Drucksache 16/3886 22. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Investitionszwischenfinanzierung durch den Liquiditätspool Die Kleine Anfrage 2500 vom 31. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen und in jeweils welcher Höhe hat der Liquiditätspool bzw. das Ministerium der Finanzen seit dem 1. Januar 2013 Liquiditätshilfen und ähnliche Kredite zur Zwischenfinanzierung von Investitionsvorhaben oder vergleichbaren Maßnahmen gewährt? 2. Für welche Zeiträume wurden die Liquiditätshilfen und ähnliche Kredite zur Zwischenfinanzierung von Investitionsvorhaben oder vergleichbaren Maßnahmen gewährt? 3. Durch welche Mittel zur Finanzierung der Investitionen oder vergleichbarer Maßnahmen – wie etwa Haushaltsmittel des Landes, des Bundes, der Europäischen Union, sonstiger staatlicher oder privater Stellen, z. B. Investitionskredite von Banken – wurden die in den Fragen Nr. 1 und Nr. 2 genannten Liquiditätshilfen abgelöst? 4. In wie vielen Fällen lag zum Zeitpunkt der Gewährung der in Fragen Nr. 1 und Nr. 2 genannten Liquiditätshilfen eine Bewilligung , verbindliche Zusage oder vertragliche Vereinbarung für die die Liquiditätshilfen ablösenden Mittel zur Finanzierung von Investitionen oder vergleichbaren Maßnahmen vor? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. August 2014 wie folgt beantwortet: Die Grundsätze und Abläufe im Zusammenhang mit dem beim Ministerium der Finanzen eingerichteten Finanzmanagement des Landes Rheinland-Pfalz sind vom Haushalts- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 18. April 2013 beschlossen worden. Diese Regelungen sind Grundlage für die Vertragsbeziehungen zwischen dem Land und den am Liquiditätspool teilnehmenden Einrichtungen . Angaben zu den Finanzhilfen zur Zwischenfinanzierung von Investitionsvorhaben oder vergleichbaren Maßnahmen beziehen sich daher auf den Zeitraum ab der Bewilligung des v.g. Regelwerks durch den Haushalts- und Finanzausschuss. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In zwei Fällen wurden Liquiditätshilfen zur Zwischenfinanzierung von Investitionsvorhaben bewilligt. Die Liquiditätshilfen belaufen sich auf rund 870 000 € bzw. 589 000 € und werden nach Bedarf abgerufen. Zu Frage 2: Die Liquiditätshilfen wurden für jeweils maximal 18 Monate bewilligt. Zu Frage 3: In beiden Fällen handelt sich um laufende Maßnahmen. Die Ablösung soll durch Landesmittel, kommunale Mittel und Mittel der Europäischen Union (EFRE-Mittel) erfolgen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. September 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3886 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: In beiden Fällen haben die Schuldner die Absicherung der vollständigen Rückführung der Zwischenfinanzierung dargelegt. Dies ist überwiegend unter Hinweis auf Bewilligungsbescheide zugesagte EFRE-Mittel geschehen. In Vertretung des Staatssekretärs: Dr. Alexander Wilhelm Leitender Ministerialrat