Drucksache 16/3838 12. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Astrid Schmitt und Dr. Tanja Machalet (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Fernbusse Die Kleine Anfrage 2462 vom 24. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Seit Anfang 2013 ist der Fernbusverkehr in Deutschland weitgehend liberalisiert. Zum Schutz des von den Bundesländern bezuschussten regionalen Zugverkehrs besteht seitdem lediglich noch das in § 42 a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelte Verbot für Fern busse, Strecken in Konkurrenz zum Nahverkehr zu bedienen. Auch angesichts der beginnenden Ferienzeit fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die seit der Freigabe des Fernbus verkehrs Anfang 2013 angebotenen Linien und Verbindungen mit Bezug zu Rheinland-Pfalz? 2. Gibt es Erkenntnisse über die entsprechenden Haltepunkte und die voraussichtliche weitere Entwicklung (auch im Beförde- rungsaufkommen) der unter Frage 1 angesprochenen Fern bus verbindungen? 3. Welche Regelungen und Bestimmungen zum Arbeitsschutz, insbesondere zum sozialen Arbeitsschutz der Fahrerinnen und Fahrer von Fernbussen, sind hier einschlägig und werden von den zuständigen Stellen kontrolliert? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. August 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Mit dem Fernbus wird eine neue Option im Bereich der Mobilität eröffnet. Rheinland-Pfalz und andere Länder haben sich im Rahmen der Liberalisierung dieses Marktes vor allem dafür eingesetzt, dass durch das neue Verkehrsangebot keine Konkurrenz zu den bestehenden Angeboten des Nahverkehrs verursacht wird. Deshalb besteht für Fernbusse ein Bedienverbot zu bestehenden Angeboten des SPNV mit einer Stunde Reisezeit (§ 42a PBefG). Dabei geht es um den Schutz von Infrastrukturinvestitionen und Betriebsleistungen im Nahverkehr. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In Rheinland-Pfalz hat der Landesbetrieb Mobilität seit Beginn des Jahres 2013 sieben Fernbusgenehmigungen wie folgt erteilt: – Speyer, Schwetzingen, Heidelberg, Bensheim, Darmstadt, Frankfurt am Main, Alsfeld, Bad Hersfeld, Berlin; – Ludwigshafen, Mannheim, Heidelberg, Nürnberg, Neckarsulm, Erlangen, Bayreuth, Berlin; – Trier, Köln; – Trier, Saarbrücken, Pirmasens, Landau, Karlsruhe, Stuttgart Flughafen, Ulm, Augsburg; – Flughafen Frankfurt-Hahn, Kastellaun, Dörth, Koblenz, Köln, Düsseldorf; – Mainz, Frankfurt am Main, Gießen, Erfurt, Jena, Chemnitz, Dresden; – Mainz, Frankfurt Flughafen, Frankfurt Hbf, Dortmund, Essen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. September 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3838 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Da sich die Zuständigkeit zur Erteilung der Genehmigung danach richtet, wo der Ausgangspunkt des Linienverkehrs ist, gibt es weitere Fernbusverbindungen durch Rheinland-Pfalz. Bundesweit betrug bei den Fernbussen der Genehmigungsbestand zum Stichtag 31. März 2014 insgesamt 247. Im Vergleich zum Zeitpunkt vor Inkrafttreten der Liberalisierung bedeutet dies ein bundesweites Plus von 187 Prozent. Zu Frage 2: Halte von Fernbussen in Rheinland-Pfalz erfolgen derzeit in Mainz, Trier, Kaiserslautern, Speyer, Ludwigshafen, Pirmasens, Landau, Flughafen Frankfurt-Hahn, Kastellaun, Dörth/Hunsrück und Koblenz. Dabei sind Mainz, Speyer, Ludwigshafen, Trier und Flughafen Frankfurt-Hahn Startpunkte von Fernbuslinien. Der Anstieg der Genehmigungen spricht für ein noch wachsendes Beförderungsaufkommen. Eventuelle Auswirkungen der Fernbusverkehre auf die Nachfrage im Schienenfernverkehr können zurzeit noch nicht abschließend bewertet werden. Der Fernbusmarkt befindet sich in seiner Startphase. Die Anbieter, die Fahrpreise und die Streckenverläufe unterliegen derzeit noch beachtlichen Veränderungen. Im Hinblick auf die Infrastruktur ist festzustellen, dass die Busbahnhöfe in der Regel nicht für die zunehmende Zahl von Fernbussen eingerichtet sind. Hier stehen die Kommunen vor der Herausforderung, ggf. ausreichende und verkehrssichere Haltemöglichkeiten für die Fernbusse zu schaffen. Zu Frage 3: Fahrerinnen und Fahrer von Fernbussen unterliegen auch den besonderen nationalen und europäischen gesetzlichen Regelungen für Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten sowie deren Aufzeichnung für Fahrzeuge im gewerblichen Güter- und Personenverkehr (unter anderem Verordnungen (EG) Nr. 561/2006, VO (EG) Nr. 1073/2009, VO (EG) Nr. 3821/85 bzw. künftig VO (EG) Nr.165/2014 sowie dem Fahrpersonalgesetz und der Fahrpersonalverordnung). Darüber hinaus gelten neben den allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften auch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes und gegebenenfalls des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Die Kontrolle erfolgt entweder durch die Polizei, das Bundesamt für Güterverkehr oder die Gewerbeaufsicht. So hat die rheinlandpfälzische Polizei im vergangenen Jahr im gewerblichen Personenverkehr insgesamt 223 Zuwiderhandlungen gegen die Arbeits- und Sozialvorschriften (Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Richtlinie 2006/22/EG) festgestellt. Eine auffällige Häufung von Verstößen beim Fernbusverkehr konnte dabei erfreulicherweise nicht festgestellt werden. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat darüber hinaus die Gewerbeaufsicht gebeten, im Zuge ihrer „Programmarbeit Reisebusse“ auch eine verstärkte Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten von Beschäftigten von Fernbusbetreibern mit Betriebssitz in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Im Übrigen hat der Deutsche Bundestag einen Berichtsauftrag in § 66 des Personenbeförderungsgesetzes aufgenommen, wonach das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bis zum 1. Januar 2017 über die Sozial- und Arbeitsbedingungen für das Fahrpersonal im Fernbusverkehr zu berichten hat. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor