Drucksache 16/3824 06. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Feuerwehrführerschein Die Kleine Anfrage 2442 vom 16. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele „Feuerwehrführerscheine“ nach der Landesverordnung zum Führen von Einsatzfahrzeugen wurden bisher in Rhein- land-Pfalz ausgestellt? 2. Wie viele davon für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren? 3. Wie viele „Feuerwehrführerscheine“ nach der Landesverordnung zum Führen von Einsatzfahrzeugen wurden bisher im Kreis Germersheim ausgestellt? 4. Wie viele davon für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren? 5. Wie beurteilt die Landesregierung den bisherigen Erfolg des „Feuerwehrführerscheins“? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. August 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden insgesamt 1001 „Feuerwehrführerscheine“ nach der Landesverordnung zum Führen von Einsatzfahrzeugen ausgestellt, davon 909 an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren. Zu den Fragen 3 und 4: Acht „Feuerwehrführerscheine“ wurden im Kreis Germersheim ausgestellt; alle Sonderfahrberechtigungen wurden an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren ausgegeben. Zu Frage 5: Die Fahrberechtigungsverordnung ist erforderlich, um die Einsatzfähigkeit ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger sowie von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der anderen Hilfsorganisationen nachhaltig zu sichern, denn es stehen immer weniger Fahrerinnen und Fahrer für Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 t zulässiger Gesamtmasse zur Verfügung, welche die notwendige Fahrerlaubnis besitzen. Durch diese Regelung wird es den betroffenen Organisationen ermöglicht, im Rahmen der bestehenden Strukturen – auch organisationsübergreifend – ihre ehrenamtlichen Angehörigen selbst zum Führen von Einsatzfahrzeugen (auch mit Fahrzeugkombinationen ) bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t auszubilden und die Prüfung abzunehmen. Ob die Kommunen und Hilfsorganisationen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen oder stattdessen für ihre Fahrerinnen und Fahrer reguläre Fahrerlaubnisse erwerben, obliegt ihrer Entscheidung. Viele Aufgabenträger sehen diese Regelung ebenfalls positiv, zumal sie nicht nur kostengünstige Lösungen ermöglicht, sondern auch die Nachwuchsförderung unterstützt und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren erhöht. Andere bevorzugen insbesondere auch aus haftungsrechtlichen Gründen die reguläre Ausbildung durch Fahrschulen. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. September 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode