Drucksache 16/384 28. 09. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Oktober 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Alexander Licht und Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bürgschaften und Garantieerklärungen am Nürburgring Die Kleine Anfrage 276 vom 15. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Aktuellen Medienberichten zufolge soll die EU-Kommission der Landesregierung angedroht haben, eine „förmliche Auskunftserteilung “ anzuordnen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass die EU-Kommission angedroht haben soll, eine „förmliche Auskunftserteilung“ anzuordnen? 2. In welchem Ressort ist die Zuständigkeit im Rahmen des Vergabe- und Beihilferechts in der 16.Wahlperiode angesiedelt? 3. Hat die Landesregierung in der 16. Wahlperiode die Verträge, Vereinbarungen und Abkommen im Zusammenhang mit dem „Zukunftskonzept Nürburgring“ und unter vergabe- und beihilferechtlichen Gesichtspunkten erneut geprüft? 4. Wie war ggf. das Ergebnis dieser Prüfung? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. September 2011 wie folgt beantwortet: Im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Nürburgrings wurden auf Beschwerden Dritter von der Europäischen Kommission beihilfenrechtliche Vorprüfungsverfahren eingeleitet. Ein förmliches Prüfverfahren ist noch nicht eröffnet worden. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die oben genannte Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Ein Vorprüfungsverfahren läuft nach der hierfür geltenden Verfahrensordnung. Diese sieht vor, dass der EU-Kommission Auskünfte zu erteilen sind. Die EU-Kommission kann hierzu auch eine Auskunftserteilung förmlich anordnen. Auf diese Möglichkeit hat die EU-Kommission bereits bei ihren ersten Anfragen hingewiesen. Dieser Hinweis ist üblich und bedeutet nicht, dass vorherige Antworten unvollständig oder verfristet erfolgt wären. Zu Frage 2: Wie aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 218 *) ersichtlich, wird mit der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 2011 (GVBl. vom 29. Juni 2011, S. 172 ff.) keine spezielle Zuständigkeit für die Überwachung von EU-beihilferechtlichen Vorschriften begründet. Die Einhaltung entsprechender Regeln obliegt den jeweiligen Ressorts. Entsprechendes gilt für die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften. Zu den Fragen 3 und 4: Über die bereits im Rahmen der Umsetzung des Zukunftskonzepts erfolgten Prüfungen hinaus wurde eine erneute Prüfung nicht durchgeführt. Sie war auch nicht erforderlich. Roger Lewentz Staatsminister Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/327.