Drucksache 16/3844 13. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Einrichtung von Polizeibeiräten bei den rheinland-pfälzischen Polizeiinspektionen Die Kleine Anfrage 2475 vom 24. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Nach Presseberichten hat die Gewerkschaft der Polizei Rheinland-Pfalz (GdP) vorgeschlagen, zukünftig bei den rheinland-pfälzischen Polizeiinspektionen Polizeibeiräte einzurichten. Diese Beiräte sollen sich aus Vertretern der Kommunen und der Polizei zusammensetzen und die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Kommunen verbessern. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Unterstützt die Landesregierung die Einrichtung solcher Beiräte? 2. Wenn ja, welche positiven Effekte könnten dadurch nach Ansicht der Landesregierung erzielt werden und welche voraussicht- lichen Kosten würden durch die Einrichtung solcher Beiräte entstehen? Wenn nein, aus welchen Gründen? 3. Wurden nach Ansicht der Landesregierung durch die Reform der Polizeiverwaltung in den 1990er Jahren zu viele Aufgaben von der Polizei auf die Kommunen übertragen und sieht die Landesregierung hier Bedarf für eine Korrektur? 4. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und den Polizeiinspektionen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. August 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung hat die Vorschläge der Gewerkschaft der Polizei zur Schaffung von Polizeibeiräten zur Kenntnis genommen. Sie ist der Auffassung, dass die Vorschläge einer eingehenden Prüfung bedürfen, in die die kommunale Ebene und die polizeiliche Praxis einzubeziehen sind. Unter Berücksichtigung derer Voten wird die Landesregierung zum gegeben Zeitpunkt eine abschlie - ßende Bewertung der Vorschläge der Gewerkschaft der Polizei vornehmen. Zu den Fragen 3 und 4: Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Rheinland-Pfalz ist nur im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Polizei und kommunalen Ordnungsbehörden denkbar. Dazu ist eine praktikable Aufgabenteilung erforderlich , die sich an den Fähigkeiten und Bedürfnissen des Aufgabenträgers und der Effektivität der Gefahrenabwehr zugunsten der Bevölkerung orientieren muss. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die jetzige Aufgabenabgrenzung im Kern bewährt hat. Sie sieht vorbehaltlich der Erkenntnisse, die sich im Zusammenhang mit der zu Fragen 1 und 2 angeführten Einbindung der kommunalen Ebene und der polizeilichen Praxis gegebenenfalls ergeben, derzeit keine Notwendigkeit für Korrekturen. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. August 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode