Drucksache 16/3831 07. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Modernisierung Bundeswehrstandort Germersheim Die Kleine Anfrage 2443 vom 16. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mittel stellt der Bund im Zusammenhang mit der Modernisierung des Bundeswehrstandorts Germersheim zur Verfü- gung? 2. Wie viele Mittel wurden davon bereits abgerufen? 3. Was sind die Gründe für den verzögerten Mittelabfluss seitens der für die Planung und die Ausführung zuständigen Behörde? 4. Wie ist der Stand der Planungen für die Modernisierung der Truppenküche am Standort Germersheim? 5. Seit wann wird die Modernisierung der Truppenküche durch den LBB geplant? 6. Aus welchen Gründen konnte Gebäude 44 am Standort Germersheim zum 14. Juli 2014 nicht übergeben werden? 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Planungs- und Ausführungsleistungen des LBB am Standort Germersheim? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. August 2014 wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 bis 3: Die „Investitions-Durchführungsplanung“ (IV-DP) im Bereich Bundeswehr erfolgt mittel- und langfristig getrennt nach Kleinen (bis 2 Mio. €) und Großen Baumaßnahmen. Der Standort Germersheim gliedert sich in die Bereiche Kaserne, Luftwaffenmaterialdepot , Standortübungsplatz und Standortschießanlage. Die IV-DP weist einen Betrag von 70,5 Mio. € aus. Bisher sind von den gesamten, in der IV-DP ausgewiesenen Mitteln, Mittel in Höhe von 8,4 Mio. € haushaltsmäßig anerkannt worden. Die Bauausführung beginnt dann, wenn die haushaltsmäßigen Voraussetzungen getroffen sind, d. h. die Mittelzuweisung erfolgt ist. Haushaltsermächtigungen durch den Bund bestehen in Höhe von 6 120 000 €. Von diesem Betrag wurden bereits 5 039 910 € in Anspruch genommen. Ein verzögerter Mittelabfluss der für die Planung und Ausführung zuständigen Behörde besteht folglich nicht. Zu Fragen 4 und 5: Dem Landesbetrieb LBB liegt noch kein Plaungsauftrag vor. Die Grundlagen für den Planungsauftrag befinden sich derzeit in der bundeswehrinternen Abstimmung. Zu Frage 6: Die Bauübergabe an den Maßnahmenträger konnte am 14. Juli 2014 nicht erfolgen, da der eingebaute Fußbodenbelag aus Betonwerkstein im Bereich der Flure (Flucht- und Rettungsweg) den geforderten Rutschsicherheitswert R 9 unterschreitet und damit einen erheblichen Mangel darstellt. Dem Landesbetrieb LBB liegt das Technische Merkblatt zum eingebauten Betonwerkstein vor, in dem die Klasse R 9 bestätigt wird. Vermutet wird, dass eine nachträgliche Oberflächenbehandlung die Rutschklasse ungünstig verändert hat. Die Durchführung einer Nachbesserung wird seitens Landesbetrieb LBB betrieben. Weitere erhebliche Mängel, die eine Bauübergabe verhindern, sind derzeit nicht bekannt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. August 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3831 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 7: Aufgrund der Organleihe im Bereich des Bundesbaus liegt die Fachaufsicht über Planungs- und Ausführungsleistungen des Landesbetriebes LBB für diesen Bereich – auch am Standort Germersheim – bei der in und von Rheinland-Pfalz organgeliehenen Stelle und der dieser jeweils fachaufsichtlich übergeordneten unmittelbaren Stellen des Bundes. Eine Beurteilung vorgenannter Leistungen durch die Landesregierung erscheint daher nicht angezeigt. Dr. Carsten Kühl Staatsminister