstellung und Bewertung von alternativen Anflugverfahren am Flughafen Frankfurt am Main“ aus dem Jahre 2012. Nach Auffassung der Landesregierung könnte sich eine Anhebung der Rückenwindkomponente auf beispielsweise sieben Knoten deutlich auf die Betriebsrichtungsverteilung auswirken. Dies würde mehr Anflüge in der Westbetriebsrichtung ermöglichen, was aufgrund der dichteren Besiedlung im Westen des Flughafens zu einer insgesamt geringeren Fluglärmbelastung der Bevölkerung, insbesondere auch von Mainz und Rheinhessen führen würde. Die mögliche Anhebung der Rückenwindkomponente wird derzeit in den zuständigen Gremien der ICAO erörtert; eine Entscheidung über die Anhebung ist jedoch aufgrund von Sicherheitsbedenken mehrerer Mitgliedstaaten zurückgestellt worden. Da sich die Deutsche Flugsicherung GmbH in der Regel bei der Gestaltung der flugbetrieblichen Vorgaben an den Standards der ICAO orientiert, ist derzeit kurzfristig nicht mit einer Anhebung der zulässigen Rückenwindkomponente zu rechnen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. August 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode