Drucksache 16/3833 08. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t der Chefin der Staatskanzlei Umsetzung der Ehrenamtskarte Die Kleine Anfrage 2450 vom 18. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Art von Leistungen, Vergünstigungen oder Anerkennungen sollen nach dem Konzept der Landesregierung den Inhabern einer Ehrenamtskarte gewährt werden? 2. Welche staatlichen oder kommunalen Stellen sollen die nach Frage 1 kostenwirksamen Leistungen für Inhaber der Ehrenamts- karte aufbringen? 3. Wie groß ist nach Einschätzung der Landesregierung die potenzielle Zahl von Inhabern der Ehrenamtskarte nach dem Konzept der Landesregierung in Rheinland-Pfalz? 4. Welcher finanzielle Gesamtaufwand kann nach Einschätzung der Landesregierung für die nach Fragen 2 und 3 auszugebenden Ehrenamtskarten entstehen? 5. Welcher bürokratische Auswand zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzung der Antragsteller kann nach Einschätzung der Landes - regierung für die Kommunen entstehen? 6. In welchen Kommunen sind nach Kenntnis der Landesregierung bisher Ehrenamtskarten ausgestellt worden und welche Kommunen haben Vorbehalte wegen der damit verbundenen Kosten (wenn möglich mit konkreter Zahl und getrennt nach Gebiets körperschaften)? 7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, finanzielle Hürden für die Ausstellung von Ehrenamtskarten abzubauen? Die Chefin der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. August 2014 wie folgt beantwortet: Die Ehrenamtskarte ist ein modernes und attraktives Instrument zur Würdigung des bürgerschaftlichen Engagements von Bürgerinnen und Bürgern. Sie verbindet symbolische Formen der Anerkennung mit monetären und geldwerten Vergünstigungen. Mit ihr können alle Vergünstigungen, die die beteiligten Kommunen und das Land dazu bereitstellen, landesweit genutzt werden. Teilnehmen können grundsätzlich alle kreisfreien Städte und Verbandsgemeinden und bei besonderem Interesse auch einzelne Ortsgemeinden . Für die Teilnahme gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Landesweite Vergünstigungen: Das Land selbst stellt Vergünstigungen durch landeseigene Einrichtungen sowie einmalige Sonderaktionen sicher. Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten 50 Prozent Ermäßigung auf den Eintritt für die staatlichen Burgen, Schlösser und Altertümer sowie für die drei Landesmuseen in Trier; Koblenz und Mainz. Sie erhalten ebenfalls eine 50-prozentige Ermäßigung auf den Eintritt für das Besucher- und Informationszentrum „Mosellum – Erlebniswelt – Fischpass Koblenz“. Eine Ermäßigung von 20 Prozent gibt es auf Waren und Produkte, die in den beiden Waldläden des Landes angeboten werden. Die ehrenamtlichen Familienzentren gewähren einen Verzehrgutschein im Wert von 10,00 Euro. Es werden regelmäßig Karten für Kultur- und Sportevents im Land verlost. Kommunale Vergünstigungen: Jede teilnehmende Kommune sollte mindestens zwei Vergünstigungen aus ihrem regionalen Bereich bereitstellen. Typische Vergünstigungen sind beispielsweise verbilligte Eintrittspreise bzw. zwei Tickets zum Preis von einem für kommunale Einrichtungen Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3833 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode wie Museen, Bäder, Theater. Zusätzlich können privatwirtschaftliche Vergünstigungen wie z.B. Rabatte von kommerziellen Dienstleistern und Anbietern angeworben werden. Auch einmalige Aktionen oder Tombolas zugunsten der Karteninhaberinnen und -inhaber sind denkbar. Möglich sind auch nichtmonetäre Vergünstigungen, beispielsweise besondere Aktionen für Besitzer von Ehrenamtskarten. Auf diese Weise können auch kleine Kommunen ohne nennenswerte eigene Einrichtungen die Ehrenamtskarte ausgeben. Zu Frage 2: Die Landesregierung und die teilnehmenden Kommunen bringen die kostenwirksamen Leistungen für Inhaber der Ehrenamtskarte auf. Die Beteiligung der Kommunen an der Ehrenamtskarte erfolgt auf freiwilliger Basis. Zu Frage 3: In diesem Zusammenhang können Vergleichszahlen aus Nordrhein-Westfalen und Hessen genannt werden. In Nordrhein-Westfalen wurde die Ehrenamtskarte 2008 eingeführt. Inzwischen beteiligt sich knapp die Hälfte aller Kommunen an dem Projekt (200 der insgesamt rund 400 Kommunen). Sieben komplette Kreise haben sich angeschlossen. Den 23 000 Bürgerinnen und Bürgern, die mittlerweile mit der Ehrenamtskarte ausgezeichnet worden sind, können über 3 000 Vergünstigungen bei öffentlichen und privaten Einrichtungen angeboten werden. Die hessische Landesregierung hat die Karte 2006 eingeführt. Zwölf Städte und 21 Kreise beteiligen sich an der Karte. Den bislang 15 000 Karteninhaberinnen und -inhabern werden 1 500 Vergünstigungen gewährt. Da Rheinland-Pfalz ein Flächenland ist und eine ländliche Struktur aufweist, ist eine Vergleichbarkeit der Zahlen nur bedingt möglich. Zu Frage 4: Die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung hat in ihrem Haushalt für das Jahr 2014 20 000 Euro für die Anschubfinanzierung der Ehrenamtskarte veranschlagt. Von diesen Mitteln werden die Einrichtung der Website, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Produktion der Karten finanziert. In den Folgejahren wird mit deutlich geringeren Kosten gerechnet. Die finanziellen Folgen für die Kommunen sind abhängig von der Art der gewährten Vergünstigungen. Zu Frage 5: Die Bestätigung, dass die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte vorliegen, erfolgt in der Regel durch die Verantwortlichen in den Vereinen oder karitativen Organisationen. Freie Initiativen ohne entsprechende Gremien können eine Bestätigung auch über die Kommunalverwaltung einholen oder von anderen Personen des öffentlichen Lebens (z. B. aus Kirchen, Schulen, Gesundheitswesen) bzw. von Personen, die vom Engagement profitieren. Den Kommunen obliegt es, die Anträge in formaler Hinsicht sowie bezüglich der Art des Engagements und der Schlüssigkeit der Angaben zu prüfen. Grundsätzlich kann ein sorgfältiger und verantwortungsbewusster Umgang der Vereine vorausgesetzt werden. Auch den Antragstellern sollte in der Regel nicht unterstellt werden, dass sie sich Vorteile erschleichen wollen, denn überwiegend handelt es sich um Personen mit hohen moralischen Ansprüchen. Die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung bittet die Kommunen, die geprüften Anträge für einen bestimmten Zeitraum bzw. zu einem bestimmten Stichtag zu sammeln und ihr gebündelt rechtzeitig vor der geplanten Überreichung an die Ehrenamtlichen zuzuleiten. Zu Frage 6: Es liegen der Landesregierung keine vollständigen Informationen darüber vor, in welchen Kommunen bisher Ehrenamtskarten ausgestellt worden sind. Die Kommunen stellen diese Ehrenamtskarten eigenverantwortlich aus und sind nicht verpflichtet, dies der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung zu melden. Es handelt sich jedoch um eine begrenzte Anzahl von Kommunen. Hierzu gehören die Stadt Mainz und der Westerwaldkreis. Ministerpräsidentin Dreyer hat die Kommunen schriftlich informiert und nachdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Teilnahme an der landesweiten Ehrenamtskarte freiwillig erfolgt. Insofern liegen der Landesregierung nur positive Rückmeldungen vor. Die kreisfreie Stadt Landau hat mitgeteilt, dass sie aufgrund ihrer Haushaltslage die Ehrenamtskarte nicht einführen wird. Zu Frage 7: Zum Argument, dass die Ehrenamtskarte zusätzliche Kosten oder Einnahmeverluste für die Kommune mit sich bringt, ist Folgendes anzumerken: Die Vergünstigungen der Ehrenamtskarte werden erfahrungsgemäß von Karteninhaberinnen und -inhabern durchschnittlich nur einmal pro Monat genutzt. Infolge von Werbeeffekten werden zusätzliche Nutzerinnen und Nutzer für kommunale Einrichtungen gewonnen. In vielen Fällen werden die Ehrenamtlichen von einer Person begleitet, die keine Vergünstigung erhält und den vollen Preis be zahlt. So können zusätzliche Einnahmen erwirtschaftet werden. Vergünstigungen können zudem auch kostenneutral gestaltet werden (z. B. Führungen und Besichtigungen, Einladungen). Die Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass durch das Nutzen von Eh renamtskarten in der Regel nur marginale Auswirkungen auf die Einnahmen zu ver zeichnen sind. Es gibt auch Orte, die geringe Mehreinnahmen feststellen konnten. Vor diesem Hintergrund ist der Beitritt einer Kommune zum Kommunalen Entschul dungsfonds des Landes Rheinland-Pfalz kein grundsätzlicher Hinderungsgrund für die Einführung der Ehrenamtskarte. Jacqueline Kraege Staatssekretärin