Drucksache 16/3832 07. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Simone Huth-Haage (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Verwendung der erhöhten Umsatzsteueranteile zur Deckung der Betriebskostenzuschüsse. Die Kleine Anfrage 2446 vom 16. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe belaufen sich bisher sie seit 2009 erhöhten Umsatzsteueranteile des Landes zugunsten der Betriebskostenzu- schüsse für Kindertagesstätten? 2. Mit welchen zusätzlichen Beträgen aus der vereinbarten erneuten Erhöhung der Umsatzsteueranteile ist für den Landeshaushalt zu rechnen? 3. Wie und unter welchem Haushaltstitel werden diese Umsatzsteueranteile im Landeshaushalt verausgabt? 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die erhöhten Umsatzsteueranteile nicht die aufwachsenden Ausgaben im Kinder- tagesstättenbereich für den Landeshaushalt abmildern, sondern, wie 2007 vereinbart, „die zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich und zusätzlich den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt werden“? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. August 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Seit 2009 sind folgende Mittel zur Verfügung gestellt worden: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Jahr in Mio. € 2009 4,8 2010 9,6 2011 16,8 2012 24,00 2013 34,48 2014 – Ansatz 38,75 2015 – Ansatz 40,5 Drucksache 16/3832 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Soweit es sich bei den zusätzlichen Beträgen des Bundes wie bisher um Festbeträge bei der Umsatzsteuer handelt, partizipiert das Land davon mit einem Anteil von rd. 4,8 %. Zusätzliche Festbeträge für die Ländergesamtheit von je 100 Mio. Euro für die Jahre 2017 und 2018 führen deshalb für Rheinland-Pfalz zu den bisherigen Bedingungen zu Mehreinnahmen in Höhe von jeweils rd. 4,8 Mio. Euro. Zu Frage 3: Ohne den Aufstellungsverfahren der zukünftigen Jahre vorgreifen zu wollen, gehe ich davon aus, dass auch diese Mittel bei Kapitel 07 05 Titel 633 07 verausgabt werden. Zu Frage 4: Die Bundesbeteiligung an der Finanzierung der Kita-Betriebskosten kommt in Rheinland-Pfalz vollständig einer zweckgebundenen Förderung der Kindertagesbetreuung und damit den Kommunen zugute. Bereits 2008 wurde § 5 Absatz 1 Nr. 2 LFAG dahingehend geändert, dass die Betriebskostenbeteiligung des Bundes – die in Form zusätzlicher Umsatzsteueranteile an die Länder gezahlt wird – am kommunalen Finanzausgleich (KFA) vorbei-, also nicht der Verbundmasse zugeführt wird. Sodann werden die entsprechenden Mehreinnahmen über den Einzelplan 07 zu 100 % tatsächlich, zusätzlich und zweckentsprechend den Kommunen zur Verfügung gestellt. Über diese Vorgehensweise wurden alle Beteiligten beim 4. „Kita-Tag der Spitzen“ am 15. Dezember 2008 informiert. Die Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) fand auch die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände . Unter „tatsächlich“ versteht das Land, dass die Kommunen mit Ausbauverantwortung die Umsatzsteueranteile erhalten. Dieses Ziel wird durch die oben beschriebene Praxis erreicht. Gemäß der Systematik des Landesfinanzausgleichgesetzes wären die Umsatzsteueranteile teilweise dem Land und teilweise dem KFA zugeordnet worden. Eine mögliche vollständige Zuweisung an den KFA hätte bewirkt, dass sie zweckbindungsfrei auch Kommunen zugeflossen wären, die keine Ausbauverantwortung im Bereich der Kinderbetreuung haben. Die Mittel sind im Vergleich zum Finanzaufwand des Landes bei Abgabe der Absichtserklärung den Kommunen auch „zusätzlich“ zugeflossen. Das Land hat sein 2007 vereinbartes Engagement nicht verringert, sondern die Landeszuschüsse für die Personalkosten in den Kitas von 2007 bis 2013 um über 200 Mio. € gesteigert. Irene Alt Staatsministerin