Drucksache 16/383 28. 09. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Oktober 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Personalstärke der rheinland-pfälzischen Polizei vor dem Hintergrund von Reduzierungsplanungen der Landesregierung Die Kleine Anfrage 270 vom 15. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Handelt es sich bei der von der Landesregierung anvisierten Polizeistärke von 9 014 Beamtinnen und Beamten um Vollzeit- äquivalente oder um reine Kopf-Stellen? 2. Wie hoch ist die aktuelle Zahl an Vollzeitstellen bei der Polizei? 3. Entsprechen die derzeitigen rund 9 300 Polizistinnen und Polizisten Vollzeitstellen oder Köpfen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. September 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für die Landesregierung steht eine ordnungsgemäße polizeiliche Aufgabenerledigung, und zwar sowohl hinsichtlich der Kriminalitätsbekämpfung als auch der polizeilichen Präsenz, insbesondere in der Fläche, im Vordergrund. Demgemäß ist im Koalitionsvertrag eine Polizeistärke von 9 014 Beamtinnen und Beamten bis zum Jahr 2016 als Ziel vereinbart. Damit wird prinzipiell am Landtagsbeschluss aus der 14. Wahlperiode festgehalten. Auch in der Entschließung des Landtags vom 16. Dezember 2010 wird eine Mindestausstattung von 9 000 Beamtinnen und Beamten, also Köpfe, als erforderlich und ausreichend zum Ausdruck gebracht. Davon ausgehend sind die sich verändernden polizeilichen Personalstrukturen, korrespondierend mit der Zielsetzung eines steigenden Frauenanteils, aber auch die Konsolidierungszwänge im Landeshaushalt zu berücksichtigen. Insoweit kann eine Ausrichtung der Zielmarke weder einseitig auf Vollzeitäquivalente noch auf Kopfzahlen erfolgen. Vielmehr soll auf die letztlich besetzten und finanzierbaren Planstellen, also ein Personal-Ist von rund 9 000, abgestellt werden. Das Ergebnis der von mir zur Optimierung der Polizeiorganisation eingesetzten Arbeitsgruppen kann diese Überlegung jedoch noch beeinflussen. Zu Frage 2: Im Soll des geltenden Haushaltsplanes sind für alle Polizeibehörden und -einrichtungen insgesamt 9 344,25 Planstellen für den Vollzugsbereich veranschlagt. Zu Frage 3: Nach der zum 1. August dieses Jahres erhobenen Personalstärke befanden sich 9 409 ausgebildete Polizeibeamtinnen und -beamte im Land. Hierbei handelt es sich um Personen. Roger Lewentz Staatsminister