Drucksache 16/3919 02. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Sportfördermittel für die Umwandlung vom Tennen- in einen Kunstrasenplatz in der Ortsgemeinde Zerf Die Kleine Anfrage 2558 vom 21. August 2014 hat folgenden Wortlaut: Seit Jahren bemüht sich die Ortsgemeinde Zerf darum, den dortigen Tennenplatz in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln. Ein entsprechender Zuschussantrag liegt ebenfalls seit Jahren beim Land vor. Obwohl der Landkreis Trier-Saarburg diese Maßnahme auf einen der vordersten Plätze priorisiert hatte, wurde diesem Antrag seitens des Landes bisher nicht entsprochen. In diesem Zusammenhang wird es von den Verantwortlichen sowohl in der Ortsgemeinde als auch in der Verbandsgemeinde als unverständlich angesehen, dass gerade diese Maßnahme in Zerf, in der die Kommune von den insgesamt 660 000 Euro einen Eigen - anteil von 310 000 Euro schultern will und dieser Eigenanteil durch ein entsprechendes Rücklagepolster abgedeckt werden kann, durch das Land nicht gefördert wird. Hinsichtlich eines Realisierungstermins teilt die Landesregierung in der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom 26. September 2011 (Drucksache 16/464) mit, dass ein konkretes Zeitfenster für eine Landesförderung nicht genannt werden könne. Gleichwohl geht man sowohl beim betroffenen Sportverein FC Zerf als auch bei der Ortsgemeinde Zerf davon aus, dass für das Jahr 2015 eine Landesförderung in Aussicht gestellt wird. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. In welchem konkreten Zeitfenster und in welcher Höhe ist zwischenzeitlich mit einer Landesförderung für das vorgenannte Sportvorhaben Zerf zu rechnen (bitte Angabe des Zeitraums der Förderzusage und der Höhe der Förderung)? 2. Kann die Ortsgemeinde im Hinblick auf Planungssicherheit nunmehr mit einer Förderung im Jahr 2015 rechnen (wenn nein, warum nicht [bitte konkrete Begründung])? 3. Wenn die Antwort auf Frage 2 „Nein“ lautet: Bis zu welchem Zeitpunkt kann dann konkret mit einer Förderung gerechnet wer- den? 4. Kann die Ortsgemeinde Zerf noch als sogenannter „Altfall“ mit der bisherigen Landesförderung in Höhe von 40 Prozent plus zehn Prozent Kreisförderung rechnen, oder soll hier lediglich eine Pauschalförderung gewährt werden (wenn nein, bitte ausführliche Begründung)? 5. Welche Maßnahmen (Umwandlung von Tennen- in Kunstrasenplätze) wurden seit dem Jahr 2010 bis heute im Landkreis Trier- - Saarburg realisiert (bitte Auflistung der Maßnahmen und der jeweiligen Förderhöhe)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. September 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Das Land Rheinland-Pfalz fördert grundsätzlich die Herstellung von Kunstrasenplätzen. Hinsichtlich der Höhe der Förderung hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur im Jahr 2012 u. a. vor dem Hintergrund der vom Haushaltsgesetzgeber bereitgestellten Mittel und der Anzahl der Förderanträge seine ständige Förderpraxis bei der Förderung der Herstellung von Kunstrasenplätzen dahingehend angepasst, dass für derartige Maßnahmen grundsätzlich höchstens 100 000 Euro bewilligt werden. Ein Zeitraum für die Erteilung eines Bewilligungsbescheids kann frühestens dann genannt werden, wenn sicher ist, dass alle Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung vorliegen. Nach Mitteilung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion liegt insbesondere keine aktuelle kommunalaufsichtliche Stellungnahme vor. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. September 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3919 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Erst wenn alle noch offenstehenden Fragen geklärt sind und die sportfachliche Bedeutung der Maßnahme dokumentiert ist, kann endgültig über die Förderung entschieden werden. Zu Frage 4: Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat seine ständige Förderpraxis bei der Förderung der Herstellung von Kunstrasenplätzen ab dem Programmjahr 2012 ohne Ausnahme geändert. Zu Frage 5: Der Sportstättenbeirat des Landkreises Trier-Saarburg hat seit 2010 keine Umwandlungen von Tennen- in Kunstrasenplätze als so prioritär eingestuft, dass dies eine Förderung erlaubt hätte. Roger Lewentz Staatsminister