Drucksache 16/3821 05. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Astrid Schmitt und Michael Hüttner (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bahnlärm im Mittelrheintal Die Kleine Anfrage 2466 vom 24. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Eine Studie, die bei einem Treffen des Beirates „Leiseres Mittelrheintal“ in Bonn vorgestellt wurde, schlägt weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Bahnlärm vor. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche weiteren Maßnahmen gegen Bahnlärm schlägt die kürzlich bei einem Treffen des Beirates „Leiseres Mittelrheintal“ vor- gestellte Studie vor? 2. Wie lassen sich diese Maßnahmen in die bisherige Strategie der Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung des Mittelrhein- tals integrieren? 3. Welche weiteren Schritte hin zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen lassen sich gemeinsam mit den übrigen Akteu- ren angehen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. August 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In der Sitzung des Beirats „Leiseres Mittelrheintal“ am 15. Juli 2014 konnte der endgültige Bericht zur Untersuchung der Machbarkeit zusätzlicher Lärmschutz maßnahmen im Mittelrheintal noch nicht vorgestellt werden, da mit Zustimmung des Beirats noch verschiedene Vorschläge aus den vorgelagerten Diskussionsveran staltungen mit den Bürgern eingearbeitet werden sollen. Die endgültige Vorstellung ist jetzt für die Beiratssitzung am 15. September 2014 vorgesehen. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf den von den Bürgern selbst eingebrachten Vorschlägen zu Lärmminderungsmaßnahmen, wobei aus insgesamt 258 Zuschriften 61 konkrete Maßnahmen im Rahmen der Studie geprüft wurden. Zur Bestandsaufnahme und Sammlung von Vorschlägen hatte es im Vorfeld der Untersuchung in jeder Ortslage Begehungen gegeben. Außerdem hatte der Gutachter auch 80 eigene Vorschläge untersucht. Generell werden neben einem akustischen Schienenschleifen weitere Abschnitte mit Lärmschutz wänden unterschiedlicher Höhe sowie mit Dämmelementen an den Schienen und Geländerausfachungen vorgeschlagen. Dabei wurde auch der von der gegenüberliegenden Rheinseite ausgehende Schienenlärm mitbetrachtet. Im Untersuchungsgebiet (Welterbegebiet Oberes Mittelrheintal sowie zusätzlich Weißenthurm, Leutesdorf, Oestrich-Winkel und Eltville werden gemäß dem vorläufigen Ergebnisbericht zusammen 31,7 km Lärmschutzwände, 8,6 km Geländerausfachungen und 186 km Schienenstegdämpfer vorgeschlagen. Darüber hinaus wurden auch vereinzelt Schienenschmiereinrichtigungen zur Reduzierung von Kurvenquietschen untersucht. Zu Frage 2: Die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung zeigen, dass auch nach bereits erfolgten Lärmsanierungen noch in erheblichem Umfang Möglichkeiten für Verbesserungen gegeben sind. Die Umsetzung der Maßnahmen aus der Machbarkeitsuntersuchung kann einen weiteren Beitrag zur Lärmreduzierung leisten, der aus Sicht der Landesregierung allein jedoch nicht ausreicht, den Lärm im Mittelrheintal auf ein akzeptables Niveau abzusenken. Die Zuständigkeit für den Lärmschutz an den Strecken der DB AG liegt Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3821 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode allein bei Bund und DB AG. Unter dieser Prämisse nutzt die Landesregierung weiterhin die ihr gegebenen Möglichkeiten, die Bewohnerinnen und Bewohner des Mittelrheintals in der Zukunft besser vor Bahnlärm zu schützen. Dies betrifft zum einen politische Initiativen in der Verkehrs- und der Umweltministerkonferenz sowie im Bundesrat, zum anderen z. B. die Ermittlung und Dokumentation der Lärmbelastung durch Messungen und Studien sowie die kritische Überprüfung der Rechtsauffassung und der Handlungen des Bundes (z. B. durch das vom Land beauftragte Rechtsgutachten zur Zulässigkeit von nächtlichen Betriebsbeschränkungen für laute Güterzüge). Die Landesregierung steht dabei in engem Kontakt mit den Bürgerinitiativen sowie mit der Bundesregierung und der DB AG. Sie sieht sich dabei in einer Mittlerrolle zwischen dem Recht auf Schutz der Gesundheit einerseits und dem Allgemeininteresse an einem funktionierenden Güteraustausch auf der Schiene andererseits. In der Arbeit des Beirats „Leiseres Mittelrheintal“ sieht die Landesregierung ein geeignetes Instrument, um im Konsens zu Lösungen zu kommen. Zu Frage 3: Im Hinblick auf die alleinige Zuständigkeit des Bundes und der DB AG für den Lärmschutz an den Schienenstrecken des Bundes wird es in den kommenden Sitzungen des Beirats darauf ankommen, Finanzierungsmodalitäten und -regeln zu finden, die den Einsatz von weiteren Bundesmitteln in der besonderen Situation des Mittelrheintals und vor dem Hintergrund der Bedeutung des europäischen Güterkorridors Rotterdam - Genua erlauben. Die DB AG hat angekündigt, dazu mit dem Bund vorbereitende Gespräche zu führen. Sie wird zur Umsetzung der Maßnahmen voraussichtlich eine Projektorganisation einrichten. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor