Drucksache 16/3875 20. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Projektanmeldung Bundesverkehrswegeplan – Ausbaukonzept West-Ost-Korridor/nördlicher Oberrhein Die Kleine Anfrage 2491 vom 28. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat zum nächsten Bundesverkehrswegeplan die Elektrifizierung und den zweigleisigen Ausbau der Strecke Rohrbach – Pirmasens-Nord – Landau angemeldet. Mit den Maßnahmen sollen Güterzüge der Ost-West-Relation die hochbelastete Pfalzstrecke umfahren. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie soll genau der Verlauf der Ausbaustrecke aussehen und welcher Güterverkehr soll von welcher Strecke umgeleitet werden? 2. Mit wie vielen Güterzügen am Tag auf der neuen Strecke rechnet die Landesregierung? 3. Wie hoch ist der Anstieg der Lärmbelastung für die Anwohner? 4. Wie hoch sind die vorgesehenen Investitionskosten für den Ausbau? 5. Wie ist der Zustand der derzeitig dort verlaufenden Strecke? 6. Mit welchen Baumaßnahmen muss gerechnet werden und welche Einschränkungen wird es für Anwohner geben? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. August 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Anmeldung des Landes zum Bundesverkehrswegeplan zum Ausbaukonzept West-Ost-Korridor/nördlicher Oberrhein sieht für den Streckenabschnitt Rohrbach – Pirmasens Nord – Landau vor, dass die bestehende eingleisige Strecke zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert wird. Der Ausbau dieser Strecke trägt dem steigenden Verkehrsaufkommen des West-Ost-Korridors Rechnung. Das Verkehrsaufkommen wird gegenwärtig hauptsächlich über die Eisenbahnstrecke Rohrbach – Kaiserslautern – Neustadt – Schifferstadt abgewickelt. Der Bund entscheidet voraussichtlich erst im Jahr 2015, ob dieses Projekt für eine Aufnahme in den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) infrage kommt. Dann sind Investitionskosten zu ermitteln und eine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchzuführen. Erst wenn diese positiv ausgeht, wird das Projekt in den BVWP 2015 aufgenommen. Zu den Fragen 1 und 2: Eine Abweichung von der bisherigen Trassierung wird lediglich in kleineren Bereichen zur Erhöhung der Geschwindigkeit notwendig werden. Der bestehende Streckenverlauf (Rohrbach – Primasens-Nord – Landau) wird somit grundsätzlich beibehalten. Welcher Güterverkehr über diese Strecke geleitet werden kann sowie die Anzahl von Güterzügen, ergibt sich erst, wenn die Verkehrsprognose des Bundes für das Jahr 2030 auf die einzelnen Strecken umgelegt sein wird. Dies wird nicht vor Herbst 2014 der Fall sein. Zu Frage 3: Wenn die Strecke ausgebaut wird, sind selbstverständlich zu den entsprechenden Planungen die Lärmgutachten zu erarbeiten. Aus diesen wird sich die Lärmbelastung der Anwohner und die Feststellung notwendiger Schutzmaßnahmen ergeben, wobei kein Schienen bonus mehr zu unterstellen ist. Diese Untersuchungen werden begonnen, wenn die Strecke in dem BVWP 2015 aufgenommen und finanziert werden kann. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. September 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3875 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Investitionskosten für den Ausbau der Strecke müssen vom Bund und der DB AG ermittelt werden. Dies wird dann der Fall sein, wenn der Bund entschieden hat, dass das Projekt grundsätzlich für den BVWP 2015 infrage kommt. Zu Frage 5: Die derzeitige Strecke ist eingleisig ausgebaut. Wesentliche Mängel hin sichtlich des Streckenzustandes sind der Landesregierung derzeit nicht bekannt. Die DB Netz AG plant, weitere Bahnhöfe auf elektronische Stellwerktechnik umzustellen. Zu Frage 6: Die einzelnen Baumaßnahmen und damit auch eventuelle Beeinträchtigungen und Einschränkungen für die Anwohner werden erst im Zuge der Entwurfs- und Genehmigungsplanung ermittelt. Dies wird dann der Fall sein, wenn der konkrete Ausbau der Strecke nach Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2015 bevorsteht und die Ausbaumaßnahme durch den Bund auch finanziert werden kann. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär