Drucksache 16/3880 21. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Beendigung von Vertretungsverträgen im Schuldienst im Rhein-Hunsrück-Kreis Die Kleine Anfrage 2495 vom 31. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Vertretungsverträge bestanden im Monat Juli 2014 im Rhein-Hunsrück-Kreis? (Angaben bitte nach Schularten, Per- sonen sowie Vollzeitäquivalenten gliedern.) 2. Welchen Stundenumfang haben die Vertretungsverträge im Juli 2014? (Angaben bitte gliedern nach Stundenumfang bis zu einer viertel, halben, dreiviertel oder einer ganzen Stelle.) 3. Wie viele Vertretungsverträge enden im Rhein-Hunsrück-Kreis zum Beginn der Sommerferien 2014? (Angaben bitte nach Schularten, Personen sowie Vollzeitäquivalenten gliedern.) 4. Wie viele Vertretungsverträge im Rhein-Hunsrück-Kreis haben eine Laufzeit über die Sommerferien hinaus? (Angaben bitte nach Schularten sowie Vollzeitäquivalenten gliedern.) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. August 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung , werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrundeliegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personal - planung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet, die je nach Bedarfslage bis sechs Wochen nach den Sommerferien betragen kann. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahrsende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien (und ggf. über die genannte Sechswochenfrist) hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der nach den Sommerferien 500 Stellen umfassen wird und bis 2016 auf 1 000 Planstellen ausgebaut wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der Ausbau des Vertretungspools wird – geplant und gewünscht – eine Reduzierung der Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse zur Folge haben. Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht zu decken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig – wenn auch in geringerem Umfang – benötigt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. September 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3880 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu beachten ist außerdem, dass zum Schuljahresbeginn mehr als 1 100 Planstellen vergeben werden, davon sicherlich zahlreiche an bisherige Vertretungslehrkräfte. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) befindet sich zurzeit in der Personalplanung für das kommende Schuljahr. In dieser Phase ist aufgrund der laufenden Erfassung der Personaldaten in das Personalverwaltungssystem IPEMA® immer wieder mit der Änderung des Datenbestandes zu rechnen. Hierzu zählen auch Vertretungsverträge, deren Laufzeit entgegen der ursprünglichen Planung zwischenzeitlich über die Schulferien hinaus verlängert worden ist, die jedoch im elektronischen Personalverwaltungssystem noch nicht erfasst worden sind. Hierdurch verändern sich die Angaben häufig und auch über den gewählten Stichtag hinaus. Die folgenden Angaben entsprechen dem Datenbestand vom 1. August 2014. Die entsprechenden Angaben ergeben sich aus nachfolgender Tabelle: Zu den Fragen 3 und 4: Der Datenbestand ist vom 1. August 2014. Zur näheren Erläuterung wird auf den Vorspann zu der Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen. Die entsprechenden Angaben ergeben sich aus nachfolgender Tabelle: Vertretungsverträge im Monat Juli 2014 (Stichtag: 1. Juli 2014) Stundenumfang in Lehrerwochenstunden, Schulart aufgegliedert nach Anteil einer Vollbeschäftigung Personen Vollzeitbis zu 0,25 über 0,25 über 0,5 über 0,75 volläquivalente bis 0,5 bis 0,75 bis unter 1 Rhein-Hunsrück-Kreis GS 25 22,9 0 0 31 166 375 RS+ 9 7,9 5 0 0 43 162 GY 9 6,0 6 19 54 22 48 IGS 10 8,3 0 0 50 115 54 BBS 9 3,5 10 45 28 0 0 FÖS 10 7,3 4 9 55 0 135 Vertretungsverträge im Monat Juli 2014 (Stichtag: 1. Juli 2014) befristet bis zum Beginn Schulart der Sommerferien befristet bis nach den (letzter Schultag: 25. Juli 2014) Sommerferien in Personen Vollzeitäquivalente Vollzeitäquivalenten Rhein-Hunsrück-Kreis GS 8 7,5 15,4 RS+ 3 2,1 5,8 GY 9 6,0 0,0 IGS 10 8,3 0,0 BBS 8 3,4 0,1 FÖS 7 4,5 2,0 Doris Ahnen Staatsministerin