Drucksache 16/3914 02. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ständigen Vertreters der Chefin der Staatskanzlei Ranking-Shows beim SWR Die Kleine Anfrage 2531 vom 12. August 2014 hat folgenden Wortlaut: Bei der ZDF-Show „Deutschlands Beste“ wurden durch Zuschauer-Abstimmung gewonnene Rankings der Show nachträglich manipuliert. Die verantwortliche Redaktion „Team Event und Show“ wurde daraufhin aufgelöst, der Leiter der ZDF-Hauptredaktion Show ist zurückgetreten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Gab es in den letzten zehn Jahren vergleichbare Sendungen im Bereich des SWR (Fernsehen und Hörfunk), in denen Zuschauer- Umfragen zum Einsatz kamen? Wenn ja, welche Sendungen waren das genau und wie wurden dort die Ranking-Ergebnisse ermittelt ? 2. Gibt es zurzeit vergleichbare Sendungen im Bereich des SWR (Fernsehen und Hörfunk), in denen Zuschauer-Umfragen zum Einsatz kommen? Wenn ja, welche Sendungen sind das genau und wie werden dort die Ranking-Ergebnisse ermittelt? 3. Wie schützt sich der SWR vor Manipulation, wie sie beim ZDF vorgekommen sind? Haben sich diesbezüglich nach Bekanntwerden der Manipulationen beim ZDF oder auch beim ADAC Veränderungen ergeben? Wenn ja, welche Konsequenzen hat der SWR gezogen? Wenn nein, warum nicht? 4. Wie hoch sind die Kosten für die unter 1. genannten Sendungen(bitte gesondert für jede Sendung angeben)? 5. Wie beurteilt die Landesregierung derartige, primär auf die Quote abzielende Sendeformate wie Ranking-Shows im Bereich der mit öffentlichen Mitteln finanzierten öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten wie dem SWR? 6. Inwiefern sieht die Landesregierung die unter 1. genannten Sendungen vom Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Sende- anstalten abgedeckt? Der Ständige Vertreter der Chefin der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage auf der Grundlage einer Stellungnahme des Südwestrundfunks namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. September 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In den vergangenen zehn Jahren hat der SWR sowohl für das SWR Fernsehen als auch für den Hörfunk sogenannte Listingformate produziert und diese ausgestrahlt. Darunter fallen Formate mit und ohne Zuschauer- bzw. Zuhörerbeteiligung. Beim Hörfunk sind bei den Listingformaten mit Zuhörerbeteiligung beispielsweise Hörer-Hitparaden zu nennen. Hier hat sich der SWR vorbehalten, Inhalte nicht zu berücksichtigen, deren Titel im Widerspruch zu den Programmgrundsätzen des SWR stehen (z. B. Musiktitel, die rechtsradikales Gedankengut transportieren). Auch bewusste Manipulationsversuche Dritter werden nach Auskunft des SWR dort entsprechend gewichtet. Dies ist in den Regelwerken zu den entsprechenden Formaten schriftlich festgelegt. Auch im SWR Fernsehen wurden Listingformate produziert und ausgestrahlt. Nach Darstellung des SWR ist es möglich, durch Listingformate ein breites Themenspektrum – auch Wissensthemen – unterhaltsam, strukturiert und anschaulich zu vermitteln. Der SWR hat verschiedene Listingformate produziert. Zum einen handelte es sich um Formate, deren Reihenfolge keine Wertung zugrundelag . Hier wurde ohne die Vergabe von Platzierungen und damit einer wertenden Reihenfolge gearbeitet. Zum anderen gab es Listingformate, die auf der Zuschauermeinung basierten, Grundlage waren zumeist Online-Votings mittels Online-Formular auf den Internetseiten des SWR. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. September 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3914 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Darüber hinaus gab es entsprechende Formate, deren Platzierungen nach journalistischen Kriterien durch die Redaktion festgelegt wurden („redaktionelles Ranking“). Nach Auskunft des SWR werden die Zuschauerinnen und Zuschauer in der Regel in der Sendung hierauf aufmerksam gemacht. So verdeutlicht z. B. der Sprechertext, dass die Redaktion die Reihenfolge der präsentierten Inhalte festgelegt hat. Die Themen der Ranking-/Listingformate im SWR Fernsehen sind vielfältig – von eher unterhaltsamen Themen (wie „Märchen“ oder „Lieder“) über die Vermittlung regionaler Inhalte (wie „Wanderwege“ oder „Bräuche“) bis hin zu Themen, die auch geschicht - liches Wissen vermitteln (wie „Burgen und Schlösser“ oder „Kirchen“). Zu Frage 2: Im SWR Hörfunk gibt es wie dargestellt entsprechende Hörer-Hitparaden mit einem für die Hörerinnen und Hörer transparenten Regelwerk. Wie der SWR mitteilt, ist das SWR Fernsehen inzwischen zu redaktionellen Rankings übergegangen, bei denen die Reihenfolge der präsentierten Inhalte nach journalistischen Kriterien durch die Redaktion festgelegt wird. Begründet wird dies damit, dass redaktionelle Rankings sicher sind vor Versuchen einzelner Interessengruppen, das Ergebnis einer Online-Abstimmung einseitig zu beeinflussen . Zurzeit gibt es keine Planungen, Votingsendungen im SWR Fernsehen durchzuführen. Zu Frage 3: Der SWR hat seine bereits produzierten und ausgestrahlten Rankingsendungen im Fernsehbereich, die auf Zuschauerbefragungen (Online-Votings) basierten, überprüft. Die Überprüfung hat nach Auskunft des SWR ergeben, dass bei allen Ausgaben sämtliche journalistischen Standards eingehalten wurden. Es gab keine Hinweise auf Abänderungen der Zuschauervoten. Dennoch ist das SWR Fernsehen zu redaktionellen Rankings übergegangen. Diese Entscheidung wurde bereits vor der jüngsten Berichterstattung über mögliche Manipulationen getroffen und war unabhängig davon. Zu Frage 4: Die Kosten pro Sendung fallen unterschiedlich aus. Sie sind beispielsweise davon abhängig, inwiefern ein Listingformat auch neue Dreharbeiten notwendig macht. Eine Auflistung der Kosten, gesondert nach einzelnen Sendungen der vergangenen zehn Jahre, bedeutete einen erheblichen Aufwand. Die Produktion dieser Formate erfolgt im Rahmen der festgelegten Etats. Letztere sind im Haushalt des SWR transparent dargestellt; die Genehmigung bzw. die Festlegung des Haushaltsplanes und des Jahresabschlusses obliegen nach dem SWR-Staatsvertrag den Gremien des SWR, d. h. Rundfunkrat und Verwaltungsrat. Nach Darstellung des SWR bewegen sich die Kosten für Ranking-/Listingformate in einem normalen, leicht unterdurchschnittlichen Rahmen für non-fiktionale Formate (z. B. Feature). Zu Frage 5: Auch aus Sicht der Landesregierung handelt es sich bei der Form des Listings/Rankings grundsätzlich um ein journalistisches Gestaltungsmittel , das durch die klare Dramaturgie den Vorteil bietet, einen Themenkomplex strukturiert aufzubereiten. Diese Art der Darstellung wird von den Programmmachern, z. B. genutzt, um unterhaltsame, aber auch inhaltlich anspruchsvolle Themen, wie Geschichts- und Wissensthemen, anschaulich zu präsentieren. Zu Frage 6: § 3 Abs. 1 des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk regelt den Programmauftrag des SWR. Hier heißt es: „Seine Angebote haben der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen. (…) Auch Unterhaltung soll einem öffent - lich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.“ Ranking- und Listingformate im SWR Fernsehen verfolgen zunächst den Zweck der Unterhaltung, der ausdrücklich Teil des Programmauftrags ist. Dabei schließen sich die Vermittlung von Wissen und Unterhaltung keinesfalls aus. Der im Rundfunkstaatsvertrag festgehaltene Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verfolgt nicht den Anspruch , im Rahmen eines einzelnen Formats abgedeckt zu werden, sondern bezieht sich auf das Gesamtangebot. Der SWR erfüllt insofern als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt seinen Programmauftrag und sendet neben unterhaltenden Forma - ten ebenso solche, die beispielsweise der Bildung oder der (regionalen) Information entsprechen. Die Landesregierung sieht daher die Produktion und Ausstrahlung von Ranking-/Listingformaten als vom öffentlich-rechtlichen Programmauftrag abgedeckt an. Clemens Hoch Ministerialdirektor