Drucksache 16/3917 02. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Laufende EU-Beihilfeverfahren Die Kleine Anfrage 2524 vom 8. August 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Um welche konkreten Beihilfen sowie Summen handelt es sich im Einzelnen bzw. im Speziellen (bitte um eine Auflistung unterteilt nach Nürburgring, Flughafen Frankfurt-Hahn, Flughafen Zweibrücken und/oder Sonstige)? 2. Laut einem Medienbericht (Rhein-Zeitung vom 15. Juli 2014) haben Ministerpräsidentin Dreyer und Minister Lewentz von EU- Kommissar Almunia einen „Comfort Letter“ erhalten. Zu welchen konkreten Beihilfen sowie Summen liegt/liegen derzeit (ein) „Comfort Letter“ au dem Hause der Europäischen Kommission vor? 3. Wem wurden diese „Comfort Letter“ in welcher Weise zur Verfügung gestellt? 4. Wann wird die Landesregierung die für die Themenkomplexe zuständigen Ausschüsse des Landtages zum Inhalt der „Comfort Letter“ informieren? 5. Welche Fragen wurden zu den einzelnen Beihilfen vonseiten der Kommission noch im Jahr 2014 an die Landesregierung bzw. an die betroffenen Stellen gerichtet? 6. Wann und mit welchem Inhalt wurde von wem auf diese Frage geantwortet? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. September 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 5 und 6: Zum Stichtag 15. August 2014 sind die nachfolgend aufgeführten Beihilfe-Hauptprüfverfahren bei der EU-Kommission anhängig, über die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht durch eine abschließende Beschlussfassung durch die Kommission entschieden wurde. Die zu den jeweiligen Beihilfe-Hauptprüfverfahren im Folgenden aufgeführten Fragen der Kommission bzw. die entsprechenden Antworten hierauf listen die im Jahr 2014 an die Bundesregierung gerichteten offiziellen Auskunftsersuchen auf, die von der Kommission im Rahmen der jeweiligen Beihilfe-Hauptprüfverfahren verschickt wurden. Nürburgring Das EU-Beihilfeverfahren Nürburgring war bereits Gegenstand umfangreicher parlamentarischer Befassung, insbesondere der Kleinen Anfrage 745 vom 22. März 2012 „Nürburgring“ (Antwort-Drucksache 16/1168), der Kleinen Anfrage 760 vom 30. März 2012 „Prüfung des Projekts ‚Nürburgring 2009‘ durch die EU-Kommission“ (Antwort-Drucksache 16/1175), der Kleinen Anfrage 906 vom 21. Juni 2012 „Beihilfen für die Nürburgring GmbH“ (Antwort-Drucksache 16/1390) und der Kleinen Anfrage 2410 vom 24. Juni 2014 „EU-Beihilfeverfahren zum Nürburgring“ (Antwort-Drucksache 16/3772) sowie unter anderem auch der Sitzungen des Innenausschusses am 10. Mai 2012 („Stand des Prüfungsverfahrens der Europäischen Kommission über Beihilfen am Nürburgring“) und am 14. Februar 2013 („EU-Beihilfeverfahren Nürburgring“). Die EU-Kommission hat angekündigt, das Beihilfeverfahren nach der Sommerpause entscheiden zu wollen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. September 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3917 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die von der Europäischen Kommission untersuchten Maßnahmen sind im Eröffnungsbeschluss vom 21. März 2012 (Amtsblatt C 216/14 vom 21. Juli 2012) und im Erweiterungsbeschluss vom 7. August 2012 (Amtsblatt C 333/1 vom 30. Oktober 2012) benannt. Sie belaufen sich gemäß dem korrigierten Eröffnungsbeschluss auf rund 486 Mio. Euro. Dieser Betrag, der sich auf Maßnahmen aus einem Zeitraum von zehn Jahren bezieht, setzt sich im Wesentlichen zusammen aus: – dem Nennbetrag eines Bankdarlehens in Höhe von 330 Mio. Euro, – Gesellschafterdarlehen in Höhe von rund 83,2 Mio. Euro, – Einzahlungen in die Kapitalrücklage und Kapitalerhöhungen in Höhe von rund 39,9 Mio. Euro, – Gesellschafterdarlehen der Nürburgring GmbH an Tochterunternehmen in Höhe von rund 11,1 Mio. Euro, – einer Zuwendung zur Durchführung der Formel 1-Veranstaltung 2011 in Höhe von 13,5 Mio. Euro sowie – Zuwendungen zur Förderung des Fremdenverkehrs aus der Spielbankabgabe in Höhe von 8 Mio. Euro. Die Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission werden von der Bundesregierung auf der Grundlage der von der Landesregierung (Maßnahmen der Jahre 2002 bis 2012) bzw. der von den Verwaltern erarbeiteten Stellungnahmen (Bietverfahren) beantwortet . Soweit es sich um Stellungnahmen handelt, die von der Landesregierung erarbeitet wurden, hat sie entsprechende Ablichtungen dem federführenden Innenausschuss regelmäßig zur Verfügung gestellt. Insoweit verweise ich insbesondere auf die Vorlagen 16/699, 16/1374, 16/1456, 16/1593, 16/1690, 16/2003, 16/2137, 16/2583, 16/3800. Vergleichbare Auskunftsersuchen, die von der Landesregierung zu beantworten gewesen wären, sind im Jahr 2014 nicht eingegangen. Die EU-Kommission hat hingegen im Jahr 2014 durch zahlreiche, zum Teil äußerst kurzfristige (binnen weniger Stunden in englischer Sprache zu beantwortende) Anfragen zu Details, insbesondere des Bietverfahrens, zu erkennen gegeben, dass sie mit Nachdruck am Abschluss des Verfahrens arbeitet. Diese Anfragen bezogen sich im Wesentlichen auf Eingaben von Bewerbern, die im Rahmen des Bietverfahrens der Verwalter nicht zum Zuge kamen. Soweit es sich um solche Stellungnahmen handelt, die von den Verwaltern im Hinblick auf das Bietverfahren erarbeitet wurden, hatten diese bei einer entsprechenden Bitte des Innenausschusses vom März 2014 bzw. des Europaausschusses vom Juli 2014 mitgeteilt , dass es sich um Unterlagen aus einem laufenden Beschwerdeverfahren handelt, die sie nicht zur Weitergabe zur Verfügung stellen können, da es sich um betriebliche und verfahrensrechtliche Details handelt. Darüber hatte die Landesregierung den Präsidenten des Landtages am 31. März 2014 (Vorlage 16/3800) bzw. am 4. August 2014 (Vorlage 16/4263) informiert. Flughafen Frankfurt-Hahn Zum Flughafen Frankfurt-Hahn laufen zum Stichtag 15. August 2014 zwei förmliche Beihilfeverfahren. Über den Verfahrensstand wurde in den zuständigen Ausschüssen in regelmäßigen Abständen berichtet. Die EU-Kommission hat angekündigt, beide Beihilfeverfahren nach der Sommerpause auf der Grundlage der neuen Flughafenleitlinien entscheiden zu wollen. Das erste Beihilfeverfahren Hahn wurde am 17. Juni 2008 eröffnet (SA.21121, Amtsblatt der EU vom 17. Januar 2009, C 12/6). In diesem Verfahren untersucht die EU-Kommission im Wesentlichen folgende Maßnahmen: – Verlustübernahmen seit 2001 durch den damaligen Hauptgesellschafter Fraport AG auf der Grundlage der Ergebnis- abführungsverträge aus 2001 und 2004 (insgesamt ca. 134,2 Mio. Euro bis zur Übertragung der Fraport-Anteile Anfang 2009). – Erhöhungen des Stammkapitals und der Kapitalrücklagen der FFHG durch die Fraport AG sowie die Bundesländer Rheinland- Pfalz und Hessen von 2001 und 2004 (insgesamt 69 Mio. Euro). – Zahlungen des Landes Rheinland-Pfalz an die FFHG, insbesondere im Rahmen der Förderung von Infrastrukturinvestitionen in 2001 bis 2004 sowie Erstattung von Flugsicherungskosten (insgesamt ca. 3,1 Mio. Euro). – Leistungen des Landes Rheinland-Pfalz an die FFHG im Zusammenhang mit Flugsicherheitskontrollen (nicht beziffert). – Verträge zwischen der FFHG und Ryanair aus 1999, 2002 und 2004 (nicht beziffert). – Entgeltordnungen der FFHG von 2001 und 2006 (nicht beziffert). Das zweite Beihilfeverfahren Hahn wurde am 13. Juli 2011 eröffnet (SA.32833, Amtsblatt der EU vom 21. Juli 2012, C 216/1). In diesem Verfahren untersucht die EU-Kommission im Wesentlichen folgende Maßnahmen: – Inanspruchnahme des Liquiditätspools des Landes seit Februar 2009 (insgesamt 45 Mio. Euro). – Darlehen der ISB zur Umschuldung nach Erwerb der Fraport-Anteile durch das Land Rheinland-Pfalz in 2009 (damals insgesamt ca. 73,6 Mio. Euro, aktueller Stand aufgrund von Tilgungen ca. 31 Mio. Euro). – Bürgschaften des Landes Rheinland-Pfalz zur Besicherung der Darlehen (nicht beziffert). In 2014 gab es folgende Auskunftsersuchen der EU-Kommission und entsprechende Antworten der Bundesregierung: – Sammelanfrage der EU-Kommission vom 24. Februar 2014, u. a. auch zu den Beihilfeverfahren Hahn SA.21121 und SA.32833 zur Anwendung der neuen Flughafenleitlinien auf laufende Beihilfeverfahren. – Auskunftsersuchen der EU-Kommission vom 24. März 2014 zu den Beihilfeverfahren Hahn SA.21121 und SA.32833 zu Fragen der Erforderlichkeit und Angemessenheit der verfahrensgegenständlichen Maßnahmen. – Antwort der Bundesregierung vom 17. April 2014 auf das Auskunftsersuchen der EU-Kommission vom 24. März 2014 auf der Grundlage der Stellungnahme der Landesregierung mit einer Begründung der Erforderlichkeit und Angemessenheit der verfahrensgegenständlichen Maßnahmen. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3917 – Auskunftsersuchen der EU-Kommission vom 4. April 2014 zum Beihilfeverfahren Hahn SA.32833 zu Fragen der Verkehrsentwicklung 2010 bis 2013, zur Inanspruchnahme des Liquiditätspools, zu eventuellen Bürgschaften des Landes für Darlehen der ISB und zu Darlehen der ISB. – Antwort der Bundesregierung vom 24. April 2014 auf das Auskunftsersuchen der EU-Kommission vom 4. April 2014 auf der Grundlage der Stellungnahme der Landesregierung mit Angaben zur Verkehrsentwicklung, Daten zum Liquiditätspool und zu den ISB-Darlehen sowie dazu, ob Sicherheiten für diese Darlehen gewährt worden sind. – Antwort der Bundesregierung vom 8. Mai 2014 auf die Sammelanfrage der EU-Kommission vom 24. Februar 2014 auf der Grundlage der Stellungnahme der Landesregierung zur Anwendung der neuen Flughafenleitlinien auf laufende Beihilfeverfahren. Flughafen Zweibrücken Mit Datum vom 22. Februar 2012 hat die EU-Kommission das förmliche Prüfverfahren gegen den Flughafen Zweibrücken eingeleitet . In der Eröffnungsentscheidung (SA.27339, Amtsblatt der EU vom 21. Juli 2012, C 216/63) wurden folgende mögliche Beihilfetatbestände aufgegriffen: – Förderung von Infrastrukturinvestitionen durch das Land für die Jahre 2006 bis 2009 in Höhe von insgesamt ca. 22,48 Mio. Euro. Die Untersuchung wurde laut Eröffnungsentscheidung auch auf die Jahre 2000 bis 2005 ausgedehnt. – Betriebsbeihilfen an die Flugplatz Aeroville Zweibrücken GmbH (FGAZ) auf Grundlage bestehender Ergebnisabführungsver- träge für die Jahre 2006 bis 2009 in Höhe von 10,8 Mio. Euro durch das Land und in Höhe von ca. 2,4 Mio. Euro durch die Kommunen . – Darlehen der Sparkasse Südwestpfalz in Höhe von 3,15 Mio. Euro einschließlich der hiermit verbundenen Bürgschaft des Landes und die Inanspruchnahme des Liquiditätspools des Landes zugunsten von FGAZ und Flughafen Zweibrücken GmbH (FZG). – Gewährung von Freiflugkontingenten zur Eröffnung neuer Strecken sowie Gebührenermäßigungen (nicht beziffert). – Marketingvereinbarung mit Ryanair und mit anderen Fluggesellschaften vereinbarte Marketingmaßnahmen (nicht beziffert). Über den Verfahrensstand wurde in den zuständigen Ausschüssen in regelmäßigen Abständen berichtet. Die EU-Kommission hat angekündigt, das Beihilfeverfahren nach der Sommerpause auf der Grundlage der neuen Flughafenleitlinien negativ entscheiden zu wollen. Die Ministerpräsidentin hat dazu in einer Erklärung in der Plenarsitzung am 23. Juli 2014 informiert. In 2014 gab es folgende Auskunftsersuchen der EU-Kommission und entsprechende Antworten der Bundesregierung: – Sammelanfrage der EU-Kommission vom 24. Februar 2014, u. a. auch zum Beihilfeverfahren Zweibrücken zur Anwendung der neuen Flughafenleitlinien auf laufende Beihilfeverfahren. – Auskunftsersuchen der EU-Kommission vom 14. März 2014 zu Flughafengebühren, Verträgen mit Airlines und hoheitlichen Maßnahmen. – Anlässlich eines Besprechungstermins zum Flughafen Hahn am 14. März 2014 in Brüssel teilte die EU-Kommission mit, dass der Flughafen Zweibrücken nur über eine sehr enge Kooperation mit dem Flughafen Saarbrücken überlebensfähig sei und forderte ein Kooperationskonzept beider Flughäfen und die Vorlage eines aussagekräftigen gemeinsamen Businessplanes. – Auskunftsersuchen der EU-Kommission vom 2. April 2014 zu den Konditionen der Inanspruchnahme des Liquiditätspools und des Sparkassenkredits. – Antwort der Bundesregierung vom 5. April 2014 auf das Auskunftsersuchen der EU-Kommission vom 14. März 2014 auf Grundlage der Stellungnahme der Landesregierung in Bezug auf die Kostenerstattung für hoheitliche Maßnahmen am Flughafen Zweibrücken . – Antwort der Bundesregierung vom 15. April 2014 auf das Auskunftsersuchen der EU-Kommission vom 14. März 2014 auf Grundlage der Stellungnahme der Landesregierung in Bezug auf die erwarteten Passagierzahlen, Erträge-/Kostenerwartungen durch Verträge mit Fluggesellschaften und Flughafenentgelte. – Erklärung der EU-Kommission gegenüber dem BMWI am 17. April 2014, bei einer tragfähigen Kooperation beider Flughäfen die laufenden Verfahren zu einem guten Ende zu bringen; andernfalls drohe beiden Flughäfen eine Negativentscheidung. Forderung der kurzfristigen Vorlage eines entsprechenden Kooperationsmodells. – Antwort der Bundesregierung vom 24. April 2014 auf das Auskunftsersuchen der EU-Kommission vom 2. April 2014 auf der Grundlage der Stellungnahme der Landesregierung mit Daten zur Obergrenze und Inanspruchnahme der Liquiditätspools sowie zum Rating der Flughafengesellschaften im Rahmen des Sparkassenkredites. – Antwort der Bundesregierung vom 8. Mai .2014 auf die Sammelanfrage der EU-Kommission vom 24. Februar 2014 auf der Grundlage der Stellungnahme der Landesregierung zur Anwendung der neuen Flughafenleitlinien auf laufende Beihilfeverfahren. – Vorstellung des gemeinsamen Kooperationskonzepts durch die zuständigen Staatssekretäre und Aufsichtsratsvorsitzende der jeweiligen Flughafengesellschaften, Kern und Barke, in Brüssel am 15. Mai 2014 im Hinblick auf die Hinweise der EU-Kommission vom 14. März und vom 17. April 2014. – Übersendung eines Fragenkatalogs der EU-Kommission zum Kooperationskonzept und zur Businessplanung am 20. Mai 2014. – Erste Antwort der Bundesregierung vom 22. Mai 2014 auf die Fragen zur Businessplanung vom 20. Mai 2014. Übersendung der Basisdaten zur Businessplanung. – Weitere Nachfragen der EU-Kommission am 22. Mai 2014 zu den Auskunftsersuchen vom 14. März. bzw. den Antworten der Bundesregierung vom 15. und 24. April 2014 in Bezug auf Verträge mit Fluggesellschaften, unterteilt nach Zeitperioden. – Weitere Nachfrage der EU-Kommission zur gemeinsamen Businessplanung am 23. Mai 2014. – Antwort der Bundesregierung vom 28. Mai 2014 auf die Nachfrage zum Kooperationsmodell vom 20. Mai 2014. Beantwortung 3 Drucksache 16/3917 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode des restlichen Fragenkatalogs sowie Übersendung des Konzepts einer Gesellschaftervereinbarung für die Kooperation der Flughäfen Zweibrücken und Saarbrücken im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland. – Übersendung von Excel-Dateien zur gemeinsamen Businessplanung, die mit den jeweiligen Einzelplanungen hinterlegt ist, im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland an die Kommission am 30. Mai 2014 einschließlich hinterlegter Detailplanungen /Blätter und Formeln auf die Nachfrage zur Businessplanung vom 23. Mai 2014. – Antwort der Bundesregierung vom 10. Juni 2014 zum Auskunftsersuchen vom 22. Mai 2014 auf der Grundlage der Stellungnahme der Landesregierung gemäß den Vorgaben der Kommission in tabellarischer Darstellung zu Kosten-/Ertragserwartungen aus Verträgen mit Fluggesellschaften, unterteilt nach Zeitperioden. – Telefonische Nachfrage der EU-Kommission vom 23. Juni 2014 zum Auskunftsersuchen vom 10. Juni 2014 (Planungsgrundlage für die Airline-Tabelle). – Antwort der Bundesregierung vom 27. Juni 2014 zum Auskunftsersuchen vom 23. Juni 2014 auf der Grundlage der Stellungnahme der Landesregierung. Übersendung von Excel-Dateien und Planungsprämissen zu den Kosten-/Ertragserwartungen aus Verträgen mit Fluggesellschaften. – Informelle Übersendung der am 23. Juni 2014 erbetenen Informationen von ISIM an die EU-Kommission mit Eingangsbestätigung Kommission am 24. Juni 2014. Sonstige Abgabe nach Milch- und Fettgesetz Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2013 das Beihilfeverfahren hinsichtlich der auf Grundlage von § 22 Milch- und Fettgesetz in insgesamt neun Bundesländern – darunter Rheinland-Pfalz – erhobenen Abgaben (sogenannte Milchumlage) eingeleitet (SA.35484, Amtsblatt der EU vom 10. Januar 2014, C 7/8). In diesem Verfahren untersucht die Kommission im Wesentlichen folgende Maßnahmen: – Milchgüteprüfungen in Bayern und Baden-Württemberg für den Zeitraum ab 2007, – Beiträge an den Verband der Deutschen Milchwirtschaft (VDM), – Einzelne Forschungsprojekte im Bereich der industriellen Forschung, – Qualitätskontrollen (Dioxinmonitoring), – Bereitstellung technischer Hilfe im Agrarsektor (insbesondere in Form von Verbraucherinformation und Absatzförderung, Teil- nahme an Messen und Ausstellungen) in allen betroffenen Bundesländern im Zeitraum 2001 bis 2006. Die Bundesregierung hat auf Basis der Zulieferungen der Länder im September 2013 eine umfassende Stellungnahme abgegeben. In 2014 gab es folgende Auskunftsersuchen der EU-Kommission und entsprechende Antworten der Bundesregierung: – Anfrage der EU-Kommission vom 6. Juni 2014 mit ergänzenden Fragen zu der in den Ländern teilweise unterschiedlich ge- handhabten Förderung des Verbandes der Milchwirtschaft e. V. (VDM), zu förderfähigen Ausgaben und Fördersätzen, zu den Tätigkeiten des VDM im Bereich „Normung und Standardisierung“, zur Abgrenzung zu den Aufgaben als Interessenvertreter für die deutsche Milchwirtschaft sowie zum Lehrauftrag von Mitarbeitern des VDM an der Hochschule Hannover. – Auskunftsersuchen der EU-Kommission vom 8. August 2014 zum Schadstoffmonitoring, insbesondere zu den in den einzelnen Bundesländern angewandten Rechtsnormen zur Förderung des Schadstoffmonitorings. – Antwort der Bundesregierung vom Juli 2014 auf die Fragen der EU-Kommission vom 6. Juni 2014 nach Abstimmung mit den Ländern. Mit Blick auf den Widerspruch einiger Länder bezüglich der Weitergabe der Daten beschränkt sich die folgende Darstellung auf die Rheinland-Pfalz-spezifischen Inhalte der Stellungnahme: Ausführungen zur bereits 1951 beschlossenen und seither unveränderten Mitfinanzierung des VDM aus Mitteln der Milchumlage, zu den gesetzlichen Grundlagen Bewilligung der Mittel, zur Änderung der seit 1953 bestehenden rheinland-pfälzischen Landesverordnung über die Erhebung der Milchumlage lediglich in Bezug auf Hebesätze und Zuständigkeiten, zur Zweckbindung der Mittel sowie zur Einbindung der Lehraufträge in die regulären Masterstudiengänge „Milch- und Verpackungswirtschaft“ und „Milchwirtschaftliche Lebensmitteltechnologie“ der Hochschule Hannover. – Die Bundesregierung hat die Abstimmung zu dem Auskunftsersuchen zum Schadstoffmonitoring vom 8. August 2014 eingeleitet . Die Beantwortung ist für September 2014 vorgesehen. Zu den Fragen 2, 3 und 4: Am 14. Juli 2014 fand in Brüssel ein weiterer Gesprächstermin zwischen Herrn Kommissar Almunia, Frau Ministerpräsidentin Dreyer und Herrn Minister Lewentz statt. Im Rahmen dieses Termins wurde Frau Ministerpräsidentin Dreyer ein an sie adressierter Comfort Letter, unterzeichnet von Kommissar Almunia, übergeben. Der Comfort Letter bezieht sich ausschließlich auf die zwei den Flughafen Frankfurt-Hahn betreffenden Beihilfeprüfverfahren (SA.21121 und SA.32833). In dem Schreiben wird ausgeführt, dass sowohl die verfahrensgegenständlichen Betriebs- als auch Investitionsbeihilfen für Infrastrukturmaßnahmen zugunsten der FFHG auf Grundlage der im März 2014 verabschiedeten Flughafenleitlinien nach Einschätzung der Kommission auf Basis der ihr vorliegenden Informationen als mit dem Binnenmarkt vereinbar erscheinen . Eine die beiden Verfahren abschließende endgültige Entscheidung ergehe nach der Sommerpause. Konkrete Beihilfen und Summen bzw. Beträge werden in dem Comfort Letter nicht genannt. 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3917 Eine Information des zuständigen Innenausschusses des Landtages über den Inhalt des Comfort Letters ist für die erste Sitzung des Gremiums nach der Sommerpause am 11. September 2014 geplant. Soweit ersichtlich, hat die Kommission keine weiteren Comfort Letter an die Landesregierung gerichtet. Roger Lewentz Staatsminister 5