Drucksache 16/3864 18. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Krebsfrüherkennung bei Lungenkrebs Die Kleine Anfrage 2489 vom 28. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Zahl der Krebspatienten in Deutschland steigt, vor allem aufgrund der demografischen Entwicklung. Nach dem Bericht der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie DGHO ist erfreulicherweise die Mortalität in den letzten zehn Jahren um 17 % bei Männern und um 8 % bei Frauen gesunken. Neben dem medizinischen Fortschritt ist dabei auch die Krebsfrüherkennung von großer Relevanz. Das Lungenkarzinom gilt weltweit als eine der häufigsten Krebserkrankungen. Ich frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der Anteil der betroffenen Frauen und Männer in Rheinland-Pfalz, und wie hat sich die Zahl der Karzinom- erkrankungen in den letzten zehn Jahren entwickelt? 2. Gibt es eine gesetzliche Versorgemöglichkeit, und wenn ja, wie wird sie angenommen, wenn möglich getrennt nach Frauen und Männern? 3. Gibt es eigene Vorsorgemöglichkeiten? 4. Welche Bedeutung kommt dem rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetz bei der Eindämmung des Lungenkrebses zu? 5. Wie kann die Akzeptanz von Präventions- und Vorsorgeangeboten um die Krebsfrüherkennung erhöht werden, was unternimmt die Landesregierung und welche Partner unterstützen hierbei? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. August 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die nachfolgenden Auswertungen wurden durch das Krebsregister Rheinland-Pfalz für die Diagnosejahre 2000 bis 2010 durchgeführt . Sie beschreiben den Datenstand in der Registerstelle des Krebsregisters im Juli 2013, mit dem auch die Auswertungen für den Jahresbericht des Krebsregisters für das Diagnosejahr 2010 durchgeführt wurden. Der Jahresbericht für das Diagnosejahr 2011 wird aktuell angefertigt. Die Zahl der Neuerkrankungen (Inzidenz) und Sterbefälle (Mortalität) von Lungenkrebs in Rheinland-Pfalz ist bei den Männern relativ konstant, während sie bei den Frauen ansteigt (Tabellen 1 und 2; siehe Anhang). Die altersstandardisierten Inzidenz- und Mortalitätsraten (Sterblichkeitsraten), welche das steigende Durchschnittsalter der Bevölkerung berücksichtigen, sind jedoch für die Männer deutlich rückläufig. Bei den Frauen steigen sie leicht an. Der Verlauf von Inzidenz und Mortalität von Lungenkrebs in Rheinland -Pfalz ist vergleichbar mit dem in Gesamtdeutschland. Der Anteil der Lungenkrebsneuerkrankungen an allen Krebsneuerkrankungen steigt bei den Frauen an, während er bei den Männern rückläufig ist (Tabelle 1, Anhang). Ebenso verhält es sich für den Anteil der Lungenkrebssterbefälle an allen Krebssterbefällen (Tabelle 2, siehe Anhang). Abbildung 1 (siehe Anhang) stellt die Entwicklungen von Inzidenz und Mortalität grafisch dar. In den drei großen Altersgruppen (unter 50-Jährige, 50- bis 69-Jährige und über 70-Jährige) zeigt sich ein ähnliches Bild der Entwicklung von Inzidenz (Abbildung 2) und Mortalität (Abbildung 3). Die Entwicklung von Inzidenz und Mortalität von Krebs gesamt in Rheinland-Pfalz ist zum Vergleich in den Tabellen 3 und 4 und in Abbildung 4 (siehe Anhang) dargestellt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. September 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3864 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 2.: Die Leistungen zur Krebsfrüherkennung und zum Gesundheits-Check-up zulasten der gesetzlichen Krankenkassen sind in der Krebsfrüherkennungsrichtlinie und der Gesundheitsuntersuchungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt. Bei der Gesundheitsuntersuchung „Check-up“ wird im Rahmen der Anamnese auch das Thema „Rauchen“ und damit einer der Hauptrisikofaktoren für Lungenkrebs angesprochen. Zu 3.: Die wichtigste eigene Vorsorgemöglichkeit besteht darin, nicht zu rauchen oder mit dem Rauchen aufzuhören. Zur Sensibilisierung und Motivation halten neben der Landesregierung v. a. die Krankenkassen, die Deutsche Krebshilfe, die Krebsgesellschaft Rheinland -Pfalz und die Landeszentrale für Gesundheitsförderung e. V. zahlreiche Informationen bereit. Zu 4.: Der Hauptgrund für die Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz im Jahr 2008 war der Schutz der nichtrauchen - den Bevölkerung vor Passivrauchbelastungen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat in vielen Publikationen auf die Gefahren des Passivrauchens für die Bevölkerung hingewiesen. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums sterben in Deutschland jährlich bis zu 3 300 Personen an den Folgen des Passivrauchens (Deutsches Krebsforschungszentrum [Hrsg.]: Gesund - heitsschäden durch Rauchen und Passivrauchen. Heidelberg, 2008). Das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz sorgt dafür, dass wesentliche Bereiche des öffentlichen Lebens rauchfrei sind. Dieser Schutz erstreckt sich auf öffentliche Einrichtungen, Gaststätten, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Haftanstalten, Hochschulen, Theater, Kinos, Museen, Sportstätten und Flughäfen. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums ist das Rauchen, neben anderen Ursachen, einer der wichtigsten Risikofaktoren für chronische, nicht übertragbare Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Krankheiten, chronische Atemwegserkrankungen, Krebs und Typ 2 Diabetes. Durch das Rauchen würden bis zu 85 Prozent aller Lungenkrebsfälle verursacht. Auch der Tabakrauch, der beim Passivrauchen eingeatmet wird, enthält, nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums, die gleichen giftigen und krebserzeugenden Substanzen und verursacht zahlreiche Erkrankungen. So hätten beispielsweise Personen, die mit einem Raucher oder einer Raucherin zusammenleben oder bei der Arbeit Tabakrauch ausgesetzt sind, ein um 20 bis 30 Prozent erhöhtes Risiko für Lungenkrebs. Gleichzeitig könne durch Passivrauch eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung verursacht werden. Besonders Kinder, die einer Passivrauchbelastung ausgesetzt sind, hätten ein erhöhtes Risiko, an Asthma zu erkranken (Deutsches Krebsforschungszentrum [Hrsg.]: Durch Rauchen und Passivrauchen verursachte Atemwegs- und Lungenerkrankungen. Heidelberg, 2008. Dies. [Hrsg.]: Gesundheitsschäden durch Rauchen und Passivrauchen. Heidelberg, 2008). Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz vor. Jedoch kann die Passivrauchbelastung mit den genannten gesundheitlichen Folgen in den vom Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz erfassten Bereichen vermieden und dadurch ein gesünderes Lebensumfeld geschaffen werden. So ist es Familien mit Kindern möglich, viele Freizeiteinrichtungen zu besuchen, ohne sich dem schädlichen Passivrauch aussetzen zu müssen . Aus der Sicht der Landesregierung trägt das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz, neben den durchgeführten Steuererhöhungen und den Präventionsmaßnahmen, zur Reduzierung des Rauchens bei. Damit werden die einhergehenden gesundheit lichen Risiken ebenfalls reduziert. Vor der Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz am 15. Februar 2008 rauchten im Jahr 2007 noch 17,7 Prozent aller Kinder und Jugendlicher in der Altersgruppe von zwölf bis 17 Jahren. Im Jahr 2012 beträgt diese Quote zwölf Prozent (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung [Hrsg.]: Der Tabakkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2012. Ergebnisse einer aktuellen Repräsentativbefragung und Trends. 2013). Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich bei den Erwachsenen in der Altersgruppe der 18- bis 59-Jährigen. Rauchten im Jahr 2006 noch 33,1 Prozent, so sank die Quote auf 27,6 Prozent im Jahr 2012 (Kraus, L., Pabst, A., Gomes de Matos, E. & Piontek, D.: Kurzbericht epidemiologischer Suchtsurvey . Tabellenband: Trends der Prävalenz des Tabakkonsums und der Nikotinabhängigkeit nach Geschlecht und Alter 1980 bis 2012. 2014). Zu 5.: Krebsfrüherkennungsangebote richten sich an gesunde Bürgerinnen und Bürger. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass sie eine informierte Entscheidung für oder gegen die Teilnahme an einer Krebsfrüherkennungsuntersuchung treffen können. Um dies zu ermöglichen, sind vor allem objektive und verständliche Informationen über den potenziellen Nutzen, aber auch die etwaigen Risiken, die mit einer Untersuchung einhergehen können, zur Verfügung zu stellen. Die gesetzlichen Krankenkassen, die Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V., das Tumorzentrum Rheinland-Pfalz e. V., die Landeszentrale für Gesundheitsförderung e. V., die niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie die Selbsthilfegruppen, Initiativen und Verbänden informieren und sensibilisieren in zahlreichen Broschüren, Pressemeldungen, Internetauftritten sowie Veranstaltungen und Aktionen gemeinsam mit der Landesregierung über das Thema Krebsvorsorge und -früherkennung. Die Landesregierung arbeitet darüber hinaus gemeinsam mit dem Krebsregister Rheinland-Pfalz daran, den Effekt von Maßnahmen zur Krebsfrüherkennung zu untersuchen. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3864 Neben der Brustkrebsfrüherkennung sind nach dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG), das am 9. April 2013 in Kraft getreten ist, künftig die gesetzlichen Krankenkassen dafür verantwortlich, dass Versicherte zur Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung individuell eingeladen werden. Die Kosten der vom Gemeinsamen Bundesausschuss in der Krebsfrüherkennungsrichtlinie festgelegten Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen übernehmen die gesetzlichen Kran - ken kassen. Durch zielgruppenspezifische Informationen soll den Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidung über die Inanspruchnahme erleichtert werden. Die Krebsfrüherkennungsprogramme müssen mit einer durchgängigen Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle ausgestattet sein. In Vertretung: David Langner Staatssekretär 3 Drucksache 16/3864 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3864 5 Drucksache 16/3864 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3864 7 Drucksache 16/3864 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8