Drucksache 16/3876 21. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ausbau der L 309 Die Kleine Anfrage 2519 vom 6. August 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Landstraße 309 zwischen Hillscheid und Vallendar ist im Lückenschluss zwischen Vallendar und Hillscheid bereits seit Jahren sanierungsbedürftig. Nach langen Verzögerungen wurde im September 2011 der erste Bauabschnitt im Bereich des Westerwaldkreises fertiggestellt. Der im Kreis Mayen-Koblenz liegende zweite Bauabschnitt, der sich in einem noch schlechteren Zustand befindet, wurde noch nicht begonnen. In der Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage vom 16. November 2007, der Drucksache 15/1739 vom 10. Dezember 2007, sowie in folgenden Presseveröffentlichungen wurde seitens der Landesregierung ein Baubeginn für 2009 vorgesehen. Im Doppelhaushalt 2009/2010 waren für 2010 Finanzmittel für den Straßenbau vorgesehen. Der LBM erklärte am 28. Juli 2009, dass das Planfeststellungsverfahren für den zweiten Bauabschnitt im Herbst 2009 eingeleitet wird für den Fall, dass das Baurecht bis zu diesem Zeitpunkt nicht im Zuge eines Abstimmungsverfahrens erlangt werden kann. Zwischenzeitlich ist festzustellen, dass erst zu Beginn 2011 die Offenlage im Planfeststellungsverfahren erfolgte. Auf meine Kleine Anfrage 1821 vom 9. September 2012 teilte die Landesregierung mit, dass gegen den Planfeststellungsbeschluss fünf Klagen erhoben wurden. In einer Pressemitteilung des LBM vom 16. Juli 2014 im Lokalanzeiger in Vallendar ist von einem Baubeginn im Jahr 2015 die Rede. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der derzeitige Stand des Planfeststellungsverfahrens? 2. Welche weiteren Schritte sollen zu welchem Zeitpunkt folgen? 3. Wann werden die notwendigen Ausschreibungen der notwendigen Leistungen erfolgen? 4. Wann ist der Beginn des Ausbaus der L 309 in o. a. Abschnitt vorgesehen? 5. Im Doppelhaushalt 2014/2015 sind keine Haushaltsmittel für die L 309 vorgesehen. Wie wird die Finanzierung für diesen Zeit- rahmen gesichert? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. August 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Planfeststellungsbeschluss für die Maßnahme wurde am 30. November 2012 erlassen. Dieser wurde von fünf Betroffenen beklagt. Aufgrund außergerichtlicher Einigungen besteht durch Erlass des Einstellungsbeschlusses des Klageverfahrens seit dem 27. Mai 2014 Baurecht für den Ausbau der L 309. Zu Frage 2: Derzeit laufen die planerischen Vorarbeiten für die bauliche Ausführung und der Grunderwerb. Im Anschluss daran erfolgen Koordinierungsgespräche mit den Anliegern und den Trägern öffentlicher Belange. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. September 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3876 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 4: In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der noch erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen sollen die Bauarbeiten im kommenden Jahr ausgeschrieben und das Vorhaben möglichst noch in 2015 begonnen werden. Zu Frage 5: Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bauprogramms 2014/2015 war noch nicht abzusehen, wann das Baurecht erreicht wird und ein Baubeginn erfolgen kann. Eine jahresbezogene Festlegung von Ausgabemitteln für das Vorhaben war deshalb noch nicht möglich. Wenn im kommenden Jahr mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, soll die Finanzierung der Bauausgaben durch Umschichtungen im Rahmen der für den Landesstraßenbau im Jahr 2015 insgesamt veranschlagten Investitionsmittel sichergestellt werden. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär