Drucksache 16/3846 14. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes und Marion Schneid (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Entwicklung der Vertretungsverträge im rheinland-pfälzischen Schuldienst zum Schuljahreswechsel Die Kleine Anfrage 2455 vom 24. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Vertretungsverträge im rheinland-pfälzischen Schuldienst enden zum Beginn der Sommerferien? 2. Wie viele Vertretungsverträge werden über die Sommerferien geführt? 3. Wie viele Vertretungsverträge im rheinland-pfälzischen Schuldienst wurden im Monat Juli von Lehrkräften übernommen, die eine Fächerkombination besitzen, in der Mathe matik, naturwissenschaftliche Fächer bzw. Informatik vorkommen? 4. Wie viele Lehrkräfte hatten im Monat Juli mit einem Vertretungsvertrag bereits zuvor einen Vertretungsvertrag im rheinland- pfälzischen Schuldienst inne? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. August 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung, werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrundeliegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet, die je nach Bedarfslage bis sechs Wochen nach den Sommerferien betragen kann. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien (und ggf. über die genannte Sechswochenfrist) hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der nach den Sommerferien 500 Stellen umfassen wird und bis 2016 auf 1 000 Planstellen ausgebaut wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungsein - sätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der Ausbau des Vertretungspools wird – geplant und gewünscht – eine Reduzierung der Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse zur Folge haben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3846 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht zu decken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig – wenn auch in geringerem Umfang – benötigt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) befindet sich zurzeit in der Personalplanung für das kommende Schuljahr. In dieser Phase ist aufgrund der laufenden Erfassung der Personaldaten in das Personalverwaltungssystem IPEMA® immer wieder mit der Änderung des Datenbestandes zu rechnen. Hierzu zählen auch Vertretungsverträge, deren Laufzeit entgegen der ursprünglichen Planung zwischenzeitlich über die Schulferien hinaus verlängert worden ist, die jedoch im elektronischen Personalverwaltungssystem noch nicht erfasst worden sind. Hierdurch verändern sich die Angaben häufig und auch über den gewählten Stichtag hinaus. Die folgenden Angaben entsprechen dem Datenbestand vom 1. August 2014. Zum Stichtag 1. Juli 2014 bestanden Vertretungsverträge im Umfang von 1 139 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), die bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 befristet waren. Vertretungsverträge im Umfang von 1 155 VZÄ hatten eine Laufzeit über die Sommerferien hinaus . Zu beachten ist außerdem, dass zum Schuljahresbeginn mehr als 1 100 Planstellen vergeben werden, davon sicherlich zahlreiche an bisherige Vertretungslehrkräfte. Zu Frage 3: Bei den im Monat Juli beschäftigten Vertretungslehrkräften waren die genannten Fächer insgesamt 713 Mal vertreten. Lehrkräfte, die mehr als ein MINT-Fach abdecken, sind in dieser Auswertung doppelt oder sogar dreifach enthalten. Zu Frage 4: Von den Lehrkräften, die im Monat Juli 2014 einen Vertretungsvertrag innehatten, waren 2 488 bereits zuvor mit einem Vertretungsvertrag im rheinland-pfälzischen Schuldienst beschäftigt. Doris Ahnen Staatsministerin