Drucksache 16/3841 13. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Daniel Köbler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rechte und Möglichkeiten zur Fortbildung kommunaler Ratsmitglieder Die Kleine Anfrage 2458 vom 24. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Nach den Kommunalwahlen im Mai konstituieren sich gerade die Räte, Kreistage und anderen kommunalen Gremien. Viele kommunale Volksvertreterinnen und Volksvertreter üben in dieser Legislatur ihre Ehrenämter zum ersten Mal aus und sind mit den Vorgängen der Räte und der Verwaltungen noch nicht vertraut. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Möglichkeiten und Rechte in Bezug auf Schulung und Fortbildung haben die Ratsmitglieder? 2. Wie bewertet die Landesregierung die angebotenen Schulungs- und Fortbildungs mög lichkeiten der kommunalen Volksver- treterinnen und Volksvertreter? 3. Inwieweit fördert die Landesregierung die Schulung und Fortbildung der Ratsmitglieder? 4. Wie werden die Ratsmitglieder über Schulungs- und Bildungsmöglichkeiten informiert? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. August 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die bei der Wahrnehmung des Ehrenamtes „Ratsmitglied“ zu treffenden Entscheidungen erfordern oft zumindest ein Grundwissen , das in der Regel, insbesondere bei neuen Ratsmitgliedern, nicht vorliegt. Nach den durch das Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 neu eingefügten Vorschriften des § 18 a Abs. 6 der Gemeindeordnung und des § 12 a Abs. 6 der Landkreisordnung haben alle Beschäftigte, die ein Ehrenamt ausüben, einen Anspruch auf Teilnahme an kommunalpolitischen Bildungsveranstaltungen, der zeitlich auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr beschränkt ist. Die Fortbildungsveranstaltungen müssen Themen behandeln, die im Zusammenhang mit dem kommunalen Ehrenamt stehen. Der zeitliche Umfang des Freistellungsanspruchs kann auch auf verschiedene Veranstaltungen aufgeteilt werden, darf aber die Höchstgrenze von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr nicht überschreiten. Entsprechende Befreiungen nach anderen Vorschriften werden hierauf angerechnet. Bei einem Verdienstausfall ist durch den Verweis auf § 18 Abs. 4 Gemeindeordnung bzw. § 12 Abs. 4 Landkreisordnung die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft verpflichtet, dem Inhaber des Ehrenamtes den Verdienstausfall im Hauptberuf zu erstatten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der Fortbildungsveranstaltung und der Reisekosten besteht nicht; notwendige Kosten werden vielfach aber von den Kommunen übernommen. Kommunalpolitische Bildungsveranstaltungen führt in Rheinland-Pfalz die Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz e. V. durch, eine Fortbildungseinrichtung der rheinland-pfälzischen kommunalen Spitzenverbände und des kommunalen Arbeitergeberverbandes Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3841 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Rheinland-Pfalz e. V. Im Jahr 2013 wurden durch die Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz e. V. 103 sogenannte Vorortseminare und sieben Wochenkurse durchgeführt, an denen insgesamt 2 812 ehrenamtlich tätige Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker teilgenommen haben. Im Weiteren werden entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten durch die kommunalpolitischen Vereinigungen der politischen Parteien angeboten, und zwar durch die – Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Rheinland-Pfalz e. V. (2013: 27 Seminare mit insgesamt 476 Teilnehmerinnen und Teilnehmern), – Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands - Bildungswerk Rheinland-Pfalz e. V. (2013: 39 Seminare mit insgesamt 1.381 Teilnehmerinnen und Teilnehmern), – Grüne/Alternative in den Räten Rheinland-Pfalz e. V. (2013: Elf Seminare mit insgesamt 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern), – Landesvereinigung Liberaler Kommunalpolitiker Rheinland-Pfalz e. V. (2013 wurden entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten nicht angeboten) sowie durch das – Bildungswerk des Landesverbandes der Freien Wählergemeinschaften – Bildungswerk für Staats- und Kommunalpolitik Rheinland -Pfalz e. V. – (2013: Zwei Seminare mit insgesamt 74 Teilnehmerinnen und Teilnehmern). Zu Frage 2: Die Evaluation der kommunalpolitischen Fortbildungsangebote obliegt den Trägern der überparteilichen und parteilichen kommunalen Schulungsarbeit. Entsprechende Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Zu Frage 3: Die Fortbildungsveranstaltungen der Träger der kommunalpolitischen Schulungsarbeit werden von der Landesregierung jährlich finanziell gefördert. Für die Jahre 2014 und 2015 sind im Haushaltsplan bei Kapitel 03 02 Titel 685 02 jeweils Mittel in Höhe von 247 100 Euro veranschlagt, die entsprechend den Erläuterungen zu der vorgenannten Haushaltsstelle den nachstehenden Trägern der kommunalpolitischen Schulungs-arbeit als Höchstbetrag wie folgt zur Verfügung stehen: Zu Frage 4: Die Information der Ratsmitglieder über Schulungs- und Fortbildungsmöglichkeiten obliegt den Trägern der kommunalpolitischen Schulungsarbeit. Neben schriftlichen Publikationen und Hinweisen über die Kursangebote wird im Wesentlichen das Internet als Medium genutzt. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor 2014 Euro 2015 Euro Kommunalpolitische Vereinigungen 191 300 191 300 Kommunalakademie Rheinland-Pfalz e. V. und ähnliche geeignete Träger 21 100 21 100 Bildungswerk des Landesverbandes der Freien Wählergemeinschaften 22 600 22 600 Landesvereinigung Liberaler Kommunalpolitiker Rheinland-Pfalz e. V. 12 100 12 100 Summe: 247 100 247 100