Drucksache 16/3829 06. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Fusion der Verbandsgemeinden Landstuhl und Kaiserslautern-Süd Die Kleine Anfrage 2472 vom 24. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Laut Presseberichten hat die Landesregierung den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden Landstuhl und Kaiserslautern-Süd bei einem Gespräch im Innenministerium mitgeteilt, dass der Gebietsänderungsbedarf der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd unabänderlich ist (I), es zur Fusion mit der Verbandsgemeinde Landstuhl aus Sicht der Landesregierung keine realistische Alternative gibt (II) und ein entsprechender Gesetzentwurf im Frühjahr 2015 auf den Weg gebracht werden soll (III). Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche wesentlichen Ergebnisse hatte das Gespräch der Bürgermeister im Innen minis te rium, insbesondere zu Fusionsbedarf, Fusionsoptionen und Zeitplanung, und sind diese Punkte insoweit in der Presse korrekt wiedergegeben? 2. Welche weitere Zeitplanung verfolgt die Landesregierung hinsichtlich einer Fusion der beiden Verbandsgemeinden? 3. Welche Fusionsoptionen und Zeitplanung verfolgt die Landesregierung hinsichtlich der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach- Miesau? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. August 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd hat nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform einen eigenen Gebiets änderungsbedarf. Zu diesem Ergebnis ist auch Herr Professor Dr. Martin Junkernheinrich, Technische Universität Kaiserslautern, bei seinen Untersuchungen zu Neugliederungen auf der Ebene der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsge meinden in Rheinland-Pfalz gekommen. Das Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform sieht vor, dass verbandsfreie Gemeinden oder Verbandsgemeinden als Ganzes zusam mengeschlossen werden sollen. Ausnahmen davon lässt das Landesgesetz zu. Mithin können ausnahmsweise die Ortsgemeinden einer Verbandsgemeinde auf mehrere andere Kommunen aufgeteilt werden. An die Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd grenzen unmittelbar die Verbandsge meinde Landstuhl im selben Landkreis, die kreisfreie Stadt Kaiserslautern sowie die Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) im Landkreis Bad Dürkheim und die Verbands gemeinden Hauenstein, Rodalben, Waldfischbach-Burgalben und Thaleischweiler-Fröschen – Wallhalben im Landkreis Südwestpfalz an. Bereits vor einigen Jahren ist über eine Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd sehr intensiv diskutiert worden. Dabei hat sich zu einem Zusam menschluss der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl keine kon krete alternative Maßnahme, die alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd einbezieht, herausgebildet. Ebenso wenig sind in der Zwischenzeit Ansätze für eine solche alternative Gesamtlösung erkennbar geworden. Vor dem Hintergrund beabsichtigt das Ministerium des Innern, für Sport und Infra struktur nun, einem Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl näherzutreten. Eine freiwillige Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd würde sehr begrüßt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3829 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur wird zu gegebener Zeit die be troffenen Kommunen zu der vorgesehenen Gebietsänderungsmaßnahme für die Ver bandsgemeinde Kaiserslautern-Süd beteiligen. Ihre Stellungnahmen werden in den weiteren Prozess einfließen. Im Laufe dieses Prozesses gilt es, auch über den genauen Zeitpunkt der Gebietsände rung der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd zu befinden. Die noch anstehenden Gebietsänderungen der verbandsfreien Gemeinden und Ver bandsgemeinden im Rahmen der Kommunalund Verwaltungsreform sollen bis zum Jahr 2019 herbeigeführt werden. Geplant ist, einen Gesetzentwurf für eine Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd bis Mitte 2015 auszuarbeiten . Die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd bedarf eines Lan desgesetzes, über das der Landtag Rheinland-Pfalz entscheiden wird. Der Bericht der „Rheinpfalz“ vom 9. Juli 2014 gibt den Inhalt eines am 8. Juli 2014 im Ministerium des Innern, für Sport und Infra - struktur auf der Arbeitsebene mit den Bür germeistern der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl geführten Gesprächs richtig wieder. Zu Frage 3: Die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau weist ebenfalls nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal - und Verwaltungsreform einen eigenen Gebietsänderungsbedarf auf. Ein derartiger Gebietsänderungsbedarf der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau ist auch von Herrn Professor Dr. Junkernheinrich bei seinen Untersuchungen zu Neugliederungen auf der Ebene der ver bandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz festgestellt wor den. Für die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau hat sich noch keine konkrete Ge bietsänderungsmaßnahme herauskristallisiert. Die erforderliche Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau wird beim Abwägungs- und Entschei - dungsprozess zu einer Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd Berücksichtigung finden. Angestrebt ist, auch die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau bis zum Jahr 2019 zu realisieren. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor