Drucksache 16/3854 14. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Beendigung von Vertretungsverträgen im Schuldienst im Kreis Altenkirchen Die Kleine Anfrage 2476 vom 24. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Am Freitag dieser Woche beginnen die Sommerferien in Rheinland-Pfalz. Dies ist für viele Lehrer ein Tag, der nicht nur Freude bereitet , denn sie müssen sich notgedrungen arbeitslos melden, da ihre Verträge zum Ende des Schuljahres auslaufen und sie in der Personalbewirtschaftung der Lehrer „gesperrt“ werden. Dies führt zu Demotivation und prekären Einkommenssituationen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Vertretungsverträge bestanden im Monat Juli im Kreis Altenkirchen (Angaben bitte nach Schularten sowie Vollzeit- äquivalenten gliedern)? 2. Wie viele Vertretungsverträge enden im Kreis Altenkirchen zum Ende dieses Schuljahres am 25. Juli 2014 (Angaben bitte nach Schularten sowie Vollzeitäquivalenten gliedern)? 3. Wie viele Vertretungsverträge im Kreis Altenkirchen haben eine Laufzeit über die Sommerferien hinaus (Angaben bitte nach Schularten sowie Vollzeitäquivalenten gliedern)? 4. Wie haben sich die Ergebnisse der Fragen 1 und 2 im Vergleich zu den Jahren 2012 und 2013 entwickelt? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. August 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung , werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrundeliegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet, die je nach Bedarfslage bis sechs Wochen nach den Sommerferien betragen kann. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahrsende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien (und ggf. über die genannte Sechswochenfrist) hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der nach den Sommerferien 500 Stellen umfassen wird und bis 2016 auf 1 000 Planstellen ausgebaut wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der Ausbau des Vertretungspools wird – geplant und gewünscht – eine Reduzierung der Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse zur Folge haben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. September 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3854 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht zu decken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig – wenn auch in geringerem Umfang – benötigt. Zu beachten ist außerdem, dass zum Schuljahresbeginn mehr als 1 100 Planstellen vergeben werden, davon sicherlich zahlreiche an bisherige Vertretungslehrkräfte. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) befindet sich zurzeit in der Personalplanung für das kommende Schuljahr. In dieser Phase ist aufgrund der laufenden Erfassung der Personaldaten in das Personalverwaltungssystem IPEMA® immer wieder mit der Änderung des Datenbestandes zu rechnen. Hierzu zählen auch Vertretungsverträge, deren Laufzeit entgegen der ursprünglichen Planung zwischenzeitlich über die Schulferien hinaus verlängert worden ist, die jedoch im elektronischen Personalverwaltungssystem noch nicht erfasst worden sind. Hierdurch verändern sich die Angaben häufig und auch über den gewählten Stichtag hinaus . Die folgenden Angaben entsprechen dem Datenbestand vom 1. August 2014. Der Umfang der Vertretungsverträge in Vollzeitäquivalenten im Monat Juli 2014 (Stichtag: 1. Juli 2014) im Kreis Altenkirchen sowie die Angaben zu der kalendarischen Befristung ergeben sich aus nachfolgender Tabelle *) **) Die Angaben der zweiten und dritten Spalte können in Summe von den Daten der ersten Spalte abweichen, da Vertretungsverträge auch vor oder nach den oben angegebenen kalendarischen Befristungen zu einem anderen Termin enden können. Zu Frage 4: Die entsprechenden Angaben für das Jahr 2013 (Stichtag: 1. Juli 2013) ergeben sich aus nachfolgender Tabelle. Bei einem Vergleich ist zu berücksichtigen, dass sich die Daten von 2013 in der Regel nicht mehr verändern, während die Daten von 2014 – wie oben erläutert – noch laufenden Änderungen unterworfen sind. Aufgrund von Änderungen der Datenstruktur im Zusammenhang mit der Umstellung der Personalverwaltung auf das Personalverwaltungssystem IPEMA® im Mai 2012 können vergleichbare Daten für das Jahr 2012 nicht ausgewertet werden. Doris Ahnen Staatsministerin Schulart Vertretungsverträge Verträge, die bis zum Beginn der Sommerferien befristet waren (letzter Schultag: 25. Juli 2014) Verträge, die über die Sommerferien hinaus befristet sind in Vollzeitäquivalenten GS 37,3 4,4 32,1 RS+ 19,1 11,2 6,6 GY 13,5 13,5 0,0 IGS 15,3 14,3 1,0 BBS 2,3 2,2 0,0 FÖS 2,8 0,9 1,9 Schulart Vertretungsverträge Verträge, die bis zum Beginn der Sommerferien befristet waren (letzter Schultag: 5. Juli 2013) in Vollzeitäquivalenten GS 38,7 2,3 RS+ 11,1 3,8 GY 10,6 8,0 IGS 11,0 10,2 BBS 2,0 2,0 FÖS 2,9 2,9