Drucksache 16/3869 18. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Reaktivierung der Hunsrückbahn Die Kleine Anfrage 2479 vom 24. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Mittel sind aktuell im Zusammenhang mit der Reaktivierung der Hunsrückbahn im Landeshaushalt eingestellt? 2. Für welche Maßnahmen, in welchem Zeitrahmen, in welchen Abschnitten sind diese Mittel geplant? 3. Welche der eingestellten Mittel wurden bisher im geplanten Zeitrahmen wofür verausgabt? 4. Rechnet die Landesregierung mit der Einhaltung des geplanten Zeitrahmens zur Reaktivierung der Hunsrückbahn? 5. Wann rechnet die Landesregierung mit der Inbetriebnahme der Hunsrückbahn? 6. Teilt die Landesregierung die Skepsis des SPD-Abgeordneten Carsten Pörksen aus der Allgemeinen Zeitung vom 24. Juli 2014, dass aufgrund von – laut seinen Aussagen – derzeit kalkulierten Kosten von bis zu 150 Mio. Euro die Realisierung eher ein Traum sei? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. August 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im aktuellen Haushaltsplan sind bei der Haushaltsstelle in Kapitel 03 21 Titel 891 21 in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 110 000 Euro eingestellt. Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro im Jahr 2014 bzw. 1,5 Mio. Euro im Jahr 2015. Zu Frage 2: Die Mittel sind vorsorglich eingeplant, insbesondere für ggfs. ergänzende Gutachten bzw. Planungsarbeiten. Die eingestellten Verpflichtungsermächtigungen ermöglichen grundsätzlich Verhandlungen über einen Realisierungs- und Finanzierungsvertrag. Das Land beteiligt sich nur in sehr geringem Umfang an den Investitionskosten, die im Übrigen aus Mitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen der DB und dem Bund bzw. der Anlage 8.7. der LuFV (Nahverkehrsvorhaben) getragen werden. Zu Frage 3: Im Jahr 2014 wurden bislang 5 000 Euro verausgabt. Zu den Fragen 4, 5 und 6: Die Landesregierung geht davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 2 (Verbandsgemeinde (VG) Kirchberg) bis Ende des Jahres erteilt wird. Ebenso wird davon ausgegangen, dass die Planfeststellungsunterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 1 (VG Langenlonsheim, VG Stromberg, VG Rheinböllen und VG Simmern) im Herbst dieses Jahres in die Offenlage gehen. Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz ist die zuständige Anhörungsbehörde im Planfeststellungsverfahren. Der weitere zeitliche Ablauf hängt vor allem vom Umfang und Inhalt der erhobenen Einwendungen ab. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. September 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3869 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Eine abschließende Aussage über den Zeitplan ist erst nach Durchführung der Planverfahren und den Verhandlungen zum Realisierungs - und Finanzierungsvertrag mit der DB AG möglich. Die Landesregierung strebt weiterhin an, in dieser Legislaturperiode die notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor