Drucksache 16/3873 19. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Situation der Polizeiinspektion (PI) Landau Die Kleine Anfrage 2487 vom 27. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte waren 1994 in der PI Landau „uneingeschränkt einsatzfähig“ und wie viele sind es zum Stichtag 1. Juli 2014 (auf Vollzeitstellen umgerechnet)? Bitte die Zahlen nach den einzelnen Jahren von 1994 bis 2014 auflisten. 2. Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich dienstausübenden Polizeikräfte, abzüglich der durch Schwangeschaft, Erziehungsurlaub, Abordnungen etc. fehlenden Personen in der PI Landau im Wechselschichtdienst (auf Vollzeitbeamte umgerechnet)? 3. Welche Polizeistärke im Wechselschichtdienst hält die Landesregierung in der PI Landau für mindestens erforderlich, um die 24 h-Einsatzbereitschaft aufrechtzuerhalten, auch für die bei der letzten Polizeireform 1993 gemachte Zusage gegenüber den Verbandsgemeinden Herxheim und Annweiler? 4. Welche Auswirkungen hat die Reduzierung des Personals bei der rheinland-pfälzischen Polizei auf die PI Landau? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. August 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Wie bereits bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage 115 (Drucksache 16/167) aufgezeigt, liegen weder dem Ministerium des Innern , für Sport und Infrastruktur noch dem Polizeipräsidium Rheinpfalz Aufzeichnungen aus dem Jahr 1994 vor, die die Anzahl der „uneingeschränkt dienstfähigen“ Polizeibeamtinnen und -beamten dokumentieren. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Rheinpfalz stand der Polizeiinspektion Landau jährlich ab 2011 bis zum Stichtag 1. Juli 2014 die nachfolgend konkretisierte Anzahl von „uneingeschränkt einsatzfähigen Polizeibeamtinnen und -beamten“ (umgerechnet auf Vollzeitstellen) zur Verfügung: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. September 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Kalenderjahr Anzahl 2011 84,88 2012 72,78 2013 72,73 2014 83,68 Auf die entsprechende Antwort zu der Frage 1 der Kleinen Anfrage 115 wird hinsichtlich des Zeitraums vor dem Kalenderjahr 2011 Bezug genommen. Drucksache 16/3873 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Zum Stichtag 1. Juli 2014 betrug die Verfügungsstärke der Polizeiinspektion Landau im Wechselschichtdienst 76,68 Vollzeitäquivalente . In diese Summe eingerechnet sind drei Rotationskräfte, die dem Polizeipräsidium Rheinpfalz befristet von der Bereitschaftspolizei zugewiesen wurden. Zu Frage 3: Die Mindestpersonalstärke für den Wechselschichtdienst wird bei der Personalzumessung belastungsorientiert festgesetzt. Sie beträgt für die im Fünfjahresvergleich am niedrigsten belastete Polizeiinspektion 24 Polizeibeamtinnen und -beamte und erhöht sich entsprechend dem Bearbeitungsvolumen der jeweiligen Dienststelle. Diese Grundlagenberechnung basiert auf einem von dem Wirtschaftsberatungsunternehmen WIBERA (Düsseldorf) entwickelten Ansatz. Die einsatztaktische Mindeststärke einer Dienstgruppe im praktizierten Dreischichtendienst mit fünf Dienstgruppen beträgt vier Polizeibeamtinnen/-beamte. Zu Frage 4: Welche Auswirkung der landesweite Personalrückgang auf die Personalstärke der Polizeiinspektion Landau haben wird, kann gegenwärtig – ebenso wenig wie für die anderen Polizeidienststellen des Landes – nicht konkretisiert werden. Die zukünftige personelle Besetzung der Polizeiinspektionen wird sich an der Veränderung der aufgaben- und belastungsorientierten Berechnung der Soll-/Orientierungsstärken ausrichten. Das Polizeipräsidium Rheinpfalz wird in eigener Zuständigkeit die personelle Ausstattung seiner Dienststellen beurteilen, mithin auch die Auswirkungen des Personalrückgangs auf die Personalstärke der Polizeiinspektion Landau. Es sorgt im Rahmen des ihm zur Verfügung stehenden Personals für eine ausreichende Personalausstattung zur Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung. Roger Lewentz Staatsminister