Drucksache 16/3861 15. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Andreas Hartenfels und Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Kanufahrten auf dem Glan – Umsetzung Die Kleine Anfrage 2482 vom 25. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Die kanutouristische Nutzung des Glan-Unterlaufs hat in den letzten Jahren verstärkt zu Konflikten mit dem Naturschutz, der Wasserwirtschaft und der Hobbyfischerei geführt, auch aufgrund stetig steigender Intensität der Nutzung durch zunehmende Bootszahlen , insbesondere aus dem gewerblichen Bereich. Vom 20. November 2013 bis 19. März 2014 fand ein Moderationsverfahren zum „naturverträglichen Kanutourismus auf dem Glan“ statt, an dem Vertreter der Kommunen, der Kanufahrer und örtlichen Kanuverleiher, des Naturschutzes, der Fischerei, der Bachpaten und der SGD Süd an neun Gesprächsrunden teilnahmen. Die Gespräche verliefen offenbar kontrovers und schwierig, nach der vorletzten Gesprächsrunde am 19. Februar 2014 wurde sogar öffentlich das Scheitern der Moderation und das Ende des gewerblichen Kanutourismus konstatiert, da vor allem rechtliche Vorgaben aus Naturschutz und Wasserwirtschaft bei Fortführung eines solchen verletzt würden (siehe Artikel der Westricher Rundschau „Das Ende der Hoffnung“ vom 21. Februar 2014). Überraschenderweise wurde dann jedoch in der Abschlussveranstaltung am 19. März 2014 von der Moderationsleitung das auf Vorschlägen der Kommunen basierende Konzept „Öko-Wasser-Wanderweg am Glan“(ÖWW) mit zahlreichenden Regelungen und Maßnahmen als Lösungsvorschlag unterbreitet. Die darin enthaltenen 13 Maßnahmenvorschläge sollen eine Beeinträchtigung der Lebensgemeinschaften am Glan vermeiden helfen und schon in diesem Jahr erprobt, hinsichtlich ihrer Einhaltung kontrolliert und in ihrer Wirkung untersucht werden. Dazu ist auch nach Aussagen des Moderators ein qualifiziertes Monotoring erforderlich. Die Umsetzung des Moderationsergebnisses soll durch eine Arbeitsgruppe geleitet, die Erprobungsphase ergebnisoffen ausgewertet werden. Dazu fragen wir die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung Verlauf und Ergebnis der Moderation? 2. Welche konkreten Ergebnisse konnte die Arbeitsgruppe zur Umsetzung des ÖWW-Konzeptes bisher erzielen? Wurden Fach- gutachter zur Ausweisung sensibler Zonen und zur Festlegung von Artenschutzmaßnahmen herangezogen? Wie und durch wen werden die Auflagen im Hinblick auf die Einhaltung eines „ordnungsgemäßen“ Kanubetriebes kontrolliert? 3. Sind die Inhalte einer (verpflichtenden) Einführung ungeübter Paddler und die Inhalte der „Informationen unterwegs“ von den Verbandsgemeinden und den Kanuverleihern mit der SGD abgestimmt und wie sehen diese aus? 4. Der Moderator empfiehlt nach der Saison 2014 eine kritische Bilanz der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen. Welche Konsequenzen sind vorgesehen, wenn einzelne Maßnahmen aus dem Moderationsergebnis nicht umgesetzt wurden oder keine Wirkung erzielen? 5. Sieht die Landesregierung die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinien durch den gewerblichen Kanuverleih am unteren Glan als gefährdet an? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 8. August 2014 wie folgt beantwortet: Eine große Herausforderung der Gewässerbewirtschaftung besteht darin, verschiedene und teilweise konkurrierende Nutzungen an Gewässern miteinander so abzustimmen, dass unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Ziele des Gewässer- und Naturschutzes verträgliche Nutzungen zugelassen werden können. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. September 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3861 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die starke Zunahme des Kanusports auf dem Glan hat in den letzten Jahren zu nicht mehr tolerierbaren Interessenkonflikten insbesondere mit dem Gewässer- und Naturschutz geführt. Vor diesem Hintergrund waren sich das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft , Ernährung, Weinbau und Forsten, die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd sowie die beiden betroffenen Verbandsgemeinden über die Notwendigkeit, dieser Entwicklung entgegenzutreten, bereits Anfang 2011 einig geworden. Die noch im gleichen Jahr beauftragte Studie der Universität Koblenz-Landau sollte die Auswirkungen des Kanusportes auf die Gewässerbiozönosen untersuchen und Kompromissvorschläge entwickeln. Auftragsgemäß standen dabei die artenschutzrechtlichen Fragen im Fokus, jedoch sollten auch die Anliegen der Nutzer bei der Umsetzung der gefundenen Kompromissvorschläge einbezogen werden. Hierbei war klar geworden, dass von allen Beteiligten ein hohes Maß an Dialog- und Kompromissbereitschaft gefordert ist. Deshalb hat die SGD Süd das Moderationsverfahren „naturverträglicher Kanutourismus auf dem Glan“ beauftragt. Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage 2482 namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Wie zu erwarten war, wurden in der Moderation die unterschiedlichen Interessen deutlich artikuliert. Es ist der Moderationsleitung trotzdem gelungen, mit großem Engagement und Fachwissen den Prozess fortzusetzen, auch wenn absehbar war, dass es sehr schwierig sein würde, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wie bereits zu Beginn der Moderation angekündigt, hat der Moderator eine Empfehlung abgegeben, die basierend auf Vorschlägen der Verbandsgemeinden ein Bündel unterschiedlicher Maßnahmen vorsieht . Es ist als Erfolg des Moderators zu werten, dass diese Empfehlung bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der letzten Moderationssitzung auf Akzeptanz stieß. Zu Frage 2: Die Arbeitsgruppe unter Leitung der VG Meisenheim hat bisher Details zum Einsatz des Anmeldesystems, zur Kontingentierung der Boote, zu Befahrensregeln und zur Einweisung der Bootsfahrer festgelegt. Die Ausweisung sensibler Zonen ist noch nicht erfolgt. Aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit und offener Fragen zum Untersuchungsumfang konnte das Gutachten zur Ermittlung der artenschutzrechtlichen Ausgangssituation und darauf basierender Artenschutzmaßnahmen 2014 nicht beauftragt werden. Die Kontrolle der Einhaltung der vereinbarten Regelungen wird von der Arbeitsgruppe koordiniert und erfolgt bisher durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeinden. Zu Frage 3: Die Einweisungshinweise wurden in der Arbeitsgruppe, in der auch die Struktur- und Genehmigungsdirektionen vertreten sind, besprochen . Sie beinhalten Informationen zu den Bootstypen (2er – Kanadier), Fahrtechniken, Wasserständen, Ruhezeiten, sensiblen Stellen wie z. B. Eisvogelvorkommen in Abbruchstellen sowie Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten. Sie sind auf der Homepage eines Betreibers im Downloadbereich eingestellt. Hinweisschilder an den bekannten Ein-/Ausstiegsstellen wurden aufgestellt. Zu Frage 4: Mit der Umsetzung des Moderationsergebnisses wird ein Prozess in Gang gesetzt, der zu einer Verbesserung der derzeitigen Situation führen soll. Da verschiedene Maßnahmen erst im nächsten Jahr umgesetzt werden können (siehe Antwort zu Frage 2), wird die durchzuführende Evaluierung im Jahr 2014 nur eine erste Zwischenbilanz sein. Neben der Frage, welche Wirkung die Maßnahmen einzeln und in der Summe erzielt haben, wird auch zu prüfen sein, welche Sanktionsmöglichkeiten es für Kanuten gibt, die sich nicht an die jetzt vereinbarten freiwilligen Regelungen halten. Zum jetzigen Zeitpunkt sind hierzu jedoch noch keine Aussagen möglich. Zu Frage 5: Trotz der in Gutachten dokumentierten, punktuellen Beeinträchtigung der Gewässer-Biozönosen, insbesondere des Makrozoobenthos und der Fische zur Laichzeit durch die Grundberührung der Boote, hat sich der ökologische Zustand im Wasserkörper „Unterer Glan“ von einer im Jahre 2009 systematisch bedingt eher konservativen Einstufung als „unbefriedigend“ (Klasse 4) auf nunmehr „mäßig“„ (Klasse 3) auf der fünfstufigen Bewertungsskala verbessert. Das Bewirtschaftungsziel des guten ökologischen Potenzials (Klasse 2) ist jedoch noch nicht erreicht. Vor dem Hintergrund der notwendigen Akzeptanz bei der Umsetzung der Gewässerentwicklungsmaßnahmen und der auch in der EG-Wasserrahmenrichtlinie anerkannten menschlichen Nutzungen an den Gewässern vertritt die Landesregierung im Übrigen die Auffassung, dass die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in der Regel verträgliche Naturerlebnisse ermöglichen sollte. Ulrike Höfken Staatsministerin