Drucksache 16/3819 04. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Anstieg der Handyfunde in den rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten Die Kleine Anfrage 2464 vom 24. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie erklärt sich die Landesregierung den drastischen Anstieg der Handyfunde in den Jahren 2012 und 2013, der aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Lammert und Elfriede Meurer (CDU), Drucksache 16/3642 hervor geht? 2. Wie schätzt die Landesregierung den Einsatz von Handyspürhunden ein, um der oben genannten Entwicklung entgegenzuwirken ? 3. Welche Kosten würden voraussichtlich bei einem Einsatz von Handyspürhunden entstehen? 4. Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang den Einsatz von Störsendern in und um die jeweiligen Justizvoll- zugsanstalten? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 31. Juli 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Zahl der in den Jahren 2003 bis 2011 aufgefundenen Handys schwankt zwischen zwei und sechs Funden. Der Anstieg der Handyfunde im Jahr 2012 – in diesem Jahr wurden dreizehn Handys gefunden - konzentriert sich insbesondere auf wenige Anstalten, wie die Justizvollzugsanstalt Diez, dort wurden vier Handys entdeckt, in der Justizvollzugsanstalt Wittlich fünf und in der Jugendarrestanstalt Worms drei, ein Handy wurde in Koblenz aufgefunden. Im Jahr 2013 stammen 17 der insgesamt 21 Handyfunde aus der Justizvollzugsanstalt Diez. Die Funde in Diez hängen insbesondere mit sogenannten Mauerüberwürfen zusammen, die auf dem Gelände des im Jahr 2013 in Dienst gestellten Gebäudes für Sicherungsverwahrte festgestellt wurden. Dort können sich die Untergebrachten unbeaufsichtigt aufhalten . Die Videoüberwachung des frei zugänglichen Raumes außerhalb der Grenzen der Justizvollzugsanstalt Diez wird deshalb erweitert. Zu Frage 2: Der Einsatz von Handyspürhunden wird derzeit nicht erwogen. Der Aufwand steht nicht in einem vertretbaren Verhältnis zu dem zu erwartenden Erfolg. Nach den Erfahrungen des Landes Sachsen benötigt der Hund für die Durchsuchung eines Haftraumes ca. 20 Minuten. Er kann zwischen 20 und 40 Minuten eingesetzt werden, danach benötigt er eine Pause von bis zu einer Stunde. Insgesamt ist ein täglicher Einsatz von maximal vier Stunden möglich. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3819 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Daraus kann gefolgert werden, dass täglich nur sehr wenige Räume durchsucht werden können, weshalb ein Einsatz des Hundes vermutlich nur beim Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten in Betracht kommen dürfte. In diesen Fällen sollen in rheinland -pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen künftig Handydetektoren zum Einsatz kommen. Konkret ist festzustellen, dass in sächsischen Justizvollzugsanstalten im Jahr 2013 404 Mobilfunktelefone aufgefunden wurden. Auf den seit März 2013 eingesetzten Handyspürhund gehen insgesamt 4,7 % der Funde zurück. Zu Frage 3: Neben den fixen Kosten für die Anschaffung eines Hundes, der Zwinger und der Transportboxen von ca. 4 500 € fallen bereits für die Zeit der etwa zehnmonatigen Ausbildung des Hundes Personalkosten in Höhe von ca. 40 000 € für den hauptamtlichen Hundeführer an, da von den Hundestaffeln des Polizeivollzugsdienstes Handyspürhunde nicht ausgebildet werden. Jährliche Folgekosten belaufen sich auf ca. 50 000 €; hierin enthalten sind die Personalkosten des Hundeführers, tierärztliche Kosten, Kosten für Fortbildung, Spielzeug, Leinen sowie Desinfektionsmittel. Zu Frage 4: Die Blockierung von Handytelefonaten durch Störsender muss naturgemäß auf den Anstaltsbereich begrenzt bleiben. Je verwinkelter die Anstalt ist und je zergliederter die Fassaden und Freiflächen sind, desto mehr Störsender müssen installiert werden, um Telefonate „in jedem Winkel“ ausschließen zu können. Das bedeutet einen hohen technischen Aufwand, der mit enormen Kosten verbunden ist, zumal die Anstalten regelmäßig in besiedelten Gebieten liegen und sog. Funklöcher außerhalb der Anstalten nicht zu verantworten wären. Jochen Hartloff Staatsminister