Drucksache 16/3859 14. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Adolf Kessel und Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Konsequenzen aus dem Urteil des EuGH zur Abschiebehaft für einen möglichen Ausbau der Kooperation mit anderen Bundesländern beim Abschiebegefängnis Ingelheim Die Kleine Anfrage 2473 vom 24. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der Umbaumaßnahmen beim Abschiebegefängnis Ingelheim mit Blick auf die vorgesehene Reduzierung der Haftplätze? 2. Wie viele Abschiebehäftlinge können dort aktuell untergebracht werden? 3. Welche Maßnahmen wären erforderlich, um die Aufnahmekapazität wieder zu erhöhen und wie bewertet die Landesregierung den Kostenaufwand? 4. Wie bewertet die Landesregierung den vom Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz gefor derten Stopp der Haftplatz-Reduzie- rung und den Vorschlag langfristiger Koopera tio nen mit anderen Bundesländern im Sinne einer Vermietung von Haftplätzen entsprechend der Zusammenarbeit mit dem Saarland? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. August 2014 wie folgt beantwortet: Neben der Liegenschaft der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) werden in einer Außenstelle der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Ingelheim seit Sommer 2013 knapp 200 Asylbegehrende untergebracht und betreut. Diese Außenstelle der AfA soll bis zum Jahr 2015 zu einer eigenständigen Erstaufnahmeeinrichtung mit einer Aufnahmekapazität von 500 Plätzen sowie eigener Verwaltung und Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgebaut werden. Für die notwendige Verwaltung der dann eigenständigen Erstaufnahmeeinrichtung soll zukünftig das bisherige Verwaltungsgebäude der GfA genutzt werden. Der Ausbau ist aufgrund der stark angestiegenen Zahl der Asylsuchenden zwingend nötig, da die bisherigen Kapazitäten bereits vollständig belegt sind. Zu Frage 1: Durch die geplante Nutzung des bisherigen Verwaltungsgebäudes der GfA für Zwecke der AfA ist eine Verlagerung von Verwaltungsräumen der GfA in das Haftgebäude erforderlich. Für diese Zwecke wurde daher bereits im Haftgebäude ein bisheriger Haftflur freigeräumt. Außerdem wurden Lagerkapazitäten, die bisher in diesem Haftflur genutzt wurden, in andere Haftflure verlagert. Zu Frage 2: In den für Haftzwecke genutzten Fluren stehen folgende Hafträume zur Verfügung: – vier Zimmer für die geschlossene Unterbringung von Männern, – 21 Zimmer für die offene Unterbringung von Männern (mit freiem Zugang zu den Hofgangflächen während der Tageslichtzeiten), – zwei Zimmer für Paare (für vier Personen), – acht Zimmer für die Unterbringung von Frauen (offen und geschlossen). Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. September 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3859 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In diesen 35 Hafträumen können 37 Personen untergebracht werden. Auf ausdrücklichen Wunsch untergebrachter Personen besteht die Möglichkeit einer Doppelbelegung in drei weiteren Hafträumen, sodass die Aufnahmekapazität insgesamt 40 Personen umfasst. Zu den Fragen 3 und 4: Die Erhöhung der Aufnahmekapazität in der GfA würde dazu führen, dass der dringend notwendige Ausbau der Außenstelle der AfA nicht erfolgen könnte. Aufgrund baurechtlicher Gegebenheiten ist der Bau neuer Gebäude auf der Liegenschaft der GfA bzw. der jetzigen Außenstelle der AfA in Ingelheim nicht zulässig. Sollte wegen der Erhöhung der Aufnahmekapazitäten der GfA die Verlagerung des Verwaltungstraktes der GfA in den bisherigen Hafttrakt nicht erfolgen können, wäre der Neubau eines Verwaltungsgebäudes für die AfA erforderlich. Dies ist aber wegen bestehender baurechtlicher Regelungen nicht möglich. Damit würde die Nutzung der Liegenschaft für eine eigenständige Erstaufnahme entfallen. Es müssten Alternativen zur Erstaufnahme gesucht werden, durch die dem Land hohe zusätzliche Kosten sowohl für Neuerrichtung von Gebäuden als auch für Zwischenlösungen, wie eine Hotelunterbringung von Flüchtlingen, entstehen würden. Darüber hinaus würden zusätzliche Kosten entstehen, da die Personalkapazitäten in der GfA soweit möglich der geringeren Be - legungs zahl angepasst wurde und nun wieder erhöht werden müssten. Zusätzliches Personal wäre bei erhöhten Kapazitäten im Weite ren durch das inzwischen umgesetzte Konzept der sozialen und medizinischen Betreuung notwendig, das heute den Richtlinien und Grundsätzen der EU entspricht. Neben der mit dem Saarland seit Jahren bestehenden Kooperation zur Aufnahme saarländischer Abschiebungshäftlinge in der GfA ist das MIFKJF bereits im Rahmen der Kapazitäten – wie vom Bund der Steuerzahler gefordert – Kooperationen mit Baden-Württem - berg und Hessen eingegangen. Irene Alt Staatsministerin