Drucksache 16/3857 14. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Simone Huth-Haage und Hedi Thelen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Betreuungsgeld in Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Einführung Die Kleine Anfrage 2457 vom 24. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Antragsberechtigten für das Betreuungsgeld innerhalb des ers ten Jahres in Rheinland-Pfalz entwickelt? 2. Wie viele Anträge auf Betreuungsgeld wurden bis Juli 2014 in Rheinland-Pfalz gestellt? 3. Wie lange ist die durchschnittlich beantragte Bezugszeit des Betreuungsgeldes in Rhein land-Pfalz? 4. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Befürchtung eingetreten sei, dass im Zuge der Ein führung des Betreuungsgeldes die Inan- spruchnahme der Kindertagesstätten zurückgegangen sei? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. August 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Da die Statistik zum Bezug von Betreuungsgeld lediglich die Leistungsbeziehenden ausweist und nicht die Antragsberechtigten erfasst , liegen der Landesregierung hierzu keine Daten vor. Leistungsbeziehende gab es laut Statistischem Bundesamt in RheinlandPfalz im Zeitraum vom 1. August 2013 bis 31. Dezember 2013 insgesamt 2 723, im ersten Quartal 2014 wurden 6 675 laufende Bezüge von Betreuungsgeld gemeldet. Aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor. Zu Frage 2: Antragszahlen für den Monat Juli 2014 liegen der Landesregierung noch nicht vor. Im Zeitraum von August 2013 bis einschließlich Juni 2014 wurden in Rheinland-Pfalz 14 930 Anträge auf Betreuungsgeld gestellt. Von diesen Anträgen wurden 12 157 bewilligt und 620 abgelehnt. Die restlichen 2 153 Anträge befinden sich noch in der Bearbeitung bei den kommunalen Betreuungsgeldstellen. Zu Frage 3: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die durchschnittliche beantragte Bezugszeit des Betreuungsgeldes in RheinlandPfalz im ersten Quartal dieses Jahres bei 18,5 Monaten. Betreuungsgeld kann höchstens 22 Monate lang bezogen werden. Zu Frage 4: Die Sorge der Landesregierung ist, dass durch Instrumente wie dem Betreuungsgeld diejenigen Kinder mit guten Kindertagesbetreuungsangeboten nicht mehr erreicht werden, die im besonderen Maße einer öffentlichen frühkindlichen Förderung und Bildung bedürfen. Das bestätigt auch jüngst die Studie des Forschungsverbunds DJI und der TU Dortmund zum Betreuungsbedarf U3. Danach erweist sich das Betreuungsgeld offenbar für diejenigen Familien als besonders attraktiv, die eine geringe Erwerbsbeteiligung aufweisen und eher als bildungsfern beschrieben werden können bzw. einen Migrationshintergrund haben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3857 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Daher ist die Landesregierung davon überzeugt, dass das Betreuungsgeld Fehlanreize setzt. Weil die Politik der Landesregierung aber darauf abzielt, kostenfreie Bildungsketten von der Kita bis zur Hochschule anzubieten, um allen Kindern dieselben Chancen für ein selbstbestimmtes Leben zu bieten, ist sie weiterhin der Auffassung, dass die finanziellen Mittel für das Betreuungsgeld besser in den Ausbau der Kitas und die Weiterentwicklung der Qualität der pädagogischen Arbeit der Kitas investiert wäre. Irene Alt Staatsministerin