Drucksache 16/3887 25. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Brigitte Hayn und Andreas Biebricher (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Bibliotheken in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2505 vom 1. August 2014 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele öffentliche Bibliotheken gibt es im Land Rheinland-Pfalz, differenziert nach kommunaler und kirchlicher oder sons - tiger Trägerschaft? 2. Wie viele Bibliotheken sind hauptamtlich, wie viele ehrenamtlich geführt (bitte ebenfalls differenziert nach kommunaler und kirchlicher oder sons tiger Trägerschaft)? 3. Wie viele Bibliotheken in welcher Trägerschaft sind nur bis zu vier Stunden pro Woche geöffnet? 4. Wie viele Fördermittel standen bzw. stehen zwischen 2010 und 2014 einschließlich pro Jahr insgesamt zur Verfügung? 5. Wie viele Bibliotheken wurden bisher pro Jahr gefördert? 6. Wie viele Bibliotheken werden voraussichtlich nach Inkrafttreten der ab 1. Januar 2015 geltenden neuen Verwaltungsvorschrift „Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur gefördert? 7. Wie hoch belaufen sich schätzungsweise die Kosten für die Einlagerung der Pflichtexemplare beim Landesbibliothekszentrum? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. August 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. September 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Zahl der Bibliotheken davon davon insgesamt hauptamtliche ehren- und nebenamtliche Gesamtzahl der öffentlichen Bibliotheken 704 133 571(inkl. Zweigstellen) davon kommunale öffentliche Bibliotheken 330 127 203 davon kirchliche öffentliche Bibliotheken 372 5 367 davon sonstige öffentliche Bibliotheken 2 1 1 Quelle: Länderstatistik der Deutschen Bibliotheksstatistik 2012. Die Länderstatistik für 2013 liegt noch nicht vor. Drucksache 16/3887 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Kommunale öffentliche Bibliotheken: 119 kirchliche öffentliche Bibliotheken: 275 Quelle: Deutsche Bibliotheksstatistik 2013. Erfasst werden bei Bibliothekssystemen nur die Öffnungszeiten der Hauptstellen. Zu Frage 4: 2 Titel 2010 2011 2012 2013 2014 547 72 78 000 78 000 78 000 78 000 71.400 633 72 70 000 70 000 70 000 70 000 70 000 686 72 8 000 8 000 8 000 8 000 7 800 883 72 336 600 336 600 336 600 336 600 336 600 893 72 40 400 40 400 40 400 40 400 39 600 Insgesamt 533 000 533 000 533 000 533 000 525 400 Die Zahlen basieren auf der Etatisierung in den jeweiligen Haushaltsplänen des Landes Rheinland-Pfalz. Zu Frage 5: Öffentliche Bibliotheken: Im Rahmen der bisherigen Förderprogramme (Medienförderung, Lesesommer-Förderung, EDV-Förderung, Pilotprojektförderung, Förderung Schulbibliothekarischer Arbeitsstellen, Förderung der Onleihe RLP) wurden pro Jahr gefördert: 2010: 222 Bibliotheken 2011: 217 Bibliotheken 2012: 235 Bibliotheken 2013: 229 Bibliotheken 2014: 232 Bibliotheken (Stand August 2014). Wissenschaftliche Bibliotheken (nicht staatlich): Regelmäßig wurden vier Bibliotheken gefördert: Stadtbibliotheken Worms, Mainz und Trier sowie die Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars Trier. Zu Frage 6: Die Verwaltungsvorschrift „Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz“ vom 9. Dezember 2011 ist bereits mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 27. Februar 2012 in Kraft getreten. Nach Ziffer 5 dieser VV erfolgt ab dem 1. Januar 2015 die Förderung öffentlicher Bibliotheken unter Anwendung bestimmter Mindestvoraussetzungen nur noch als Projektförderung. Auf diese Neuregelung konnten sich die Bibliotheken und Bibliotheksträger seit 2012 vorbereiten. Ziel ist es, die begrenzten Fördermittel gezielt für die Weiterentwicklung des Bibliothekswesens und der Bibliotheken im Land einzusetzen. Wie sich die Umstellung der Förderung insgesamt auswirken wird und wie viele Bibliotheken ab 2015 einen Förderantrag stellen werden bzw. gefördert werden, ist jetzt noch nicht absehbar. Deshalb können hier noch keine Zahlen genannt werden. Es ist jedoch beabsichtigt, die Auswirkungen der neuen Verwaltungsvorschrift in den nächsten Jahren zu evaluieren. Für Programme wie die EDV-Förderung zur Erstausstattung mit einem EDV-Bibliothekssystem oder die Lesesommer-Förderung zur Anschaffung neuer Bücher für Kinder und Jugendliche, bei denen z. B. eine möglichst große Beteiligung der Bibliotheken gewünscht ist, gelten weiterhin die bisherigen Kriterien, sodass hier mit keiner Änderung der Zahl der geförderten Bibliotheken gerechnet wird. Auch die Onleihe Rheinland-Pfalz wird weiter gefördert, hier ist ebenfalls mit der Teilnahme weiterer Bibliotheken zu rechnen. Bibliotheken, die keine Medienförderung erhalten, können zudem Bücher und andere Medien aus den Ergänzungsbüchereien des Landesbibliothekszentrums (LBZ) entleihen. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3887 Zu Frage 7: Pflichtexemplarbibliotheken mit regionaler Zuständigkeit sind in Rheinland-Pfalz nicht nur die Pfälzische und die Rheinische Landes bibliothek im LBZ, sondern auch die Wissenschaftlichen Stadtbibliotheken Mainz und Trier. Die Gesamtzahl der Pflichtexemplare im LBZ kann nicht ermittelt werden und somit ist auch die Frage der Kosten der „Einlagerung “ nicht, auch nicht schätzungsweise, zu beantworten. Pflichtexemplare stehen wie der übrige Medienbestand den Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung. Die Pfälzische Landesbibliothek Speyer weist erst seit wenigen Jahren die Pflichtexemplare, die sie erhalten und eingearbeitet hat, separat im Gesamtbestand aus. Zuvor wurden alle Pflichtexemplare mit dem sonstigen Bestand verzeichnet und eingestellt. Eine alternative Hochrechnung des LBZ-Bestandes anhand der Anzahl der Pflichtexemplare der Rheinischen Landesbibliothek, die diese seit ihrer Gründung separat gekennzeichnet hat, ist aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Anzahl und Art der Publikationen nicht möglich. Da derzeit nicht absehbar ist, wie sich die Art und die Anzahl der Publikationen (analog oder digital oder beides) ändern wird, sind auch Aussagen für die Zukunft nicht belastbar möglich. In Vertretung: Vera Reiß Staatssekretärin 3