Drucksache 16/3822 05. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Guido Ernst (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Studienperspektiven nach dem Abitur in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2445 vom 16. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Studiengängen in Rheinland-Pfalz ist ein Studienbeginn zum Sommersemerster möglich (Angaben bitte in absoluten und relativen Zahlen)? 2. Wie viele dieser Studiengänge waren im vergangenen Jahr zum Sommersemester bzw. zum Wintersemester zulassungsbe- schränkt? 3. Wie viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer haben im vergangenen Jahr ein Studium zum Sommersemester bzw. zum Wintersemester auf genommen? 4. Sind der Landesregierung zeitliche Überschneidungen zwischen Immatrikulationstermin zum Sommersemester und Zeugnis- vergabe bekannt? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. August 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die amtliche Hochschulstatistik enthält keine Angaben, die alle Studiengänge erfasst. Ersatzweise wurde deshalb zur Beantwortung der Frage auf Daten der Studierendenstatistik zurückgegriffen. Für die Studienanfängerinnen und -anfänger (1. Hochschulsemester) im Erststudium wurden die Belegungen von Studienfächern in Kombination mit dem angestrebten Abschluss ermittelt. Daraus ergibt sich die Anzahl der Studiengänge. Informationen zu Studiengängen, die zwar angeboten, aber nicht belegt wurden, liegen nicht vor. Demnach war in Rheinland-Pfalz im Sommersemester 2013 ein Studienbeginn in 284 grundständigen Studiengängen (mit Abschluss Bachelor, Diplom, Staatsexamen, Magister, kirchliche Prüfung) zu verzeichnen. Der Anteil der Studiengänge im Jahr 2013, in denen Studierende zum Sommersemester aufgenommen wurden, betrug 63 Prozent. Zu Frage 2: Von den Studiengängen, in denen ein Studienbeginn zum Sommersemester 2013 möglich war, waren 117 zulassungsbeschränkt. Diese Zulassungsbeschränkungen galten auch für das Wintersemester 2013/2014. Zu Frage 3: Im Sommersemester 2013 haben 3 424 Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in Rheinland-Pfalz erworben hatten , erstmals ein Studium an einer Hochschule in Deutschland aufgenommen (Studierende im 1. Hochschulsemester). Angaben zu den bundesweiten Studienanfängerinnen und Studienanfängern im Wintersemester 2013/2014 stehen noch nicht zur Verfügung. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3822 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 der Studienplatzvergabeverordnung Rheinland-Pfalz (StPVLVO) wird am Vergabeverfahren für einen zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang „nur beteiligt, wer bei der Bewerbung für das Sommersemester bis zum 15. Januar […] die Hochschulzugangsberechtigung für den gewählten Studiengang erworben hat oder diese im Falle der Bewerbung für ein Sommersemester bis zum 31. März erwirbt“. § 3 Abs. 4 der „Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe (Mainzer Studienstufe)“ vom 21. Juli 2010 regelt: „[…] das letzte Jahr endet im neunjährigen Bildungsgang jeweils am 31. März […]“. Dementsprechend ist der 31. März der spätestmögliche Termin zur Aushändigung des Abiturzeugnisses. Die Studienplatzvergabeverordnung trägt diesem Umstand der Zeugnisausgabe nach Abschluss des Hauptverfahrens und dem Versand der Zulassungsbescheide Anfang/Mitte Februar dadurch Rechnung, dass für diese Abiturientinnen- und Abiturientengruppe eine spätere Vorlage des Zeugnisses ermöglicht wird. „Die Hochschulzugangsberechtigung kann in den Fällen des § 8 Abs. 4 bis zum vierten Werktag im Monat April nachgereicht werden“ (§ 3 Abs. 9, Satz 4 StPVLVO). Das heißt erst nach Ablauf dieser vier Werktage im April werden im Rahmen eines Nachrückverfahrens die Zulassungen für diese Personengruppe versandt und sie können sich regulär einschreiben. Das oben genannte Verfahren verläuft nach Kenntnis der Landesregierung ohne Schwierigkeiten. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär