Drucksache 16/3842 13. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes und Simone Huth-Haage (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Sommerferien an rheinland-pfälzischen Schulen Die Kleine Anfrage 2467 vom 24. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung lange Sommerhalbjahre an rheinland-pfälzischen Schulen unter pädagogischen Gesichts- punkten? 2. Prüft die Landesregierung angesichts der immer wieder auftretenden sehr langen Sommer halbjahre die Einführung von Pfingst- ferien? 3. Wie bewertet die Landesregierung die familienpolitische Wirkung von Pfingstferien angesichts der Herausforderung der Ver- einbarkeit von Familie und Beruf sowie der Kosten für einen Sommerurlaub? 4. Inwiefern hat sich die Landesregierung bereits in Bundesländern mit Pfingstferien über die dortigen bildungspolitischen und familienpolitischen Folgen einer solchen Regelung informiert? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. August 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach Paragraf 3 Absatz 4 des „Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens“ in der Fassung vom 14. Oktober 1971 sollen die Sommerferien in der Zeit zwischen dem 1. Juli und dem 10. September liegen und gestaffelt sein. Zudem trifft die Kultusministerkonferenz (KMK) eine langfristige Vereinbarung über die Festsetzung der Sommerferientermine in den einzelnen Ländern nach einem rollierenden System für jedes Schuljahr: In einem Jahr starten die einen Länder früher, im anderen Jahr die anderen. Dadurch kommt es bei der Verteilung der zweiten Schulhalbjahre einmal zu kürzeren und einmal zu längeren Zeiträumen. Da die KMK bei ihrer Entscheidung maßgeblich pädagogische und schulorganisatorische Gesichtspunkte zugrunde legt, ist sichergestellt , dass die Dauer der Schulhalbjahre insgesamt trotz wechselnder Ferientermine durchschnittlich konstant bleibt, um den Schulen eine kontinuierliche und verlässliche Unterrichtsplanung zu ermöglichen. Auch wenn sich ein zweites Schulhalbjahr über einen längeren Zeitraum erstreckt, können Schülerinnen und Schüler zwei Feiertage (Christi Himmelfahrt und Fronleichnam) mit sich anschließenden, beweglichen Ferientagen und Wochenenden als Erholungsphasen nutzen. Mit Pfingstmontag und zeitweise dem 1. Mai kommen weitere freie Tage hinzu. Zu den Fragen 2 bis 4: Aus Sicht der Landesregierung haben sich sechswöchige Unterrichtsphasen zwischen den Ferienabschnitten bewährt. Dies sichert ein Mindestmaß an schulischer und unterrichtlicher Kontinuität. Die Einführung zusätzlicher Pfingstferien würde diese erprobten Arbeitszyklen während der zweiten Schulhalbjahre in den Schulen unterbrechen. Zudem müsste die Dauer anderer kleiner Ferien - abschnitte entsprechend gekürzt werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. September 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3842 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Landesregierung berücksichtigt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Entscheidungen in allen Aufgabenfeldern. Dies gilt auch für die Verteilung und Festlegung der in einem Schuljahr zur Verfügung stehenden Ferientage. Wichtig ist, dass diese von einer breiten Mehrheit der an Schule Beteiligten akzeptiert werden. Zur Feststellung der Akzeptanz werden Anhörungsverfahren durchgeführt. Das letzte Verfahren dieser Art fand im April 2009 statt. Dabei ging es um die landesspezifischen Ferienregelungen für die Schuljahre 2011/2012 bis 2016/2017. Von keiner Seite gab es Einwände. Für die Festlegung der kleinen Ferienabschnitte für die Schuljahre 2017/2018 bis 2023/2024 ist ebenfalls ein Anhörungsverfahren vorgesehen. Im Rahmen der KMK-Beratungen findet ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch über die Ferienregelungen der Länder statt. Bei diesen Gesprächen werden die relevanten Aspekte im Zusammenhang mit der Feriengestaltung erörtert. Weder das Ergebnis des im Jahr 2009 durchgeführten Anhörungsverfahrens noch die Beratungsergebnisse auf der Ebene der KMK geben der Landesregierung Hinweise, dass eine Änderung der bisher geltenden Ferienordnung angezeigt ist. Diese schafft Planungs - sicherheit, sodass sich alle Betroffenen, also auch die Familien, frühzeitig darauf einstellen können. Doris Ahnen Staatsministerin