Drucksache 16/3871 19. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Mittel zur Überprüfung der Energiesparverordnung (EnEV) Die Kleine Anfrage 2492 vom 30. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Nach meinem Kenntnisstand stehen 3,5 Mio. Euro vom Bundesfinanzministerium für die Überprüfung der EnEV zur Verfügung, die auch schon über die Bundesländer verteilt worden sein sollen. Auch für das Land Rheinland-Pfalz sollen diese anteiligen Mittel bereits bereitstehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass bereits Mittel zur Überprüfung der EnEV in Rheinland-Pfalz eingegangen sind? 2. Wofür werden diese Mittel in Rheinland-Pfalz eingesetzt? Gibt es zwischenzeitlich eine Durchführungsverordnung für die EnEV, falls nein, wann wird es diese geben? 3. Wie beabsichtigt die Landesregierung, mit der Überprüfung der EnEV durch die zur Verfügung gestellten Mittel vorzugehen (detailliert nach den einzelnen Schritten)? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. August 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nein. Zu Frage 2: Entfällt, siehe Antwort zu Frage 1. Der aus der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) resultierende Anpassungsbedarf wird durch eine Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Energieeinsparung vom 4. März 2005 umgesetzt. Eine entsprechende Änderung der Verordnung ist derzeit in Bearbeitung. Die Zeitverzögerung bei der Novellierung der Landesverordnung ist auf die verspätete Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie durch die Bundesregierung zurückzuführen. Die EU-Richtlinie war bis zum 9. Juni 2012 umzusetzen, die novellierte EnEV ist allerdings erst am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Zu Frage 3: Entfällt, siehe Antwort zu Frage 1. Eveline Lemke Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. September 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode