Drucksache 16/3897 26. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Bedeutung der Krebsfrüherkennung bei Melanom der Haut Die Kleine Anfrage 2513 vom 4. August 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Zahl der Krebspatienten in Deutschland steigt, vor allem aufgrund der demografischen Entwicklung. Nach dem Bericht der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie DGHO ist erfreulicherweise die Mortalität in den letzten zehn Jahren um 17 % bei Männern und um 8 % bei Frauen gesunken. Neben dem medizinischen Fortschritt ist dabei auch die Krebsfrüherkennung von großer Relevanz. Der schwarze Hautkrebs hat aufgrund seines aggressiven Wachstums die größte Bedeutung für die hautkrebsspezifische Mortalität. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der Anteil der betroffenen Frauen und Männer in Rheinland-Pfalz am schwarzen Hautkrebs, und wie hat sich die Zahl der Karzinomerkrankungen in den letzten zehn Jahren entwickelt? 2. Seit 2008 haben gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsunter- suchung. Wie wird diese in Rheinland-Pfalz, getrennt nach Männern und Frauen, angenommen? 3. Wie werden die Versicherten über die Möglichkeit der Früherkennungsuntersuchung informiert? 4. Welche weiteren Maßnahmen hält die Landesregierung im Kampf gegen Hautkrebs für wichtig, und wie können diese unter- sützt werden? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. August 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die nachfolgenden Auswertungen wurden für die Diagnosejahre 2000 bis 2010 durchgeführt. Sie beschreiben den Datenstand in der Registerstelle des Krebsregisters im Juli 2013, mit dem auch die Auswertungen für den aktuellen Jahresbericht des Krebsregisters für das Diagnosejahr 2010 durchgeführt wurde. Der Jahresbericht für das Diagnosejahr 2011 wird aktuell angefertigt. Die Zahl der Neuerkrankungen am Melanom der Haut in Rheinland-Pfalz (Tabelle 1) steigt bei beiden Geschlechtern bis zum Jahr 2009 kontinuierlich an und ist 2010 leicht rückläufig. Dies gilt ebenfalls für die altersstandardisierte Inzidenz, welche das steigende Durchschnittsalter der Bevölkerung berücksichtigt. Die Zunahme der Inzidenz ist wahrscheinlich in erster Linie auf einen Effekt des auch schon vor 2008 durchgeführten „grauen“ Screenings, also eines Screenings ohne gesetzliche Grundlage, zurückzuführen. Seit 2008 haben Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ab einem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung . Dies führte vermutlich zunächst zu einer weiteren Zunahme der Inzidenz bis zum Jahr 2009 durch eine Diagnose des Melanoms der Haut zu einem früheren Zeitpunkt. Die Mortalitätsraten sind seit dem Jahr 2000 für beide Geschlechter relativ konstant. Der Anteil der Melanome der Haut an allen Krebsneuerkrankungen steigt bei den Männern ebenfalls bis zum Jahr 2009 an und ist 2010 rückläufig (Tabelle 1). Bei den Frauen steigt der Anteil bis zum Jahr 2010 an. Der Anteil der Sterbefälle an allen Krebssterbefällen ist bei beiden Geschlechtern relativ konstant (Tabelle 2). Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. September 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3897 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Abbildung 1 stellt die Entwicklungen von Inzidenz und Mortalität grafisch dar. In den beiden großen Altersgruppen (unter 35-Jährige , über 35-Jährige) zeigt sich, dass der Anstieg der Inzidenz bis 2009 und der Rückgang im Jahr 2010 ausschließlich bei den über 35-Jährigen zu finden ist, die einen gesetzlichen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung haben (Abbildung 2). Der Verlauf der Inzidenz bei den unter 35-Jährigen und der Verlauf der Mortalität in beiden Altersgruppen (Abbildung 3) sind relativ konstant. Zu 2: Die nachfolgende Tabelle zeigt anhand der Abrechnungsdaten der KV-Rheinland-Pfalz, wie viele Männer und Frauen in den Jahren 2009 bis 2013 in Rheinland-Pfalz eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs in Anspruch genommen haben. Sowohl bei Männern als auch bei Frauen ist ein zunehmender Trend erkennbar. Tabelle: Anzahl der abgerechneten Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs 2 Jahr Männer Frauen Insgesamt 2009 129 606 162 284 291 890 2010 125 847 155 394 281 241 2011 132 831 170 591 303 422 2012 130 695 164 034 294 729 2013 137 357 176 179 313 536 Zu 3: Unter anderem halten die Krebsgesellschaft RLP e. V., die Deutschen Krebshilfe e. V. und die Bundeszentrale für gesundheitliche Auf klärung (BZgA) Informationsmaterialien über die Möglichkeit der Früherkennungsuntersuchung auch auf ihren Internetseiten bereit. Daneben informieren die meisten gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten über ihre Internetseiten, die Mitgliederzeitschriften und gesonderte Broschüren. Die rheinland-pfälzischen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte informieren ihre Patientinnen und Patienten u. a. mittels der Flyer der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz. Zu 4: Jeder Sonnenbrand erhöht das Risiko, später an Hautkrebs zu erkranken. Gemeinsam mit der Landesregierung informiert die Krebsgesellschaft RLP e. V. über Sonnenschutzmaßnahmen und praktische Tipps für zu Hause und den Urlaub. Gerade Kinder sollten frühzeitig vor zu viel Sonneneinstrahlung geschützt werden. Die Landesregierung unterstützt die Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V. auch finanziell bei der Durchführung des Projekts „SunPass – Gesunder Sonnenspaß für Kinder“. Das Projekt wurde von der Europäischen Hautkrebsstiftung ins Leben gerufen, um Eltern und Erzieherinnen in den Kindergärten dabei zu unterstützen, Kinder effektiv vor zu viel und damit gefährlicher Sonnenstrahlung zu schützen. Kindergärten, die alle Punkte der „Sonnenschutzvereinbarung“ erfüllen, bekommen die Auszeichnung „Sonnenschutzkindergarten“ verliehen. Darüber hinaus bietet auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Internetseite www.kindergesundheit -info.de zahlreiche Informationen zum Sonnenschutz bei Kindern an. Aber nicht nur die „natürliche“ Sonne, sondern auch das „künstliche“ Licht eines Solariums kann schädliche Auswirkungen für die Gesundheit haben. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Europäische Gesellschaft für Hautkrebsvorbeugung (EUROSKIN ) und die Deutsche Krebshilfe e. V. empfehlen einhellig, künstliche UV-Strahlung wegen des damit verbundenen Risikos, später an einem bösartigen Melanom zu erkranken, nicht für kosmetische Zwecke (Hautbräunung) zu nutzen. Insbesondere Personen des Hauttyps 1 (nicht bräunungsfähig) sowie Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen grundsätzlich nicht der Strahlung von Solarien und UV-Heimsonnen ausgesetzt werden. Seit Anfang 2012 ist die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutzverordnung – UVSV) in Kraft. Sie schreibt vor, dass Solariennutzer deutlich sichtbar vor Schäden durch UV-Strahlen an Haut und Augen gewarnt werden müssen. Darüber hinaus sollen die Kunden im Solarium auf ihren Hauttyp abgestimmt beraten werden und unaufgefordert Schutzbrillen erhalten. Der Gesetzgeber hat auch die technischen Anforderungen an die Solariengeräte verschärft . Die Landesregierung empfiehlt, sich in jedem Fall vor dem Gebrauch von Solarien gründlich über die Einhaltung der UVSchutzverordnung zu informieren (z. B. anhand des „Solarienchecks“ der Deutschen Krebshilfe e. V.). Darüber hinausgehende bevölkerungsweite Maßnahmen hält die Landesregierung nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht für erforderlich . In Vertretung: David Langner Staatssekretär Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3897 Anhang Tabelle 1: Fallzahlen und Inzidenzraten Melanom (ICD-10 C43) Rheinland-Pfalz je Geschlecht von 2000 bis 2010 3 Fallzahlen Inzidenzraten*) Diagnosejahr Männer Frauen Männer Frauen n Anteil (%)**) n Anteil (%)**) 2000 304 2,7 313 3,1 13,3 12,4 2001 299 2,6 371 3,6 13,0 15,2 2002 361 3,1 396 3,8 15,6 15,5 2003 380 3,2 414 3,9 15,7 16,3 2004 348 2,9 421 3,9 14,3 16,5 2005 445 3,6 481 4,5 18,4 19,3 2006 446 3,6 476 4,4 17,7 18,4 2007 426 3,3 509 4,6 17,2 20,2 2008 614 4,7 529 4,7 23,6 19,9 2009 620 4,8 557 4,8 23,9 21,0 2010 563 4,5 533 4,9 21,0 20,8 *) Pro 100 000, altersstandardisiert nach Europastandard. **) Anteil an Krebsneuerkrankungen. Tabelle 2: Sterbefallzahlen und Mortalitätsraten Melanom (ICD-10 C43) je Geschlecht von 2000 bis 2010 Sterbefallzahlen Mortalitätsraten*) Sterbejahr Männer Frauen Männer Frauen n Anteil (%)**) n Anteil (%)**) 2000 58 1,0 56 1,1 2,5 1,7 2001 66 1,2 48 1,0 2,8 1,5 2002 60 1,1 55 1,1 2,5 1,5 2003 63 1,1 53 1,1 2,6 1,7 2004 58 1,0 56 1,1 2,3 1,7 2005 77 1,4 54 1,1 3,2 1,6 2006 54 0,9 55 1,1 2,2 1,5 2007 58 1,0 49 1,0 2,2 1,5 2008 89 1,5 62 1,2 3,3 1,9 2009 81 1,4 66 1,3 3,1 2,1 2010 74 1,2 67 1,4 2,5 1,9 *) Pro 100 000, altersstandardisiert nach Europastandard. **) Anteil an Krebssterbefällen. Drucksache 16/3897 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Abbildung 1: Inzidenz- und Mortalitätsraten Melanom (ICD-10 C43) Rheinland-Pfalz je Geschlecht von 2000 bis 2010 4 Abbildung 2: Inzidenzraten Melanom (ICD-43) Rheinland-Pfalz je Geschlecht und Altersgruppen von 2000 bis 2010 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3897 Abbildung 3: Mortalitätsraten Melanom (ICD-10 C43) Rheinland-Pfalz je Geschlecht und Altersgruppen von 2000 bis 2010 5