Drucksache 16/3889 25. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stephanie Nabinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Urantransporte durch Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2502 vom 22. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut: In der vergangenen Woche fuhr ein Zug mit 17 Containern, die Uran aus Kasachstan geladen hatten, durch Rheinland-Pfalz. Solche Transporte von Urankonzentrat fahren regelmäßig von Hamburg über Köln, Bonn, Koblenz, Cochem, Wittlich, Trier, Konz, Saarburg in Richtung Saarbrücken nach Frankreich. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Transporte von Urankonzentrat gab es in den letzten zwei Jahren durch Rheinland-Pfalz? 2. Wann wurden diese Transporte den zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz gemeldet? Bitte mit Angaben, wie viele Stunden vor der Durchfahrt diese Transporte angemeldet wurden. 3. Wer meldet diese Transporte bei den zuständigen rheinland-pfälzischen Behörden an? 4. Hat die Landesregierung Kenntnis über den Ursprungs- und Zielort dieser Transporte? 5. Auf welchem Weg (Bahn oder Lkw) werden Uran und Uranerz durch Rheinland-Pfalz transportiert? 6. Hat die Landesregierung Kenntnis, ob und wann die beteiligten Akteure des Katastrophenschutzes über die Urantransporte in- formiert werden? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. August 2014 wie folgt beantwortet: Im Atomrecht wird zwischen Kernbrennstoffen und „sonstigen radioaktiven Stoffen“ unterschieden. Als Kernbrennstoffe definiert § 2 Atomgesetz (AtG) die Isotope Plutonium-249 bzw. Plutonium-241, mit den Isotopen Uran-235 oder Uran-233 angereichertes Uran sowie jeden Stoff, der einen oder mehrere der vorgenannten Stoffe enthält. Alle radioaktiven Stoffe, die nicht als Kernbrennstoffe anzusehen sind und welche die in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Freigrenzen überschreiten, werden in § 2 AtG als sonstige radioaktive Stoffe bezeichnet. Dazu gehören Natururan, Uranerzkonzentrat , Uranhexafluorid mit Uran in natürlicher oder abgereicherter Isotopenzusammensetzung. Uranhexafluorid birgt insbesondere aufgrund seiner chemischen Eigenschaften ein erhebliches Gefahrenpotential. Bei der Reaktion mit Wasser entstehen festes Uranylfluorid und v. a. gasförmiger Fluorwasserstoff, der sich schnell in die Umgebung ausbreiten kann. Beide Stoffe sind sehr giftig. Eine derartige chemische Reaktion ist für Uranerzkonzentrat nicht möglich. Dessen Toxizität beruht im Wesentlichen auf der Wirkung des Schwermetalls Uran bei oraler oder inhalativer Aufnahme, z. B. von Staub. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 5: Folgende Schienentransporte von Uranerzkonzentrat haben stattgefunden: 2012: 19 Transporte 2013: 18 Transporte 2014: 13 Transporte Straßentransporte von Uranerzkonzentrat sind der Landesregierung nicht bekannt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. September 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3889 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe (mit Ausnahme von Großquellen mit einer Aktivität von mehr als 1 000 Terabequerel) unterliegen keinen Meldepflichten. Da es sich bei Uranerzkonzentrat um einen sonstigen radioaktiven Stoff handelt, sind diese Transporte nicht anmeldepflichtig. Das Eisenbahnbundesamt erteilt die Genehmigungen zur Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe, wie z. B. Uranerzkonzentrat. Die Genehmigungen enthalten aufgrund einer innerbehördlichen Regelung eine Auflage, wonach die Transporte spätestens 48 Stunden vor Beförderungsbeginn auf Bundesebene beim Eisenbahnbundesamt und dem Bundespolizeipräsidium (BPOL) Potsdam angemeldet werden müssen. Über den Dienstweg und den Verteiler der Polizeibehörden wird das Lagezentrum des Innenministeriums Rheinland-Pfalz zeitnah über die auf Bundesebene erfolgte Anmeldung informiert. Diese Meldungen sind als „Vertraulich – nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft. Zu Frage 3: Anmeldepflichtige Transporte meldet der jeweilige Inhaber der Beförderungsgenehmigung an. Bezüglich des Meldeweges für Transporte von Uranerzkonzentrat wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu Frage 4: Bekannte Herkunftsländer für Uranerzkonzentrate sind Australien, Brasilien, Kasachstan, Namibia und Usbekistan. Bestimmungsort ist in der Regel Woippy, Frankreich. Zu Frage 6: Die Aufgabenträger im Katastrophenschutz werden über Transporte von Uranerzkonzentrat nicht informiert. In Rheinland-Pfalz werden seit Januar 2012 die Transportmeldungen für alle dem Lagezentrum des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) gemeldeten Transporte von Uranhexafluorid über die ADD Trier an die Integrierten Leitstellen und Feuerwehrleitstellen (Erstalarmierungsstellen) weitergeleitet. Zudem wurde die Ausbildung der Feuerwehren durch Erweiterung der Ausbildung, einschlägige Schulungen und Übungen optimiert . Hieran hat auch das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung als oberste Strahlenschutzbehörde mitgewirkt. In Vertretung: Uwe Hüser Staatssekretär