Drucksache 16/391 30. 09. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Oktober 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Breitbandversorgung in den Landkreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld II Die Kleine Anfrage 283 vom 14. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mittel wurden in den vergangenen Jahren aus dem Haushalt der Europäischen Union bzw. dem Bundeshaushalt und wie viele Mittel aus dem Landeshaushalt bereitgestellt, um die Breitbandversorgung im ländlichen Raum zu fördern? 2. Wie viele Mittel sind noch verfügbar? 3. Wie waren die Vergaberichtlinien für die einzelnen Gemeinden? 4. Wie viele Mittel sind jeweils in die Landkreise Bad Kreuznach und Birkenfeld geflossen und an welche Gemeinden im Einzelnen? 5. Welchen Gemeinden aus den Landkreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld wurde der Antrag nicht bewilligt und aus welchen Gründen? 6. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die verbleibenden Gemeinden mit schneller DSL-Verbindung zu versorgen bzw. ist die Neuauflage eines Förderprogramms geplant? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. September 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Insgesamt wurden aus den beiden Förderprogrammen, dem Programm zur Förderung der Breitbandversorgung des ländlichen Raums im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des aus Mitteln des Konjunkturpakets II gespeisten Leerrohrprogramms, sowie gewährten Darlehen Mittel in Höhe von 17,8 Mio. Euro zur Verfügung gestellt (Stand 26. Juli 2011). Diese gliedern sich wie folgt auf: Euro (inTsd) Bewilligungen: Gesamt hiervonaaiGAK-Programm Bund 60 % Land 40 % ohne EU-Beteiligung 2 172 1303 869 hiervona mit EU-Beteiligung EU 50 % Bund 30 % Land 20 % 7 519 3 759 2 256 1 504 Gesamt 9 691 3 759 3 559 2 373 Bewilligungen: Gesamt hiervonaaeoLeerrohrprogramm KP II Bund 88,2 % Land 11,8 % 5 842 5 152 0,689 Darlehen 2 240 Zu Frage 2: Mit der Beendigung des Konjunkturprogramms II zum Ende des Jahres 2010 ist das sogenannte Leerrohrprogramm abgeschlossen. Weitere Mittel für neue Projekte stehen nicht zur Verfügung. Drucksache 16/391 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Seit 2008 stellt der Bund in der GAK jährlich zehn Mio. Euro zweckgebunden ausschließlich für die Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume bereit. Rheinland-Pfalz erhält somit jährlich für die Breitbandförderung zweckgebundene Bundesmittel in Höhe von insgesamt rund 530 000 Euro. Mit den 40 Prozent Landesmitteln (rund 350 000 Euro) ergibt dies in der Summe einen Betrag von jährlich rund 880 000 Euro. Für die Folgejahre bis einschließlich 2013 ist in gleicher Höhe eine solche zweckgebundene Zuweisung vorgesehen. Zu Frage 3: Im Konjunkturprogramm II galt für das Leerrohrprogramm eine Stichtagsregelung. Bis 15. Mai 2009 (Stichtag) wurden insgesamt 172 Förderanträge eingereicht, die das zur Verfügung stehende Mittelvolumen in Höhe von sechs Mio. Euro bei Weitem überstiegen. Aus diesem Grund musste eine Auswahl getroffen werden, bei der Maßnahmen mit Baubeginn in 2009, Maßnahmen im Zuge einer Mitverlegung der Leerrohre bei Infrastrukturvorhaben anderer privater Investoren sowie eine regionale Verteilung der Mittel nach Kriterien des jeweiligen Unterversorgungsgrades mit Breitbandinternet maßgeblich berücksichtigt wurden. Maßgebend für das GAK-Programm ist die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume vom 9. Oktober 2008, zuletzt geändert mit Verwaltungsvorschrift vom 18. Juni 2010 (MinBl. S. 126). Danach sind Landkreise, Verbands- und Ortsgemeinden sowie verbandsfreie Gemeinden antragsberechtigt. Förderfähig sind Zuschüsse der Zuwendungsempfänger an private oder kommunale Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitband-Infrastrukturen. Weiterhin ist die Verlegung von Leerrohren durch die Kommunen selbst auch nach diesem Programm förderfähig. Das Förderverfahren wird von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) durchgeführt. Die Förderrichtlinien und ein Leitfaden hierzu werden im Einzelnen auf der Breitbandhomepage der Landesregierung http://www.breitband-initiative-rlp.de/ aufgeführt . Zu Frage 4: GAK-Programm: In den Landkreis Bad Kreuznach flossen für die Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg Fördermittel von 14 383,53 Euro bei Projektkosten von 15 981,70 Euro. Das Projekt umfasste das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde. Im Landkreis Birkenfeld wurden zwei Projekte der Verbandgemeinde Herrstein mit 586 800 Euro gefördert (Projektkosten insgesamt 652 000 Euro). Projekt eins betraf die Gemeinde Allenbach mit einer Förderung von 145 800 Euro bei Projektkosten von 162 000 Euro. Projekt zwei umfasste die Gemeinden Bergen, Berschweiler, Breitenthal, Griebelschied, Oberhosenbach, Sonnschied, Wickenrodt mit einer Fördeärsumme von 441 000 Euro und Projektkosten von 490 000 Euro. KP II-Leerrohrprogramm: Im Rahmen des Leerrohrprogramms sind für die Landkreise Bad Kreuznach und Birkenfeld insgesamt 1,238 Mio. Euro an Förderund Darlehensmitteln bewilligt worden (Förderung: 858 536 Euro; Darlehen: 379 386 Euro). Zuwendungsempfänger der bewilligten Mittel waren die Ortsgemeinden Berschweiler, Fohren-Linden, Gollenberg, Rinzenberg, Buhlenberg, Abentheuer, Oberhosenbach , Breitenthal, Wickenrodt, Sonnschied, Sulzbach, Hottenbach, Krummenau, Rohrbach, Mettweiler und Eckersweiler. Zu Frage 5: GAK-Programm: Es wurden keine Anträge abgelehnt. KP II-Leerrohrprogramm: Aus dem Landkreis Bad Kreuznach konnten Anträge folgender Ortsgemeinden nicht berücksichtigt werden: Nußbaum, Ortsteil Steinhardt der Stadt Bad Sobernheim, Gebroth, Allenfeld, Spall, Münchwald, Argenschwang, St. Katharinen, Gutenberg, Sommerloch , Braunweiler, Hargesheim, Volxheim und Tiefenthal. Aus dem Landkreis Birkenfeld konnten Anträge folgender Ortsgemeinden nicht berücksichtigt werden: Oberhosenbach, Breitenthal , Wickenrodt, Sonnenschein, Hellertshausen, Bollenbach, Asbach, Oberkirn, Gösenroth und Horbruch. Die unter Frage 3 beschriebenen Auswahlkriterien wurden von den genannten Ortsgemeinden weniger gut erfüllt als durch andere Antragsteller. Zu Frage 6: Grundsätzlich ist die Versorgung mit Internet – Breitband-DSL ist nur eine der möglichen technologischen Optionen – eine Aufgabe der Wirtschaft. Dabei stehen Konzepte der herkömmlichen Telekommunikationsdienstleister und der Mobilfunkindustrie im Wettbewerb zu Ansätzen der Kabelnetzbetreiber. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz prüft derzeit alle Optionen zur Schließung der sogenannten „weißen Flecken“ sowie zum Aufund Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen. Dabei sind neue Technologien wie „Long Term Evolution“ (LTE) mit den Aktivitäten der Mobilfunkwirtschaft im Rahmen der digitalen Dividende sowie satellitengestützte Verfahren wichtige Komponenten für die Schließung der „weißen Flecken“ und die Zurverfügungstellung hoher Übertragungsgeschwindigkeiten. Nur im konsequenten Mix aller zur Verfügung stehenden Breitbandtechnologien kann das Ziel der flächendeckenden Breitbandversorgung erreicht werden. Roger Lewentz Staatsminister