Drucksache 16/3849 14. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Peter Enders (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Investitionsstau bei Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2461 vom 24. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Anlässlich eines Besuchs in Mainz beim DRK-Schmerz-Zentrum hat DRK-Präsident Rudolph Seiters einen Investitionsrückstau bei den Krankenhäusern kritisiert. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit liegt das durchschnittliche Investitionsfördervolumen nach dem Krankenhaus gesetz pro Bett in Rheinland-Pfalz nach Kenntnis der Landesregierung immer noch hinter dem Durchschnitt aller Bundes länder? 2. Beläuft sich der Investitionsstau in der Krankenhausförderung des Landes in Rheinland-Pfalz immer noch auf eine Größenord- nung, die die damalige Sozialministerin Malu Dreyer im Jahr 2007 auf rund 460 Millionen Euro eingeschätzt hatte (Drucksache 15/1167)? 3. Inwieweit trifft nach Kenntnis der Landesregierung die Kritik an einer rückständigen Investitionsquote für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz gegenüber den anderen Bundesländern zu? 4. Stimmt die Landesregierung der Einschätzung zu, dass die niedrige Krankenhaus förde rung des Landes für die Patientinnen und Patienten in unserem Land nicht ohne Folgen bleibt? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. August 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Auswertung der Krankenhausfinanzierungsmittel je Planbett wird seit dem Jahr 2012 von der AG Krankenhauswesen der AOLG nicht mehr erhoben, da einige Bundesländer dazu übergegangen sind, im Rahmen der Krankenhausplanung keine Betten mehr zu planen. Insofern liegen keine entsprechenden Zahlen für einen Durchschnitt der Bundesländer vor. In Rheinland-Pfalz betragen die Mittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz je Planbett (vollstationäre Betten und teilstationäre Plätze) bezogen auf das Jahr 2014 in den Plankrankenhäusern gemäß § 108 Ziffer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch 5 020 Euro. Zu 2.: Für Maßnahmen, die im Krankenhaus-Investitionsprogramm für das Jahr 2014 enthalten sind, einschließlich der Zusagen zum Zusammenschluss des Gemeinschaftsklinikums Koblenz-Mayen und des Stiftungsklinikums Mittelrhein, sind in den Folgejahren Bewilligungen in Höhe von 163 Mio. Euro zu erwarten. Für die Anträge, die nicht im Krankenhaus-Investitionsprogramm 2014 berücksichtigt werden konnten, können keine auch nur halbwegs verlässlichen Zahlen genannt werden. Zum einen handelt es sich um Maßnahmen, deren Notwendigkeit und damit deren Förderfähigkeit erst noch geprüft werden muss. Darüber hinaus enthalten zahlreiche Anträge keine Angaben über Kosten. Schließlich müssen die Maßnahmen von der baufachlichen Prüfbehörde, dem Landesbetrieb LBB – Prüfgruppe ZBau –, geprüft werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3849 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3. und 4.: Die Landesregierung hat dem Investitionsbedarf der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser weitgehend Rechnung getragen. Durch das Konjunkturprogramm II erhielten die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2009 bis 2011 vom Bund und vom Land zusätzliche Mittel in Höhe von 82,5 Mio. Euro für die Finanzierung von Krankenhausinvestitionen. Davon entfallen 10 Mio. Euro auf die Pauschalförderung und 72,5 Mio. Euro auf die Einzelförderung. Rheinland-Pfalz verfügt über ein flächendeckendes, intaktes und auf hohem technischem Niveau ausgestattetes Netz von Kranken - häusern, das die stationäre Versorgung der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz sicherstellt. Der bauliche Zustand und die Ausstattung der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz sind insgesamt als gut anzusehen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung wird dafür Sorge tragen, dass dies auch in Zukunft so sein wird. Seit dem Jahr 2013 hat das Land zudem die Krankenhausfinanzierungsmittel jährlich um 3 Mio. Euro aufgestockt. Die Krankenhäuser im Land bieten den Patientinnen und Patienten Behandlungen auf höchstem Niveau an. In Vertretung: David Langner Staatssekretär