Drucksache 16/3884 22. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Weiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Auswirkungen des Lärms von Güterzügen auf Mensch und Natur Die Kleine Anfrage 2494 vom 31. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung verfolgt Pläne, die Queichtalstrecke zwischen Pirmasens und Landau auszubauen, um den Güterfernverkehr auf diese Strecke zu verlagern. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es Gutachten, zu welchen Auswirkungen eine Verlagerung des Güterverkehrs für die Anwohner und die Natur führt? 2. Welche Orte sind vom Ausbau betroffen und wie viele Wohnhäuser müssen für den zweigleisigen Ausbau und entsprechende Lärmschutzmaßnahmen in den einzelnen Orten entlang der Trasse abgerissen werden? 3. Wann werden die Pläne und Gutachten der Bevölkerung vorgestellt? 4. Welche Form von Bürgerbeteiligung ist vorgesehen? 5. Wird der Streckenausbau für Güter jeglicher Art geplant oder gibt es Einschränkungen, z. B. hinsichtlich Castor- oder Gefahr- guttransporten? 6. Wird vor dem Ausbau eine Beweissicherungserhebung der Bausubstanz angrenzender Gebäude vorgenommen und wer trägt für diese und für evtl. Bauschäden die Kosten? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. August 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 6: Die Landesregierung hat den Ausbau der Queichtalstrecke zwischen Pirmasens und Landau als Entlastungsstrecke für den Schienengüterverkehr zum kommenden Bundesverkehrswegeplan angemeldet. Die möglichen Auswirkungen auf die Anwohner und die Natur wurden bislang noch nicht gutachterlich untersucht. Desgleichen wurde nicht untersucht, in welcher Weise und in welchem Abschnitt ein Ausbau vorzunehmen wäre. Eine Abweichung von der bisherigen Trassierung wird lediglich in kleineren Bereichen zur Erhöhung der Geschwindigkeit notwendig werden. Zunächst bleibt abzuwarten, ob die Strecke nach Durchführung des bundeseinheitlichen Bewertungsverfahrens Aufnahme in den Bundesverkehrs wege plan findet. Falls das Projekt in die Bundesverkehrswegeplanung aufgenommen wird und eine Realisierung ansteht, wird sich die Bürger beteiligung nach den gesetzlichen Vorgaben richten. Zuständiger Projektträger wäre die DB Netz AG. Im Falle des Ausbaus würde die Strecke für Güterverkehre jeder Art zur Verfügung stehen. Die Durchführung einer Beweissicherung zur nachfolgenden Feststellung der Ursachen eventueller Beschädigungen gehört zum Standard größerer Aus- und Neubau maßnahmen. Für eventuelle Schäden würde der Verursacher aufkommen müssen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. September 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode