Drucksache 16/3867 18. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marcel Hürter, Manfred Geis, Thorsten Wehner, Wolfgang Schwarz und Monika Fink (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Verkehrssicherung der Anlagen des ehemaligen Westwalls – Grüner Wall im Westen Die Kleine Anfrage 2480 vom 25. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt die Anlagen des ehemaligen Westwalls von der Bundesrepublik Deutschland. Der bisherige Eigentümer zahlt dem Land in diesem Zusammenhang 25 Millionen Euro. Es ist vorgesehen, aus diesen Mitteln eine Stifung zu gründen, die aus ihren Erträgen die Anlagen sichert. Das bedingt auch Maßnahmen des Natur- und Denkmalschutzes sowie der politischen Bildung. In seiner 33. Sitzung hat der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau am 17. Juni 2014 eine Anhörung durchgeführt. Der Vertreter des Rechnungshofs hat in dieser Sitzung auf die aus seiner Sicht bestehenden finanziellen Risiken für das Land hingewiesen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Hingewiesen wurde darauf, dass die Vereinbarung zweischen dem Bund und dem Land von 20 000 Anlagen spricht, während das Gutachten von Deloitte von 8 000 Anlagen ausgeht. Es wurde angesprochen, dass „also offensichtlich irgendwelche Dinge weggefallen“ sind. Wie erklärt die Landesregierung die angesprochene Differenz? 2. Es wurde angemerkt, dass allein die für die laufenden Geschäfte der Stiftung notwendigen Personalkosten bei über 200 000 Euro liegen würden. Welche Personalkosten entstehen nach den Planungen der Landesregierung? 3. Ausgeführt wurde, dass „der Bund seinen Verkehrssicherungspflichten bisher nur ansatzweise nachgekommen ist.“ Liegen der Landesregierung hierüber Erkenntnisse vor? 4. Unterstellt wurde, dass kurzfristig 800 bis 900 Anlagen für jeweils 30 000 Euro umzäunt werden müssen. Mit welchen Kosten für solche Maßnahmen rechnet die Landesregierung bzw. welche Kosten entstanden nach Kenntnis der Landesregierung dem Bund hierfür in der jüngeren Vergangenheit? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. August 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der gesamte Westwall an der Westgrenze des Deutschen Reichs bestand ursprünglich aus ca. 20 000 Panzer- und Betonwerken. Diese Anlagen erstreckten sich im Norden vom Kreis Kleve an der niederländischen Grenze bis in den Süden nach Weil am Rhein an der Schweizer Grenze. Nur ein Teil dieser Gesamtanlage befindet sich im Bereich der Westgrenze von Rheinland-Pfalz; die ungefähre Anzahl wurde vom Bund gegenüber der Deloitte Consulting GmbH mit ca. 8 000 Anlagen angegeben, die das Gutachten zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines Vertrages mit Vergleichscharakter (Westwall) erstellte. Zu Frage 2: Nach dem Entwurf des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung kann der Stiftungsvorstand zur Führung der laufenden Geschäfte der Stiftung diese Aufgaben im Wege der Geschäftsbesorgung auf andere Einrichtungen übertragen oder eine Person bestellen und eine Geschäftsstelle einrichten. Die Höhe der Kosten der Geschäftsführung ist davon abhängig, ob diese ganz oder in Teilen im Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. September 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3867 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Wege der Geschäftsbesorgung von einer anderen Einrichtung, etwa einer anderen Stiftung, wahrgenommen werden kann oder eine hauptamtliche Geschäftsführung installiert wird. Nach der Regelung des Gesetzentwurfs obliegt es dem künftigen Stiftungsvorstand , Entscheidungen hinsichtlich der Geschäftsführung zu treffen. Dabei wird maßgeblich sein, wie hoch der Geschäftsanfall ist. Zu Frage 3: Die Durchführung von erforderlichen Sicherungsmaßnahmen als Folge aufgezeigter Gefahrensituationen entscheidet der Bund im Rahmen der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Erkenntnisse über eine nur „ansatzweise“ Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht durch den Bund liegen nicht vor. Zu Frage 4: Das Ergebnis der zwischenzeitlich erfolgten, örtlichen Aufnahme von Anlagen des ehemaligen Westwalls in zwei von vier etwa gleich großen Gebietsabschnitten lässt eine Schätzung zu, wonach in Rheinland-Pfalz insgesamt für ca. 800 bis ca. 900 dieser Anlagen eine Verkehrssicherung vorrangig durchzuführen sein wird. In vielen Fällen können alternative Sicherungsmaßnahmen ohne Umzäunung in Betracht kommen. Zulasten des Bundes werden im Jahr 2014 noch ca. 41 Anlagen des ehemaligen Westwalls in unterschiedlichster Ausführung gesichert . Die erwarteten Kosten betragen hierfür durchschnittlich ca. 2 600 € bei 30 Anlagen im Zuständigkeitsbereich der LBBNiederlassung Kaiserslautern, bis zu durchschnittlich ca. 6 000 € bei elf Anlagen im Zuständigkeitsbereich der LBB-Niederlassung Trier. Die Durchführung einer Verkehrssicherungsmaßnahme setzt immer eine Prüfung im Einzelfall voraus. Tendenziell ist nach den vorliegenden, im Jahr 2014 erzielten Ergebnissen davon auszugehen, dass die alternativen Sicherungsmaßnahmen im Vergleich zu vollständigen Umzäunungen auch auf Dauer einen geringeren Kostenaufwand verursachen. In Vertretung des Staatssekretärs: Dr. Alexander Wilhelm Leitender Ministerialrat