Drucksache 16/3870 19. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Dr. Rahim Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Hausarztzentrierte Versorgung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2504 vom 17. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Mit dem Inkrafttreten des § 73 b SGB V zum 1. April 2007 haben die Krankenkassen ihren Versicherten eine besondere hausarzt - zentrierte Versorgung anzubieten. Durch den Vertrag wird dem Wunsch der Hausärzte nach einer stärkeren Steuerungsfunktion in der Versorgung entsprochen. Die an dem Vertrag beteiligten Hausärzte sind für die Versicherten die erste Anlaufstelle. Sie koordinieren die gesamte medizinische Versorgung über alle Ebenen hinweg. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Krankenkassen in Rheinland-Pfalz haben bisher mit den Hausärzten Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung abgeschlossen? 2. Wie hat sich die Anzahl der abgeschlossenen Verträge von 2007 bis 2014 in Rheinland-Pfalz entwickelt? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Beteiligung der Krankenkassen an der hausarztzentrierten Versorgung in Rheinland-Pfalz? 4. Wie unterstützt die Landesregierung die Hausärztinnen und Hausärzte in Rheinland-Pfalz? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. August 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Kenntnis der Landesregierung haben bisher 76 gesetzliche Krankenkassen, die Versicherte in Rheinland-Pfalz haben, Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung abgeschlossen bzw. sind einem solchen Vertrag beigetreten. Hinzu kommt ein 2013 von einer Schiedsperson festgesetzter Vertrag, der von der Krankenkasse allerdings beklagt wurde. Zu 2.: Nach Kenntnis der Landesregierung hat sich die Anzahl der abgeschlossenen Verträge wie folgt entwickelt: Hinzu kommt ein 2013 von einer Schiedsperson festgesetzter Vertrag, der von der Krankenkasse beklagt wurde. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. September 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Jahr Anzahl Verträge insgesamt 2007 ein 2008 vier, davon ein Vertrag für 70 Kassen 2009 vier, davon ein Vertrag für 70 Kassen 2010 fünf, davon ein Vertrag für 70 Kassen 2011 fünf, davon ein Vertrag für 70 Kassen 2012 sechs, davon ein Vertrag für 70 Kassen 2013 sechs, davon ein Vertrag für 70 Kassen 2014 (Stand 11. August 2014) sieben, davon ein Vertrag für 70 Kassen Drucksache 16/3870 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3.: Die Landesregierung sieht die bisherige Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an der hausarztzentrierten Versorgung als unzureichend an. Sie würde es sehr begrüßen, wenn alle gesetzlichen Krankenkassen in Rheinland-Pfalz zeitnah eine hausarztzentrierte Versorgung anbieten würden. Die Hausärztinnen und Hausärzte in Rheinland-Pfalz leisten tagtäglich eine hervorragende Arbeit für die Patientinnen und Patienten, die auch entsprechend gewürdigt werden sollte. Gute Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V verbessern die rheinland-pfälzischen Chancen zur Gewinnung von qualifiziertem hausärztlichen Nachwuchs. Dies ist die Basis für eine langfristige und gute hausärztliche Versorgung, insbesondere auch zum Wohle chronisch kranker Patientinnen und Patienten. Eine koordinierte Versorgung der Patientinnen und Patienten, wie sie im Rahmen der hausarztzentrierten Verträge vorgesehen ist, ist besonders bei chronischen Erkrankungen medizinisch vorteilhaft und zugleich kosteneffektiver als in einem unkoordinierten System. Zu 4.: Die Landesregierung hat bereits im Jahr 2007 mit den Partnern Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und Universitätsmedizin Mainz einen Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung mit verschiedenen Maßnahmen auf den Weg gebracht. Gemeinsam wurden zahlreiche Projekte ins Leben gerufen. Dieser Masterplan wird ständig weiterentwickelt. Ein wesentlicher Baustein des Masterplans ist ein Förderprogramm des Landes. In ländlichen Regionen, in denen altersbedingt viele Hausärztinnen und Hausärzte in naher Zukunft ihre ärztliche Tätigkeit beenden werden oder in denen bereits heute viele Niederlassungsmöglichkeiten bestehen, können Hausärztinnen und Hausärzte einen Landeszuschuss von jeweils bis zu 15 000 € erhalten. Das Förderprogramm wird gut angenommen. Es bedarf dennoch weiterer gemeinsamer Bemühungen aller Beteiligten, um die Attraktivität des Hausarztberufes in der ambulanten Versorgung gerade im ländlichen Raum zu erhöhen. Dieses Ziel soll unter anderem mit dem neuen Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege – 2020“ erreicht werden. Das Zukunftsprogramm verfolgt durch innovative Ansätze, neue Maßnahmen und sektorenübergreifende Konzepte das Ziel der Sicherstellung einer guten medizinischen und pflegerischen Versorgung, insbesondere auch in den ländlichen Räumen von Rheinland-Pfalz. Ein Teilprojekt des Zukunftsprogramms ist ein neues Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für Studierende, die einen Teil des Praktischen Jahres (PJ) in der Allgemeinmedizin absolvieren. Ein weiteres Förderprogramm betrifft die Fortbildung Medizinischer Fachangestellter zur Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH). Im Falle einer erfolgreichen Teilnahme an der VERAH-Fortbildung werden die Kosten für die Teilnahme der Medizinischen Fachangestellten an dem Kompaktseminar übernommen. Diese neuen Instrumente stärken die Allgemeinmedizin und helfen dabei, die hausärztliche Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen . Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat sich auch bei den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene mit Erfolg für eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen gerade für den Hausarztberuf eingesetzt. So sieht dieser Koalitionsvertrag unter anderem einen Ausbau der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin um 50 Prozent, eine Aufhebung der Vergütungsbeschränkungen in der hausarztzentrierten Versorgung und eine bessere Vertretung hausärztlicher Interessen in der Selbstverwaltung vor. Daneben sollen künftig auch arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren zugelassen werden und damit auch reine Hausarzt-MVZ. Dies wird besonders den Hausärztinnen und Hausärzten in Rheinland-Pfalz zugutekommen, die eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis bevorzugen. In Vertretung: David Langner Staatssekretär